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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 06.02.2018 ( Eingang 06.02.2018); KVG-Busse  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 21.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 26.02.2018    
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Soweit Sie nicht mit der App arbeiten, sollten Sie die Aktenmappe herunterladen.
2018/051 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 06.02.2018 ( Eingang 06.02.2018); KVG-Busse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:FDP/Die Unabhängigen-Gruppe
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

EKR Krumböhmer beantwortet die Fragen wie folgt:

 

1. Wann wird es Echtzeitanzeigen für Busse an den ZOB-Plätzen geben bzw. wie weit sind

die diesbezüglichen Planungen?

 

Die KVG hat bereits den Förderbescheid von der LNVG für die geplanten dynamischen

Fahrgastinformationssysteme in den Bussen erhalten. Die Leistungen wurden mit

Unterstützung eines Planungsbüros ausgeschrieben und ein Hersteller ausgewählt. Es stehen

noch Fachgespräche aus und eine Umsetzung ist für Anfang 2019 geplant.

r die Echtzeitanzeiger an den Haltestellen im Landkreis Lüneburg steht der Förderbescheid

noch aus. Es ist geplant das gleiche Planungsbüro für die fördertechnische Ausgestaltung der

Projektplanung zu bauftragen. Eine Umsetzung könnte ab 2019 erfolgen.

 

2. Gibt es ein Qualitätsmanagement bei der KVG in Bezug auf Pünktlichkeit und

Neuanschaffung von Bussen? Beim letzten Punkt möchten wir gerne wissen, nach

welchen Kriterien die Neuanschaffung von Bussen abläuft.

 

nktlichkeit / Zuverlässigkeit

 

Das Qualitätsmanagement der KVG (und VOG) richtet sich im Wesentlichen nach den

Qualitätsstandards des HVV, die als Anlage des Kooperationsvertrages vereinbart wurde. Dort

wird in Anlage 6 unter B.1.3.2 / Zuverlässigkeit festgelegt, dass das Verkehrsunternehmen

genügend Personal und Fahrzeuge vorhält, um flexibel bei Ausfall oder außerordentlichen

Betriebsbeeinträchtigungen reagieren zu können. Der Ausfall von fahrplanmäßig vorgesehenen

Fahrten, sowie das verfrühte oder verspätete Abfahren soll auf ein Minimum begrenzt werden.

Ganz konkret sind die Busfahrer der KVG dazu verpflichtet Verspätungen, die Folgefahrten

oder Anschlussfahrten gefährden sowie mehr als 10 Minuten betragen, an die Leitstelle zu

melden. Auch bei betrieblichen Verkehrszählungen werden Verspätungen gemeldet. Die

Leitstelle führt darüber einen Leitstellenbericht, der an die Zentrale sowie die Verkehrsplanung

zur Überwachung und Verbesserung der Qualitätsstandards weitergeleitet wird. Zukünftig

nnen diese Daten durch die dynamische automatisch ausgewertet werden.

Die Verspätungen werden dann von der Verkehrsplanung analysiert und auf mögliche

Verbesserungen ausgewertet.

 

Die KVG in Lüneburg führt ein eigenes Beschwerdemanagement, bei dem

Kundenbeschwerden aufgenommen und in Abstimmung mit dem Landkreis Verbesserungen

geprüft werden. Unternehmensverantwortete Fahrtausfälle und Fahrzeugverspätungen von

über 30 Minuten werden sanktioniert.

Die Kunden können bei Verspätungen die sogenannte HW-Garantie in Anspruch nehmen, bei

der unter bestimmten Voraussetzungen, ein Teil der Fahrtkosten zurückerstattet wird.

 

Neubeschaffung von Fahrzeugen

 

Nach § 5 des 1. Nachtrags zum Verkehrsvertrag mit der KVG, ist die KVG verpflichtet pro

Landkreis und Jahr mindestens 3-4 Neufahrzeuge zum aktuellen Stand der Technik (z.B.

Abgasnorm, Innenanzeige) zu beschaffen.

 

 

 

 

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