Auszug - Anfrage von KTA Kruse-Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 25.04.2018( Eingang 26.04.2018); Illegale landwirtschaftliche Nutzung öffentlicher Flächen (Wegeseitenränder)
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach Information des kreiseigenen Betriebes Straßenbau und -unterhaltung wird sehr genau darauf geachtet, dass Flächen, die dem Landkreis gehören, nicht landwirtschaftlich mit bewirtschaftet oder auf andere Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Wird dies irgendwo festgestellt, wird mit der verantwortlichen Person Kontakt aufgenommen und die Grundstücksgrenze mit Holzpfählen markiert.
Zu 2.:
Nach Aussage der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird dort ebenfalls auf die Einhaltung der Grundstücksgrenzen geachtet.
Zu 3.:
Nach Erfahrung der Kreisverwaltung kommt es bei landwirtschaftlichen Wegen am häufigsten dazu, dass Wegeseitenräume mit bewirtschaftet werden. Nicht alle Gemeinden gehen nach Auffassung der Verwaltung diesem in jedem Fall nach. Zum einen wollen die Kommunen sich nicht mit den Landwirten anlegen, zum anderen sparen sie sich selbst die Pflege.
Zu 4.:
Es liegen keine Daten vor.
Zu 5.
Handlungsbedarf ergibt sich für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen hinsichtlich der Qualität und Intensität der Pflege. Im Rahmen des Projektes BENe wird hier derzeit versucht, Lösungen zu erarbeiten, die allen Anforderungen (vor allem Verkehrssicherheit, Artenschutz) gerecht werden. Hinsichtlich der Gemeindewege liegt die Verantwortung bei den Gemeinden. Die Kreisverwaltung hat die Kommunen auf unterschiedliche Art und Weise - u. a. mit dem Verteilen von Informationsmaterial - auf die Bedeutung der Wegeseitenräume aus naturschutzfachlicher Sicht hingewiesen. Hier kann der Landkreis aber nur beraten und appellieren.