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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2017; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss  

Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.09.2018    
Zeit: 15:00 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2018/247 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2017; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Spils ad Wilken erläutert anhand einer vorbereiteten Präsentation, die den Ausschussmitgliedern als Handout verteilt wird, die entsprechenden Prüfungsergebnisse. Wie im Vorjahr ließe sich zusammenfassend festhalten, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2017, des Lageberichts sowie der Buchführung zu keinen Einwendungen geführt habe. Die Geschäftsführung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität sei nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb sei wirtschaftlich geführt worden. Dieses sei durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises bestätigt worden.

Wie in den Vorjahren verweise er auf den stetigen Werteverzehr des Sachanlagevermögens. Mit dem Neubau des zentralen Betriebshofs mit aktuell geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 8,6 Mio Euro werde dem zwar entgegengewirkt, gravierend abfedern könne man den Werteverzehr dadurch jedoch noch nicht. Aus diesem Grund empfehle er auch weiterhin, die Investitionsquote im Rahmen des finanzwirtschaftlich Machbaren des Landkreises zu erhöhen.

Dieses Bestreben sei den politisch Verantwortlichen erfreulicherweise bewusst und man sei daher in den letzten Jahren bereits kontinuierlich bestrebt gewesen, trotz z.T. angespannter öffentlicher Haushalte, die Investitionsquoten zu erhöhen.

Er empfehle daher, gerade auch im Hinblick auf die zuvor angesprochenen gestiegenen Baupreise, auch in diesem Jahr den erwirtschafteten Jahresüberschuss in die Erneuerungsrücklage des SBU einzustellen, um daraus künftig die Investitionsquote erhöhen zu können.

KTA Kruse-Runge stellt die Frage, in welcher Größenordnung die Investitionsquote erhöht werden müsste, um den Werteverzehr nachhaltig entgegen zu wirken. Darüber hinaus bitte sie um Auskunft über den Stand der Langzeiterkrankten.

KTA Nass stellt dazu ergänzend die Frage, ob der SBU personell ausreichend aufgestellt sei und die altersbedingte Fluktuation mit entsprechendem Wissenstransfer berücksichtigt werde.

Herr Dr. Spils ad Wilken erläutert, dass ca. 1,5 Mio Euro zusätzlich investiert werden müssten.

BL Seegershrt aus, dass im Bereich des Straßenbetriebsdienstes derzeit keine Langzeiterkrankten zu beklagen seien. Im Finanz- und Verwaltungsbereich sei jedoch nach wie vor eine Kollegin langzeiterkrankt. Die entsprechende Vertretungskraft werde daher weiterhin befristet beschäftigt werden.

Sofern tatsächlich alle Mitarbeiter über längere Zeiträume an Bord wären, wäre die Personalausstattung ausreichend. Dies sei jedoch aufgrund wiederholter krankheitsbedingter Ausfälle, die z.T. vermutlich auch dem fortgeschrittenen Lebensalter geschuldet seien, nicht der Fall. Vertretungskräfte stünden jedoch für diese vergleichsweise kurzen Vertretungszeiten nicht zu Verfügung.

KTA Rehfeldt regt an, der SBU sollte sich gfls. mit benachbarten Straßenbaulastträgern hinsichtlich der Ausschreibung von Maßnahmen abstimmen, um dadurch möglicherweise günstigere Angebotspreise zu erzielen.

BL Seegerslt eine überregionale Abstimmung u.a. für schwierig, da die jeweiligen Haushaltsgenehmigungen, die zu Ausschreibungen von investiven Maßnahmen berechtigen, zu unterschiedlichen Zeiten vorliegen würden.

KTA Marten ergänzt, dass sich das Gesamtvolumen der auszuschreibenden Maßnahmen letztlich nicht erhöhe und daher auch kein entscheidender Preisvorteil zu erwarten sei.

 

Beschluss:

 

 

 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2017 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt.
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2017 wird beschlossen,
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 673.554,65€wird wie folgt verwendet:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 673.554,65€ wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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