Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 06.02.2018 ( Eingang 06.02.2018); KVG-Busse
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKR Krumböhmer beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wann wird es Echtzeitanzeigen für Busse an den ZOB-Plätzen geben bzw. wie weit sind
die diesbezüglichen Planungen?
Die KVG hat bereits den Förderbescheid von der LNVG für die geplanten dynamischen
Fahrgastinformationssysteme in den Bussen erhalten. Die Leistungen wurden mit
Unterstützung eines Planungsbüros ausgeschrieben und ein Hersteller ausgewählt. Es stehen
noch Fachgespräche aus und eine Umsetzung ist für Anfang 2019 geplant.
Für die Echtzeitanzeiger an den Haltestellen im Landkreis Lüneburg steht der Förderbescheid
noch aus. Es ist geplant das gleiche Planungsbüro für die fördertechnische Ausgestaltung der
Projektplanung zu bauftragen. Eine Umsetzung könnte ab 2019 erfolgen.
2. Gibt es ein Qualitätsmanagement bei der KVG in Bezug auf Pünktlichkeit und
Neuanschaffung von Bussen? Beim letzten Punkt möchten wir gerne wissen, nach
welchen Kriterien die Neuanschaffung von Bussen abläuft.
Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit
Das Qualitätsmanagement der KVG (und VOG) richtet sich im Wesentlichen nach den
Qualitätsstandards des HVV, die als Anlage des Kooperationsvertrages vereinbart wurde. Dort
wird in Anlage 6 unter B.1.3.2 / Zuverlässigkeit festgelegt, dass das Verkehrsunternehmen
genügend Personal und Fahrzeuge vorhält, um flexibel bei Ausfall oder außerordentlichen
Betriebsbeeinträchtigungen reagieren zu können. Der Ausfall von fahrplanmäßig vorgesehenen
Fahrten, sowie das verfrühte oder verspätete Abfahren soll auf ein Minimum begrenzt werden.
Ganz konkret sind die Busfahrer der KVG dazu verpflichtet Verspätungen, die Folgefahrten
oder Anschlussfahrten gefährden sowie mehr als 10 Minuten betragen, an die Leitstelle zu
melden. Auch bei betrieblichen Verkehrszählungen werden Verspätungen gemeldet. Die
Leitstelle führt darüber einen Leitstellenbericht, der an die Zentrale sowie die Verkehrsplanung
zur Überwachung und Verbesserung der Qualitätsstandards weitergeleitet wird. Zukünftig
können diese Daten durch die dynamische automatisch ausgewertet werden.
Die Verspätungen werden dann von der Verkehrsplanung analysiert und auf mögliche
Verbesserungen ausgewertet.
Die KVG in Lüneburg führt ein eigenes Beschwerdemanagement, bei dem
Kundenbeschwerden aufgenommen und in Abstimmung mit dem Landkreis Verbesserungen
geprüft werden. Unternehmensverantwortete Fahrtausfälle und Fahrzeugverspätungen von
über 30 Minuten werden sanktioniert.
Die Kunden können bei Verspätungen die sogenannte HW-Garantie in Anspruch nehmen, bei
der unter bestimmten Voraussetzungen, ein Teil der Fahrtkosten zurückerstattet wird.
Neubeschaffung von Fahrzeugen
Nach § 5 des 1. Nachtrags zum Verkehrsvertrag mit der KVG, ist die KVG verpflichtet pro
Landkreis und Jahr mindestens 3-4 Neufahrzeuge zum aktuellen Stand der Technik (z.B.
Abgasnorm, Innenanzeige) zu beschaffen.