Auszug - Bemessung des Kreisumlagehebesatzes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KVR Mennrich erläutert das künftige Verfahren zur Bemessung des Kreisumlagehebesatzes. Die Arbeitsgemeinschaft der HVB’s und ergänzend die Hansestadt Lüneburg hätten hierzu im Zuge der Haushaltsaufstellung 2018 eine Berücksichtigung der konkreten Finanzbedarfe aller kreisangehörigen Gemeinden gefordert. Den Gemeinden sei nun ein Vorschlag unterbreitet worden, welche Finanzdaten in diesem Zusammenhang betrachtet werden könnten. Bis zum 30.04. sei den Gemeinden die Gelegenheit gegeben worden, noch Ergänzungsvorschläge machen. Anschließend sollen die Daten dann per Fragebogen abgefragt werden. Zuvor werde man sich noch einmal mit den Gemeinden zusammensetzen. Die erhobenen Daten sollen schließlich dem Kreistag für seinen Abwägungsprozess zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes vorgelegt werden.
Noch unbeantwortet sei die Frage, welche Folgen es hätte, wenn die Auswertung ergeben würde, dass die finanzielle Mindestausstattung einer einzelnen Gemeinde nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall müsse man ggf. das Gespräch mit dem Nds. Innenministerium suchen.
Landrat Nahrstedt berichtet, dass das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) für besonders finanzschwache Kommunen wie die Gemeinde Amt Neuhaus eine Erhöhung der Förderquoten erwirken kann.