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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Gödecke ( Die Unabhängigen) gem § 17 (2) der Geschäftsordnung, vom 16.04.2018 (Eingang 16.04.2018) zur Kreistagssitzung am 23.04.18 zu den Stallanlagen in Gülze/ Amt Neuhaus  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 15.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.04.2018    
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
Zusatz: "W-LAN ist nicht vorhanden. Laden Sie sich bitte die Aktenmappe herunter."
2018/125 Anfrage von KTA Gödecke ( Die Unabhängigen) gem § 17 (2) der Geschäftsordnung, vom 16.04.2018 (Eingang 16.04.2018) zur Kreistagssitzung am 23.04.18
zu den Stallanlagen in Gülze/ Amt Neuhaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Gödecke, Martin
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Kreisrätin Vossers fasst den Sachstand kurz zusammen. Der Landkreis bemüht sich seit Jahren um eine Sanierung der eingestürzten Stallanlage. Es wurde ein Förderantrag vom Landkreis erarbeitet, um die Sanierung betreiben zu können. Als Projektträger tritt die Gemeinde Amt Neuhaus auf. Die Bruttokosten belaufen sich auf rd. 340.000,- €. Beantragt wurden 65% Förderung über die Altlastensanierung und weitere 30% durch die Gemeinde als finanzschwache Kommune als Co-Finanzierungszuweisung. Der Eigenanteil von 5% würde vom Landkreis übernommen werden.

Die Sanierung scheiterte in der Vergangenheit an der Verfügbarkeit des Grundstücks. Es ist dem Landkreis jetzt gelungen, die in der Zwangsversteigerung befindliche Fläche für 38.000,- € zu ersteigern, die Gemeinde beteiligt sich an diesen Kosten mit 8.000,- €. Durch diesen Erwerb ist die Förderung sehr wahrscheinlich geworden, und die Fläche kann saniert und in der Folgenutzung extensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Über Details soll im Umweltausschuss berichtet werden, wenn eine Bewilligung vorliegt.

Der Erwerb einer letzten kleineren Teilfläche ist für den jetzigen Zeitpunkt gescheitert. Das Gesamtprojekt ist hierdurch nicht betroffen. Die Sanierung der übrigen weitaus größeren Flächen könnte im Falle einer Förderung auch ohne diese Restflächen stattfinden.

 

Die Anfrage wurde von Kreisrätin Frau Vossers beantwortet. Die Antwort ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

 

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