Auszug - Anfrage von KTA Kruse-Runge (Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen) vom 15.10.2018 (Eingang: 16.10.18); Schwerpunkte in der Naturschutzaktivität
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Verwaltung strebt nach derzeitigem Stand den Abschluss des Sicherungsverfahrens bis Mitte 2019 an. Über die Managementplanung für das FFH-Gebiet 71 wird unter TOP 11 berichtet. In welcher Form bis 2020 für die übrigen FFH-Gebiete eine Maßnahmenplanung erfolgen soll, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend berichtet werden. Zum einen sollen die Erkenntnisse aus dem Verfahren im Gebiet 71 berücksichtigt werden, zum anderen ist ein abgestimmtes Vorgehen mit den benachbarten Naturschutzbehörden erforderlich, die für das gleiche FFH-Gebiet verantwortlich sind. Die Absprache konnte noch nicht abschließend erfolgen.
Zu Frage 1:
Im Landschaftsrahmenplan wurden die Prioritäten 1- 3 für die Umsetzung der Ziele vergeben. Entsprechend der zur Verfügung stehenden Kapazitäten sollen die Ziele mit der höchsten Priorität vorrangig verfolgt werden. Konkretisiert werden kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, welche Projekte an erster Stelle stehen. Neben den Kapazitäten spielt auch die Umsetzbarkeit (z.B. Flächenverfügbarkeit) eine große Rolle.
Zu Frage 2:
Ein konkreter Mittelbedarf kann z.Zt. nicht benannt werden. Für die Finanzierung der Maßnahmen im Natura-2000-Gebiet ist das Land zuständig. Diesem wurde im Rahmen einer Abfrage des Bedarfs für die nächsten Jahre ein Betrag von rd. 4.000.000,- € mitgeteilt - diese Zahl konnte aber nur sehr grob ermittelt werden.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.