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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Vortrag vom Amt für regionale Landesentwicklung zum Landes-Raumordnungsprogramm 2017 und den darin enthaltenen Vorgaben für das RROP sowie Handlungsspielräumen für die Regionalplanung  

Sitzung des Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.04.2018    
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2018/108 Vortrag vom Amt für regionale Landesentwicklung zum Landes-Raumordnungsprogramm 2017 und den darin enthaltenen Vorgaben für das RROP sowie Handlungsspielräumen für die Regionalplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr. Panebianco vom Amt für regionale Landesentwicklung stellt das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, die darin enthaltenen Vorgaben sowie Handlungsspielräume der Regionalplanung vor (der Vortrag ist als Anlage beigefügt).

 

Beratendes Mitglied Stilke bittet als Zwischenfrage um Klarstellung, inwieweit die Teilung von Versorgungsaufträgen nach rechtskräftigem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) nicht mehr möglich ist.

 

Herr Dr. Panebianco erläutert, dass eine Teilung des grundzentralen Versorgungsauftrages nicht möglich sei. Bei schlechten Versorgungslagen von Grundzentren müsse für den konkreten Fall eine Lösung gefunden werden, etwa durch textliche Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP).

 

Auf Nachfrage von KTA Walter stellt Herr Dr. Panebianco klar, dass sich der Versorgungsauftrag eines Grundzentrums auf das jeweilige Gebiet der Einheits-, Samtgemeinde bzw. Stadt bezieht; lediglich in dem Sonderfall, wenn es mehrere Grundzentren in einer Gemeinde gibt, müsse der Verflechtungsbereich der jeweiligen Grundzentren innerhalb der Gemeinde abgegrenzt werden.

 

Nach Abschluss des Vortrags fragt beratendes Mitglied Stilke, inwiefern Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme und zur Vermeidung des Zusammenwachsens von Siedlungsflächen für das Regionale Raumordnungsprogramm gelten.

 

Herr Dr. Panebianco erläutert, dass im rechtsgültigen LROP weiterhin ein Grundsatz zur Reduzierung der Neuinanspruchnahme und Neuversiegelung von Freiflächen gelte, ohne jedoch Flächenvorgaben zu machen. Hier seien konkrete Regelungen im RROP möglich. Das LROP richte sich an dieser Stelle auch an die Gemeinden. Der Schutz siedlungsnaher Freiräume sei ebenfalls im LROP verankert und könne bei Bedarf durch ein Planzeichen auch räumlich konkretisiert werden.

 

KTA Prof. Dr. Bonin bittet um Erläuterung zur Umsetzung des Grundsatzes 1.1 [2] LROP, nach dem Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes zu nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen sollen.

 

Herr Dr. Panebianco erklärt, dass im RROP diesbezügliche Zielsetzungen durch Vorranggebiete für industrielle Anlagen und Gewerbe, durch Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten oder durch textliche Festlegungen etwa zur „guten“ Gewerbeentwicklung oder Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Betriebe umgesetzt werden können.

 

Auf Nachfrage von KTA Hövermann verweist Herr Dr. Panebianco bezüglich der Festlegungsmöglichkeiten zur Aufwertung von Kiefernwälder im Rahmen von Ausgleichsflächen auf das Planzeichen „Vorbehaltsgebiet Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes“ in Verbindung mit textlichen Festlegungen zur Verortung von Kompensationsflächen in solchen Gebieten. Hier sei die Festlegung als Grundsatz, nicht als Ziel der Raumordnung zu empfehlen, da eine solche Verortung aus rechtlichen oder sachlichen Gründen nicht immer möglich sei.

 

LR Nahrstedt nimmt Bezug auf die seit Langem bestehende Festlegung im RROP, dass die Schiffbarkeit der Ilmenau zu sichern sei. Es könne nicht nachvollzogen werden, warum sich der Bund mit der angedachten Rücknahme des Status einer Bundeswasserstraße für die Ilmenau über ein schlussabgewogenes Ziel der Raumordnung hinwegsetzen dürfe.

 

Herr Dr. Panebianco erklärt, dass es keine klare Rechtsauffassung gebe, ob sich der Bund über Ziele der Raumordnung, die gemäß Raumordnungsgesetz für öffentliche Stellen bindend seien, hinwegsetzen könne. Bundesbehörden, die im Aufstellungsverfahren des RROP den entsprechenden Festlegungen widersprochen haben, seien nachfolgend nicht an diese gebunden. Für eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung sei wichtig, dass die Gründe für die Festlegung noch aktuell sind. Eine erneute Festlegung im neu aufzustellenden RROP könne auch ein politisches Signal darstellen und sei Anlass für eine formelle Auseinandersetzung mit der Problematik durch die betroffenen öffentlichen Stellen im Verfahren.

 

KTA Gaus weist darauf hin, dass ältere Festlegungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen heute zum Teil keine ausreichende Grundlage mehr haben. Die Ilmenau sei als Bundeswasserstraße festgelegt, werde tatsächlich aber im Wesentlichen von kleineren Schiffen befahren.

 

KTA Prof. Dr. Bonin verweist bezüglich der Ilmenau auf die Unterhaltungspflicht für Bundeswasserstraßen des Bundes, der diese Aufgabe nicht in ausreichendem Maße wahrnehme.

 

AV KTA Stoll bedankt sich bei Herrn Dr. Panebianco für den Vortrag.

 

Herr Dr. Panebianco sowie BR‘in Schlag und Ang’e Leineweber verlassen die Sitzung.

 

Im Anschluss regt KTA Kamp eine Klausurtagung des Ausschusses an, um politische Ziele für das RROP zu formulieren.

 

KR‘in Vossers empfiehlt, zunächst in den Fraktionen zu diskutieren, welche Themen politisch als besonders relevant angesehen werden.

 

KTA Walter unterstützt den Vorschlag einer Klausurtagung.

 

KTA Kamp weist darauf hin, dass einige Themen in dem Vortrag von Herrn Dr. Panebianco bereits angesprochen wurden. Ergänzend wünscht er sich eine Übersicht über mögliche politische Zielsetzungen für das RROP.

 

KR‘in Vossers regt an, zunächst politische Ziele zu formulieren und dann die Umsetzung in das RROP zu prüfen.

 

Beschluss:

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vortrag ArL 24-4-2018 (7824 KB)      

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