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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag von Stefan Bothe ( AfD-Fraktion) vom 22.01.18 ( Eingang 22.01.18); "Minderjährige" Flüchtlinge, die keine sind: Medizinische Altersfeststellung als Regelfall einführen!  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 15
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 26.02.2018    
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
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2018/030 Antrag von Stefan Bothe ( AfD-Fraktion) vom 22.01.18 ( Eingang 22.01.18); "Minderjährige" Flüchtlinge, die keine sind: Medizinische Altersfeststellung als Regelfall einführen!
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, StephanAfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Bothe erläutert den Antrag.

 

KTA Stoll ärgert sich sehr über diesen Antrag und begründet dies ausführlich.

 

Ltd KVD Wiese erklärt, dass eine Altersfeststellung in der Tat schwierig sei, allerdings widerspreche er, dass es eine laxe Handhabung der Jugendämter gebe.

Man habe in den letzten Jahren etwa 100 unbegleitete Minderjährige im Landkreis aufgenommen, die alle nicht mehr in Betreuung seien, denn sie wachsen mit der Volljährigkeit heraus. Der Landkreis habe keinen einzigen Fall gehabt, wo ein eklatantes Missverhältnis zum angegebenen Alter und dem tatsächlichen Alter bestand.

Er und auch die ganze kommunale Gemeinde seien der Auffassung, dass nicht die Jugendämter,  400 Jugendämter mit den unterschiedlichen Standards, nach § 42 f hier für die Altersfeststellung verantwortlich gemacht werden sollen. Mittlerweile gebe es ja in der Koalitionsvereinbarung die ein oder andere Aussage, die Ankereinrichtung anschaffen wolle. Zum Nachlesen für die Kreistagsabgeordneten die Zeilen 5011-5019.

Und gerade in den Ankereinrichtungen sollen neben den Identitätsfeststellung auch die Altersfeststellung durchgeführt werden.

 

KTA Jacobichte die Tagungsordnungspunkte 15 und 20.01 zusammen legen

 

Vors. Dittmers lehnt dies ab, die Tagesordnung wird so wie vorliegend abgearbeitet.

 

KTA Gödecke habe im Jugendhilfeausschuss an die Verwaltung gerichtet gefragt, wie viele Jugendliche man denn im Landkreis habe, wo es eklatante Abweichungen geben würde. Die Antwort war: einen Fall, dies sei nicht im Protokoll erfasst. Er werde den Antrag ablehnen.

 

KTA Subke erklärt, dass seine Fraktion den Antrag nicht zurückziehen werde.

Er gibt eine Zusammenfassung dessen was bisher gesagt wurde. Das dieser Antrag menschenverachtend, schäbig, diskriminierend sei und einen rassistischen Charakter hätte und es wurde gesagt, dass die AfD-Fraktion nur die Vorurteile gegen Ausländer schüren wolle. Er sei der Meinung, dass wenn KTA Stoll denkt, dass die AFD aus diesen Gründen den Antrag stelle, mache er sich das ein wenig zu einfach. Er verkenne dabei, dass die AfD-Fraktion bei einigen Migrantengruppen mittlerweile eine Zustimmung habe, von der die CDU mittlerweile nur träumen kann. Auch besteht die Partei selbst nicht nur aus den hier lebenden Ureinwohnern, sondern ebenfalls auch aus Migranten, die Mitglied in der Partei seien. Und wenn man sich einmal das Ergebnis der letzten Kommunalwahl ansehe, so werde man feststellen, dass die AfD-Fraktion vor allem in Gebieten mit hohem Migrantenanteil überdurchschnittlich viele Stimmen erhalten habe.

Natürlich sei es immer einfach, mit dem moralisch erhobenen Zeigefinger auf die Fraktion zu zeigen und aus einer gewissen Mitschwimmermentalität heraus den Antrag abzulehnen, um sich selbst auf eine höhere moralische Stufe zu stellen und den anderen moralisch abzuwerten und dadurch mehr Zuspruch und Ansehen in der Bevölkerung zu bekommen. Verantwortungsvolle Politik jedoch sollte vor allem auf Argumenten beruhen und nicht auf Abwertung.

 

Er erklärt worum es in diesem Antrag geht. Seine Fraktion sieht eine generelle Schieflage, wenn der Steuerzahler zu 50% für den Staat arbeiten muss, der Staat dann jeden Steuercent mit aller Härte eintreibe und diese Gelder dann zum Teil in fahrlässiger Art und Weise ausgebe. Dies betreffe nicht nur den hier vorliegenden Fall, sondern alle Ausgaben des Landkreises Lüneburg, z.B. auch bei Bauprojekten, die Arena aber auch Subventionen und Förderungen.

Die Kritik richte sich an die Politik, von der erwartet werde, dass sie eine gewisse Sorgfaltspflicht mit dem Umgang der anvertrauten Geldern habe.

Die medizinische Altersfeststellung werde bei jedem Fußballer U17 Weltmeisterschaft durchgeführt, die radioaktive Belastung entspreche dabei der eines Atlantikfluges. Die Altersfeststellung würde zu einer Erhöhung der Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Eine Altersfeststellung sei erheblich genauer als die derzeitige Methode, die momentan angewendet werde, die das Alter nach Aussehen und einem Gespräch bestimmt, sofern er das richtig verstanden habe.

Der Oberbürgermeister aus Tübingen, Boris Palmer, schlägt eine Beweislastumkehr für minderjährige Flüchtlinge vor.

Die derzeitige CDU Generalsekretärin Frau Kramp-Karrenbauer fordert ebenfalls einen verbindliche Altersüberprüfung.

Er weist auf eine aktuelle Umfrage der Zeitung „ Die Welt“  hin, in der sich 78 % der Bevölkerung ebenfalls dafür einsetzen.

 

KTA Plaschka sagt, dass man hier im Landkreis Lüneburg nur einen Fall habe und ansonsten seien das alles unbegleitete, minderjährige, schutzsuchende Jugendliche oder Kinder. Es werde mit diesem Antrag ein völlig falsches Bild in der Öffentlichkeit erzeugt, es werden Ängste geschürt und wie KTA Stoll gesagt habe, werden alle unter Generalverdacht gestellt. Wenn dem AfD-Antrag Folge geleistet würde, dann wäre das eine Verschwendung von Steuergeldern und nichts anderes. Ihrer Ansicht nach sei dies ein unsinniger Antrag.

 

KTA Dubber meint, dass er in den Kreistag gegangen sei, um sich mit den Problemen des Landkreises Lüneburg zu beschäftigen, die er hier nicht im mindesten betroffen sehe. Er habe keine Lust mehr, sich mit vorgedruckten Anträgen einer Landespartei auf Kreisebene zu beschäftigen, deswegen beantrage er nun die Abstimmung.

 

KTA Blume pflichtet KTA Dubber bei. Er möchte nur ergänzen, man sei hier im Kreistag und Teil der Verwaltung und auch die anderen Organe der Verwaltung seien schlicht und ergreifend nach der Verfassung an Recht und Gesetz gebunden. Das bedeute einwandfrei, dass der Paragraf 42 f SBG VIII von der Verwaltung anzuwenden sei. Und das was in dem Paragrafen stehe, sei etwas ganz anderes als die AfD weismachen wolle, dass es Gesetzeslage wäre.

 

Er merkt an, dass ihm ein bisschen anders wird, wenn sich hier die AfD-Fraktion aufspielt als sei sie die Hüterin des Rechtsstaates. Die AfD sei mitnichten die Hüterin des Deutschen Rechtsstaates. 

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

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