Auszug - Antrag über Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung und Einrichtung eines Bildungszentrums der "Euthanasie"-Gedenkstätte Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 07.09.2018)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Plaschka hält die folgende Rede.
„Den vorliegenden Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung und
Einrichtung eines Bildungszentrums der „Euthanasie"-Gedenkstätte Lüneburg
in Höhe von 107.000 € kann man nicht ablehnen, zumal das Geld ja auch zur
Verfügung steht.
Ein Bildungszentrum der „Euthanasie"-Gedenkstätte zu errichten ist auch aufgrund der bisherigen hohen Besucherzahlen sinnvoll und geboten. Ich bitte daher den Antrag zu unterstützen und so ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen!“
KTA Bolmerg hält die folgende Rede.
„Euthanasie-Gedenkstätte“ (Kreistag - 24.09.2018)
Die Gedenkstätte auf dem Gelände der „Psychiatrischen Klinik Lüneburg“ ist im November 2004 eröffnet worden. Seitdem hat sich die Gedenkstätte kontinuierlich entwickelt und sich sowohl in Fachkreisen als auch in der allgemeinen Öffentlichkeit eine hohe Anerkennung erworben.
Abschließend möchte ich noch in Richtung der AfD anfügen, dass bei der Konzeption der historischen Aufarbeitung und des Bildungsangebotes für Schüler in der Bildungsstätte keine politische linke Orientierung vorliegt. Aufklärung und Bildungsarbeit zu Wertvorstellungen und Gräueltaten der Nazis sind nicht per se links orientiert.
Ihre Stellungnahme zu den Aktivitäten an einer Lüneburger „UNESCO Schule“ und zur Situation an deutschen Bildungseinrichtungen hat den Eindruck erweckt, dass Sie kritische Bildungsarbeit, die sich gegen rechtsextreme Wertevorstellungen wendet, nicht tolerieren, stattdessen alle angeblichen Missstände auf eine vorgebliche Ursache zurückführen, eine Vorgehensweise, die wir auch von Anhängern von Verschwörungstheorien kennen.
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Verein »Euthanasie«-Gedenkstätte Lüneburg e.V. einen Zuschuss für den Betrieb der geplanten »Euthanasie«-Gedenkstätte in Höhe von 107.000 €. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 252-000 „Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen“,
Position 18 „Transferaufwendungen“ wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungs-gesetz (NkomVG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig