Auszug - Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.04.2018 ( Eingang 06.04.2018); Sicherstellung der Überwachung von Oberflächengewässern durch genehmigungsbedürftigen kleineren gewässergefährdenden Anlagen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 27. September 2018)
Herr Bartscht berichtet über den Umfang der derzeitigen Aufgabenerledigung in der Unteren Wasserbehörde. In diesem Zusammenhang stellt er dar, dass eine Überwachung nur anlassbezogen und nicht systematisch erfolgen. Ziel soll es sein, zukünftig Kontrollaufgaben in einem "vernünftigen" Umfang durchführen zu können und die Aktivitäten im Rahmen der Fließgewässerentwicklung zu intensivieren. Dann wird auch ein entsprechendes Kennzahlensystem aufgebaut. Das durchgeführte Stellenbemessungsverfahren hat ergeben, dass dies mit den derzeitigen personellen Kapazitäten nicht möglich ist, die Verwaltung hat daher die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Haushalt vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen