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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Jahresabschluss 2017  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 29.05.2018    
Zeit: 15:00 - 16:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2018/129 Jahresabschluss 2017 im Stand der 2. Aktualisierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Müller, Henrick
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss

KVR Mennrich erläutert die Berichtsvorlage. Er teit mit, dass in der Ergebnisrechnung 2017 ein Jahresüberschuss von 7,14 Mio. Euro erzielt worden sei. Dies sei eine Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan um 5,6 Mio Euro. Durch den Überschuss könnten die Altfehlbeträge des Landkreises auf 1,4 Mio. Euro abgebaut werden. Ursache für die Verbesserungen wären insbesondere höhere Schlüsselzuweisungen, höhere Einnahmen aus der Kreisumlage sowie erhebliche Einsparungen bei den Sozialleistungen, vor allem im Asylbereich.

 

Auch die Finanzrechnung, in welcher der Geldfluss dargestellt werde, habe positiv abgeschlossen werden können.

 

Die Nettoposition des Landkreises habe sich gegeber dem Vorjahr um 7,2 Mio. Euro auf 105,5 Mio. Euro erhöht. Die Schulden ohne Rückstellungen betrugen zum 31.12.2017 insgesamt 120,0 Mio. Euro. Während die Liquiditätskredite um 7,5 Mio. Euro abgebaut werden konnten, wären die investiven Kredite um 3,4 Mio. Euro gestiegen.

 

Der Rechenschaftsbericht werde bis Mitte Juni nachgereicht.

 

KTA Dubber lobt den Bericht ausdrücklich. Der Abbau der Altdefizite findet seine Anerkennung.

 

KVR Mennrich erklärt, dass der Jahresabschluss nach Erstellung des Rechenschaftsberichtes zur Prüfung an das RPA gehe. Nach Abschluss der Prüfung müsse der Kreistag über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

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