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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2018 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung  

Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 03.09.2018    
Zeit: 15:00 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2018/246 Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2018 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

 

BL Seegers verweist auf den vorliegenden Zwischenbericht und geht dabei auf die unter Ziff. 3 des Berichts aufgeführten Besonderheiten zum Erfolgs- und Vermögensplan 2018 ein.

Der Ausbau der K02 von Lüdersburg bis zur Einmündung der L219 könne leider in diesem Jahr nicht mehr realisiert werden, da die gemeinsam mit der NLStBV Lüneburg durchgeführte Ausschreibung aufgrund überhöhter Angebotspreise aufgehoben worden sei. Die NLStBV werde voraussichtlich im nächsten Jahr erneut die gesamte Maßnahme (Ausbau der L 219 bis Hittbergen und Ausbau der K02) ausschreiben. Die entsprechende NGVFG-Förderung sei ebenfalls in Aussicht gestellt.

Der Ausbau der K16 von Reinstorf bis Neetze werde sich gegenüber der Kostenschätzung um ca. 130.000,- verteuern. Dieses sei u.a. auf die erweiterte Planung zum Ausbau der OD Holzen zurückzuführen. Man werde die OD Holzen mit ausbauen. Dies bedeute im Vergleich zu einem späteren, separaten Ausbau, erhebliche Einsparungen.

Im Bereich der Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten würden noch die Radwegsanierungen ausstehen. Diese würden jedoch noch im September beginnen und rechtzeitig vor dem Winter fertiggestellt werden.

Die übrigen größeren Unterhaltungsmaßnahmen seien weitgehend abgeschlossen.

Der aktuelle Verfahrensstand des Neubaus des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck stelle sich so dar, dass planmäßig der erforderliche Bauantrag gestellt worden sei. Im noch laufenden Baugenehmigungsverfahren würden sich derzeit keine grundlegenden Probleme abzeichnen, so dass in den nächsten Wochen mit der Baugenehmigung gerechnet werden könne. Für die bereits parallel ausgeschriebenen Tiefbauarbeiten benötige man gfls. noch eine Teilbaugenehmigung. Die Submission für die EU-weite Ausschreibung erfolge am 19.09.2018. Vorausgesetzt, das Ausschreibungsergebnis weiche nicht gravierend von der Kostenschätzung ab, würde die entsprechende Auftragserteilung kurzfristig erfolgen, so dass noch im Oktober mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden könnte.

In diesem Zusammenhang schlage er in Absprache mit dem Landrat vor, bis zu einer Kostensteigerung von max. 20% gegenüber der Kostenschätzung eine Auftragserteilung ohne vorherige erneute Beteiligung des Betriebsausschusses vornehmen zu können.

KTA Kruse-Rungelt dieses aufgrund der derzeitigen allgemeinen Kostensteigerungen im Baubereich für praktikabel. Darüber hinaus müsse jedoch die Politik beteiligt werden.

KTA Gründel stimmt dem zu. Eine Preissteigerung von bis zu 20% würde nicht dazu führen, das gesamte Projekt infrage zu stellen.

KTA Marten gibt zu bedenken, dass man vor 2 Jahren das ganze Projekt noch zeitlich hätte schieben können. Die Situation in der Baubranche werde sich jedoch insbesondere aufgrund des fortdauernden Fachkräftemangels in den nächsten Jahren nicht entschärfen, so dass ein Verschieben des Projekts zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mache.

Er stellt die Frage, ob die Hauptgewerke zeitgleich ausgeschrieben werden würden. Dann sei eine realistische Kosteneinschätzung des Gesamtprojekts möglich.

BL Seegers erklärt, dass dieses Ende des Jahres nach Abschluss der Ausführungsplanungen erfolgen solle. Planmäßig lägen die Ausschreibungsergebnisse dann im Februar 2019 vor. Diese würden selbstverständlich dem Betriebsausschuss vor entsprechenden Auftragserteilungen dargestellt werden.

KTA Kastens fasst das Diskussionsergebnis dahingehend zusammen, dass dem Vorschlag, die Tiefbauarbeiten bis zu einer Kostensteigerung von max. 20% gegenüber der Kostenschätzung, ohne vorherige Beteiligung des Betriebsausschusses zu vergeben, zugestimmt werde.

KTA Köhlbrandt bittet um Erläuterung, ob die im Zwischenbericht dargestellten Gesamtkosten für den Radwegneubau an der K02 endgültig seien und der Samtgemeinde Scharnebeck bekannt seien.

Bereichsleiter Tippe erklärt, dass diese voraussichtliche Kostenhöhe der Samtgemeinde Scharnebeck mitgeteilt worden sei und er auch davon ausgehe, dass es im Rahmen der Schlussrechnung zu keinen weiteren Nachträgen komme.

Auf Nachfrage von KTA Kork erklärt er, dass das erforderliche Seitengefälle des Radweges zur Oberflächenentwässerung 2,5% betrage.

 

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