Auszug - Grundschulsozialarbeit (im Stand der 1. Aktualisierung vom 18.09.2018)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Petruschke, Vertreter der Landesschulbehörde Niedersachsen und zuständig für den Bereich der Schulsozialarbeit, berichtet, dass das Kultusministerium die Kriterien für den Einsatz der Schulsozialarbeiter festgelegt habe. Die vorrangige Besetzung werde nach Größe der Grundschule, der vorhandenen Ganztagsbetreuung und des Migrationsanteilt erfolgen.
Für den Bereich des Landkreises Lüneburg werden im Jahr 2019 die Grundschule Reppenstedt, die Grundschule Bardowick und das Gymnasium Oedeme eine Schulsozialarbeiterstelle in Verantwortung des Landes erhalten.
Ziel der Arbeit an den Schulen ist es, multiprofessionelle Teams in der Schule zu installieren, die aus Sozialarbeitern, Beratungslehrern, Gemeinde und Sozialraum bestehen.
Die Einstellungsverfahren der Schulsozialarbeiter finden an der jeweiligen Schule statt. Grundsätzlich sollen Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung eingestellt werden. Im Zuge des Fachkräftemangels kann es hier auch zu Ausnahmeregelungen kommen. Es ist geplant, dass jeweils eine Fachkraft an einer Schule eingesetzt wird. Übergangsweise kann der Einsatz auch an zwei Schulen erfolgen.
Das Land schafft neue Schulsozialarbeiterstellen und muss diese im Sozialraum verorten. Nach Auffassung von Herrn Petruschke ist die Verzahnung von Schule und Sozialraum unabdingbar. Diese Auffassung wird vom Ausschuss unterstützt und die Verwaltung wird beauftragt, eine enge Zusammenarbeit zwischen Sozialraum und Schulsozialarbeit sicherzustellen, um wenigstens eine gewisse Kontinuität zu wahren.
Insgesamt zeigte sich der Ausschuss mit der schleppenden Entwicklung und der Organisation von Schulsozialarbeit in Händen des Landes unzufrieden.