Auszug - Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Ergebnisoffene Prüfung von Elbbrücken-Varianten"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Wiemann berichtet über die Arbeitsgruppe Elbbrücke. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anhang dabei.Er bedankt sich vor allem bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die konstruktiven Gespräche.
Der Prüfungsauftrag für die Arbeitsgruppe aus dem Kreistagsbeschluss vom 19.12.2016 lautete: Die Prüfung der baulich technischen und finanziellen Möglichkeiten einer festen Straßenquerung, sprich Elbbrücke. Man habe mit einigen Experten zusammengearbeitet und auch Nebenpunkte mit abgehandelt.
Man hat sich bemüht nicht nur auf die Brücke zu schauen, sondern auch auf die Brücke in Lauenburg.
Der 3. Punkt sei die Elbfähre Amt Neuhaus. Über die Elbfähre in Amt Neuhaus sei Anfang des Jahres sehr ausführlich diskutiert worden. Auch dies habe man als Auftrag gesehen.
Am 25.04.2017 gab es einen Bericht einer externen Beratung, Herrn Ingenieur Stockmann von LRP Hamburg, eines der größten weltweit tätigen Brückenbau Konstruktionsbüros.
Man habe sich vortragen lassen, ob die alten Planungen von damals noch aktuell seien.
Herr Stockmann habe bestätigt, dass es keine andere Alternative, die günstiger wäre, gebe. Selbst eine Schrägseilbrücke würde nicht zu Kosteneinsparungen führen. Des Weiteren hatte er den Standort, an dem die Brücke geplant wäre, bestätigt. Also Standort und Baukonstruktion seien in Ordnung. Aus dieser Grundlage sei eine Gesamtkostenschätzung von 60-65 Mio. Euro durchaus realistisch. Das Bauwerk selbst koste ungefähr die Hälfte.
Prof. Dr. Hartmann prüfte,ob die im Raum stehenden Rückforderungsansprüche gegenüber Mecklenburg-Vorpommern realistisch seien. Am 17.10.2017 habe er in einem Zwischenbericht dargelegt, dass es Chancen gebe, dass das Land Niedersachsen etwas zurück erhalten könne. Aufgrund dieses Gutachtens habe man Anfang 2018 empfohlen, dass man sich ein Vollgutachten erstellen lassen solle. Im Januar 2018 wurde ein Vollgutachten beauftragt. Im März gab es eine Abstimmung mit Dr. Althusmann, Wirtschaftsminister Niedersachsen, der sagte, dass das Land bei 75 % Beteiligung bleibe. Die Deckelung, die man vorher gehabt habe entfalle raus. Dies sei eine deutliche Verbesserung.
Ende Mai gab es die Präsentation des Vollgutachtens von Dr. Hartmann und diese hatte folgendes Ergebnis.
- Die Bundesmittel, sind seinerzeit auf das Beitrittsgebiet verteilt worden seien, incl. Amt Neuhaus.
Die Verteilung, erfolgte ab 1993 allein an die neuen Bundesländer.
Dann wurde das Amt Neuhaus an den Landkreis Lüneburg rückgegliedert. Die Verteilung dieser Bundesmittel insbesondere Solidarpakt I und II wurden ins Verhältnis gesetzt zu den Einwohnerzahlen von 1990. Mecklenburg-Vorpommern hat für diese 6000 Einwohner das Geld bekommen aus Solidarpakt I und II.
- Die Ansprüche könne nicht der Landkreis Lüneburg geltend machen, sondern nur das Land Niedersachsen. Es gab eine Reglungslücke, weil man die Rückgliederung die da zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen nicht berücksichtigt habe. Daraus folge, das nicht unerhebliche Mittel, die für das Amt Neuhaus bzw. für die 6.000 Einwohner, zu Unrecht nach Mecklenburg-Vorpommern gegangen sind. Wobei die unterschiedlichen Verjährungszeiten zu berücksichtigen seien. Zweifelsfrei verjährt seien die Ansprüche bis 2007 weil nach altem Recht damals eine Verjährungsfrist von 10 Jahren bestand. Nach neuem Recht 2008 gebe es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Dementsprechend seien diese verjährt, die Ansprüche aus 2015-2019. Nach grober Berechnung sollten das ungefähr 6 Mio. Euro sein. Das decke sich mit dem Betrag den man als Deckungslücke bezeichnet. Der Zwischenzeitraum 2008-2014 sei ein wenig zweifelhaft, weil es darauf an komme wann das Land Niedersachsen von dieser Regelungslücke Kenntnis bekommen habe. Zweifelsfrei nicht verjährt sind insofern ca. 6 Mio. Euro aus den letzten 4 Jahren bis einschl. nächsten Jahr.
Gespräche, die der Wirtschaftsminister mit dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern führen will seien eingeleitet.
Die kleine Gruppe aus der AG Elbbrücke und Dr. Althusmann führten Gespräche mit Herrn Ferlemann was es für Bundesmittel gebe um diese Deckungslücke zu schließen. Dann gebe es noch ein Gespräch mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim mit dem Landrat Sternberg Ende Oktober.
Unter der Voraussetzung, dass die bisher kalkulierten Kosten von 60-65 Mio. Euro richtig seien, würde bei der Beteiligung, die der Wirtschaftsminister zugesagt habe von 75 %, das Land knapp 50 Mio. Euro übernehmen. Wenn man dabei bleibe, dass der Kreis 10. Mio. Euro beisteuere, dann habe man einen Finanzierungsrest von gut 6 Mio. Euro. Das decke sich mit dem Betrag den man sich aus Mecklenburg-Vorpommern erhoffe.
Das führte dazu, dass man den vorliegenden Beschlussantrag gestellt habe, dass der Landkreis Lüneburg die Brückenplanung wiederaufnimmt und das formale Planfeststellungsverfahren einleitet. Dies sei noch keine Bauentscheidung, sondern es gehe hier nur um die Planung.
KTA Wiemann wünscht sich eine breite Zustimmung zu dem Antrag.
KTA Gödecke bedankt sich für den Bericht und bei der Arbeitsgruppe. Er fragt die Verwaltung, wieviele Daten, Fakten, Zahlen und Ergebnisse von dem alten Planfeststellungsverfahren übernommen werden könnten?
KTA Krumböhmer erklärt, dass KTA Gödecke sicherlich das Raumordnungverfahren mit der landesplanerischen Feststellung meine.
Die Struktur der Gutachten könne übernommen werden, die Daten müssen natürlich nach 5 Jahren alle aktualisiert werden.
KTA Christmann fragt, ob die AG Elbbrücke auch erfragt habe was die Unterhaltung einer Elbbrücke kosten würde. Das seien ja die Belastungen, die dauerhaft auf den Kreis zukommen würden.
KTA Wiemann antwortet, dass man sich darum nicht gekümmert habe. Die Unterhaltung muss vom Landkreis Lüneburg gewährleistet werden, nachdem die Straße zur Kreisstraße heruntergestuft wurde. Das war auch nicht der Auftrag gewesen.
Der Kreistag nimmt Kenntnis.
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