Auszug - Ausgleich von Unterdeckungen bei den Beauftragten des Rettungsdienstes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Köhlbrandt berichtet, dass der ASB und das DRK in den Jahren 2017 und 2018 eine Unterdeckung im Gebührenergebnis von knapp 666.000 Euro haben.
Träger des Rettungsdienstes sei der Landkreis Lüneburg, der sich dabei des ASB und DRK bediene. Er stelle einen Planhaushalt auf und verhandele diesen mit den Krankenkassen. Dieser Plan gelte in der Regel für zwei Jahre und für die Jahre 2017 und 2018 seien höhere Kosten aufgelaufen. Die Nachverhandlungen mit den Krankenkassen konnten erst in diesem Jahr starten. Seit dem 01.07.2018 habe man ein neues Tarifsystem mit den Krankenkassen vereinbart. Die Verwaltung geht davon aus, dass man im Juli 2019 den Ausgleich, den man jetzt dem DRK und dem ASB gewährleiste, aufgefangen habe. Er bittet die Kreistagskollegen um Zustimmung.
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg gleicht die bei den Beauftragten des Rettungsdienstes entstandene Unterdeckung im Gebührenergebnis aus. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 665.922,40 € beim Produkt „Rettungsdienst“, Position 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wird gemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig