Auszug - Abfrage von gemeindlichen Finanzdaten im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesates 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KVR Mennrich erinnert daran, dass die Arbeitsgemeinschaft der HVB in der Stellungnahme zum Haushalt 2018 gefordert hätte, in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung künftig den Finanzbedarf der Gemeinden stärker als bisher bei der Festsetzung des Kreisumlagesatzes zu berücksichtigen. Um der Bitte zu entsprechen, werde der Landkreis ab dem Haushaltsplanjahr 2019 jährlich umfassende Finanzdaten von den Gemeinden erheben und diese anschließend dem Kreistag für seinen „Abwägungsprozess“ zur Bemessung der Kreisumlage zur Verfügung stellen.
KTA Gödecke möchte wissen, welche Finanzdaten abgefragt werden sollen.
KVR Mennrich antwortet, dass es sich um Haushalts- und Bilanzdaten sowie um Daten zur Steuerkraft handele, die mit den Gemeinden abgestimmt worden seien.
Es folgt ein kurzer Austausch darüber, inwieweit die Politik in die Entwicklung des Datenkatalogs eingebunden werden solle. Im Ergebnis wird verabredet, dass die Verwaltung die Politik per Vorlage über die zu erhebenen Finanzdaten informieren werde.
KTA Dr. Bonin fragt, ob es eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung gebe. Seiner Meinung nach solle die Abfrage der Finanzdaten ohne Zwang erfolgen.
KTA Gründel meint, dass es sich um öffentliche Daten handele.
Landrat Nahrstedt ist der Meinung, dass es sich um eine Bringschuld der Kommunen handele.
KVR Mennrich erklärt, dass die Gemeindekämmerinnen und –kämmerer den Wunsch geäußert hätten, die Kreisumlage 2019 um einen Prozentpunkt zu senken.