Auszug - Wolfsentnahme
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wendelin Schmücker habe landwirtschaftliche Nutzflächen im Landkreis Lüneburg, in Mechtersen. Es seien 20 Schafe gerissen worden und er habe die amtliche Bestätigung des Landes Niedersachsen, dass es ein Wolf war. Er werde dem Landrat in den nächsten Tagen einen Antrag auf Entnahme dieses Wolfes über eine Rechtsanwaltskanzlei zukommen lassen, weil er aus betriebswirtschaftlichen Gründen keinen genügenden Wolfsschutz herstellen könne. Diesbezüglich habe er die Frage: Wie der Landkreis mit dem Antrag umgehen werde.
Er habe eine Pressemappe aus Sachsen dabei. Dort habe es am 05.06. eine Pressekonferenz darüber gegeben, dass Schädel von toten Wölfen im Institut in Görlitz untersucht worden seien.
Ihm sei bekannt, da er letzte Woche auch beim Kreistag in seinem Heimatlandkreis einen Antrag gestellt habe, dass die Wolfsschädel in der Obhut des Landkreises seien. Er möchte auch den Landkreis Lüneburg bitten, dass diese Wolfsschädel von ausländischen Gutachtern untersucht werden. Er möchte die Unterlagen gleich dem Landrat übergeben.
Landrat Nahrstedt antwortet, er möge den Antrag einreichen. Seine Verwaltung sei an das Gesetz gehalten. Er werde den Wolf nicht zum Abschuss freigeben, wenn er das fordern sollte. Er werde den Antrag an den Umweltminister weiterreichen.
Herr Schmücker überreicht die Unterlagen Herrn Landrat Nahrstedt.