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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Gödecke (Die Unabhängigen) gem. § 17 (2) der Geschäftsordnung, zur Kreistagssitzung am 23.04.18. Zur letzten Umweltausschusssitzung am 05.02.18  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 15.2
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.04.2018    
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
Zusatz: "W-LAN ist nicht vorhanden. Laden Sie sich bitte die Aktenmappe herunter."
2018/126 Anfrage von KTA Gödecke (Die Unabhängigen) gem. § 17 (2) der Geschäftsordnung, zur Kreistagssitzung am 23.04.18.
Zur letzten Umweltausschusssitzung am 05.02.18
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Gödecke, Martin
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Kreisrätin Vossers beantwortet die erste Frage der Anfrage zu abflussverbessernden Maßnahmen im Bereich der Elbe.

Mehrere Bundesländer - u.a. auch Niedersachsen - haben mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) eine Kooperationsvereinbarung im Zusammenhang mit der Ermittlung abflussverbessernder Maßnahmen an der Elbe abgeschlossen. Hierzu gehört auch eine sog. Engstellenanalyse. Engstellen behindern zum Teil den Wasserabfluss. Die genannten 600 m Querschnitt, die zwischen den Deichen vorhanden sein sollten, gelten dabei als Faustformel. Diese können aber nicht nur durch Rückschnittmaßnahmen erreicht werden. Allerdings können in diesen Bereichen auch zukünftig Rückschnittmaßnahmen notwendig werden und damit neben Rückdeichungen oder Umflutern einen Baustein zur Abflussoptimierung darstellen. Berechnungen zu Wirkungen eines Rückschnitts in diesem Bereich gibt es nicht, aber in dem BfG-Bericht 1848, der auch im Internet verfügbar ist, wurde nachgewiesen, welche negativen Auswirkungen die Engstellen haben.

 

Zur zweiten Frage nach dem Sachstand zu möglichen Deichrückverlegungen an der rechten Elbseite erklärt sie, dass das Land Mecklenburg Vorpommern hierzu Vorüberlegungen anstelle, die mit dem Land Niedersachsen abzustimmen seien. Konkrete Planungen seien der Verwaltung nicht bekannt. 

 

Die Anfrage wurde von Kreisrätin Frau Vossers beantwortet. Die Antwort ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


 

 

 

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