Auszug - Überplanmäßige Aufwendung für die Bildung einer Rückstellung aus Bauunterhaltungsmitteln für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 111-320 „Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bildung einer Rückstellung für die Beseitigung unterlassener Instandhaltungen an Schulgebäuden des Landkreises Lüneburg, gem. § 45 Abs. 1, Nr. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)) in Höhe von
4.000.000 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig