Auszug - Präsentation des Demographiegutachtens durch die Gewos GmbH
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Giesel von der GEWOS GmbH präsentiert das Demographiegutachten, welches der Landkreis im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Auftrag gegeben hat. Im Anschluss findet eine Diskussion statt, in der Hr. Giesel Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Beratendes Mitglied Stilke äußert, dass sich die Sterbetafel aktuell verändert habe, was sich auf die untere Variante auswirken müsste. Des Weiteren fragt er, warum Gewerbegebiete/Arbeitsplätze nicht im Gutachten berücksichtigt wurden. Ferner merkt er an, dass eine Versorgungsquote von 130 % für Kindergartenplätzen von den Gemeinden nicht vorgehalten werden kann; bereits heute nutzen die Gemeinden teilweise Mobilmodule, die keine langfristige Lösung darstellen.
Hr. Giesel antwortet, dass für das Gutachten die zuletzt vom Land Niedersachsen veröffentlichte Sterbetafel verwendet wurde. Die gewerbliche Entwicklung ist über die Daten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfasst. In der Prognose wird die Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten durch die Fortschreibung der Wanderungssalden mit abgebildet. Von dem Stützzeitraum abweichende Entwicklungen werden durch die Varianten abgebildet.
Bezüglich der Kitaplätze erläutert Hr. Giesel, dass die Betreuungsquoten sehr dynamischen Prozessen unterliegen, die in Langzeitprognosen nicht berücksichtigt werden können. Die Zahl der angebotenen Plätze – ob in dauerhaften oder mobilen Einrichtungen - werde in der Berechnung konstant gehalten. Zweck der Prognose sei es hier, problematische Entwicklungen aufzuzeigen, um ein frühzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen.
KTA Christmann bemängelt, dass die Jahre 2015/2016 aufgrund der hohen Zuwanderungsquote durch Flüchtlinge nicht in den Berechnungen berücksichtigt wurden, da es Flüchtlinge ja auch weiterhin geben wird. Außerdem sollten die vorhandenen Trends bei der Betreuungsquote im Krippenbereich auch berücksichtigt werden.
Hr. Giesel entgegnet, dass Sondereffekte mit massiver Zuwanderung nicht berücksichtigt werden können, im Stützzeitraum 2008-2014 jedoch bereits dynamische Phasen enthalten sind. Es besteht die Möglichkeit, die obere Variante mit den Wanderungszahlen von 2015 und 2016 abzugleichen, um zu prüfen, ob es hier Übereinstimmungen gibt, sodass die obere Variante als Anhaltspunkt für zukünftige Sondereffekte dienen könnte.
Ferner weist Hr. Giesel darauf hin, dass die Landkreisverwaltung aktuell keine zunehmende Versorgungsquote für die Krippen annimmt, da die Veränderungen bislang nicht quantifiziert werden können, auch wenn bekannt ist, dass in diesem Bereich viele Änderungen ausstehen.
KTA Plaschka bedankt sich für den interessanten und kurzweiligen Vortrag. Nichtsdestotrotz empfindet sie die verwendeten Kinderbetreuungsquoten als naiv. Sie berichtet, dass in Amelinghausen die Krippe nach der letzten Erweiterung sofort wieder ausgelastet war. Außerdem sei interessant, ob Zahlen vorliegen, wie viele Studenten in Lüneburg bleiben.
Hr. Giesel antwortet, dass die Information zu den Studenten aus den nach Altersgruppen aufgeführten Wanderungssalden abgelesen werden kann.
KTA Walter kritisiert, dass für die SG Ilmenau die angegebene Überversorgung an Kindergartenplätzen (120 %) und damit die Annahmen zur Nachfrage nicht die Realität wiederspiegelt. Die Veröffentlichung solcher Zahlen könne zu Irritationen und Fehlschlüssen führen.
Hr. Giesel erwidert, dass das Demographiegutachten langfristige Trends aufzeigt und auf keinen Fall eine detaillierte Bedarfsplanung ersetzt.
LR Nahrstedt fordert, dass in der Planung die Beitragsfreiheit und die Tagespflege berücksichtigt werden und betont, dass auf jeden Fall ein Überarbeitungsbedarf besteht, da die Leser die Daten als feste Prognosewerte interpretieren und die Ergebnisse im RROP berücksichtigt werden sollen.
BR’in Schlag stellt die Möglichkeit einer zukünftigen Fortschreibung des Demographiegutachtens in den Raum, wenn belastbare Zahlen bezüglich der Auswirkungen der Beitragsfreiheit vorliegen.
KTA Mertz informiert darüber, dass am 05.09.2018 der zuständige Ausschuss über die Bedarfsplanung berät und aktuelle Betreuungsquoten definiere. Auch sie geht darauf ein, dass die Tagespflegeplätze in der Bedarfsanalyse fehlen. Des Weiteren sei der aktuelle Trend, dass Kinder früher in die Obhut gegeben werden, durchaus darstellbar.
KTA Rehbein geht auf die vorgestellten Handlungsempfehlungen ein und betont die Bedeutung der Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung. Er führt das Beispiel der Gemeinde Amt Neuhaus an und fragt, inwieweit ein Steuerungseffekt durch die angedachte Elbbrücke vorhersehbar sei.
Hr. Giesel antwortet, dass ein Brückenbau sicherlich Auswirkungen hätte, auf Grundlage des Demographiegutachtens die Folgewirkung jedoch nicht konkret vorhersehbar sei.
KTA Beenen verweist auf den Bedarf an Pflegeplätzen für ältere Menschen, der bisher wenig berücksichtigt werde.
LR Nahrstedt stimmt dem zu und folgert, dass sich der Landkreis damit auseinandersetzen und Schlüsse daraus ziehen müsse, etwa hinsichtlich des Ausbaus der Tagespflege, der Wohnraumschaffung, der häuslichen Pflege oder der Mobilität.
Beratendes Mitglied Stilke fordert, dass die Inhalte/Tabellen auf S. 92/93 des Gutachtens mit neuen Zahlen überarbeitet werden sollten und das nicht als Folgeauftrag.
LR Nahrstedt hält fest, dass es keine Rolle spielt, in welchem Rahmen die Überarbeitung stattfindet. Wichtig sei, dass eine Korrektur der Betreuungsquoten und der darauf aufbauenden Berechnungen in Kapitel 6.1 „Analyse der Versorgungsinfrastruktur – Vorschulische Kinderbetreuung“ bezüglich der Betreuung der unter 3-Jährigen erfolgt.