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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Gebietsausweitung des Naturparks Lüneburger Heide  

Kreistag
TOP: Ö 22
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 17.12.2004    
Zeit: 9:00 - 14:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2004/171 Gebietsausweitung des Naturparks Lüneburger Heide
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Lemke, KerstinAktenzeichen:2
Federführend:Kreisentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Studtmann erläutert, dass die Kommunen kreisübergreifend aus der zentralen Lüneburger Heide gemeinsam in einer Leader+ Region zusammengeschlossen seien und sehr erfolgreich zusammenarbeiten. Ausgehend von der Initiative der gemeindlichen Ebene werde nun die Erweiterung des Naturparks Lüneburger Heide angestrebt. Diese Initiative solle der Landkreis Lüneburg aus ganzer Kraft unterstützen. Beteiligt seien die Samtgemeinden Amelinghausen und Gellersen sowie die Dörfer Barnstedt und Embsen aus der Samtgemeinde Ilmenau. Bei einer Exkursion in den Naturpark Wildeshauser Geest Ende Oktober 2004 sei deutlich geworden, dass die Bedenken aus dem landwirtschaftlichen Bereich unbegründet seien. Der Naturpark sei kein öffentlicher Belang, der zu Beschränkungen oder Verhinderungen führe, sondern ein Entwicklungsinstrument mit großen Zukunftschancen. Durch die Erweiterung des Naturparks werde es nicht zu neuen Schutzgebietsausweisungen kommen.

 

Für die beteiligten Kommunen bieten sich durch die Ausweitung des Naturparks neue Chancen und Möglichkeiten. Kommunale und wirtschaftliche Entwicklungsimpulse werden gefördert, die regionale Intensität in und mit der Lüneburger Heide werde gestärkt und die Region könne sich national und international besser positionieren. Die touristischen Marktchancen werden erhöht und gestärkt. Im Naturpark Lüneburger Heide zu sein bedeute einen Imagegewinn und einen verbesserten Zugang zu den Fördermöglichkeiten. Weiterhin sei bekannt, dass Anfang des kommenden Jahres im Landtag beschlossen werden solle, das Verfahren zur Erweiterung des Naturparks Lüneburger Heide durch das Land Niedersachsen aktiv zu unterstützen. Ebenso solle der Landkreis Lüneburg dieses Verfahren fördern und positiv begleiten.

 

KTA Dammann ist der Auffassung, dass in dieser Sache ein Zusammenhang bestehe mit dem geplanten Bau der Autobahn. Es sei zweifelhaft, dass bei einer Zugehörigkeit zum Naturpark Lüneburger Heide eine Autobahn auf diesem Gebiet gebaut werden könnte. Die Alternative, dass die A 39 um die Ostseite Lüneburgs führe, sei vehement abzulehnen. Denn im Osten Lüneburgs seien ohnehin die Lasten der Entwicklung der Stadt zu tragen, wobei das Industriegebiet, der Elbeseiten-Kanal und die Ostumgehung zu nennen seien. Wenn mit dem heutigen Beschluss festgelegt werde, dass aufgrund des Naturparks im Westen die Autobahn in den Osten der Stadt gebaut werden müsse, könne dem nicht zugestimmt werden.

 

KTA Studtmann macht deutlich, dass es sich hier nicht um einen Naturschutzpark, sondern lediglich um einen Naturpark handele und Bebauungen auf diesem Gebiet durchaus stattfinden können.

 

KTA Mundt berichtet, dass ein Antrag sämtlicher im Landtag vertretenen Parteien vorliege, diese Gebietsausweisung vorzunehmen. Es gehe hier lediglich um den Naturpark Lüneburger Heide und der Landkreis Lüneburg müsse als Namensgeber selbstverständlich zustimmen.

 

KTA Olshof unterstützt die Gebietsausweitung des Naturparks Lüneburger Heide und sieht keinerlei Verbindung hinsichtlich einer möglichen Trassenführung der A 39. Eine Verbindung zwischen Lüneburg und der eigentlichen Heide müsse unterstützt werden. Alle betroffenen Gemeinden und Samtgemeinden seien eingeladen, am 05.01.2005 zu weiteren Beratungen in der Gemeinde Reppenstedt zusammenzukommen.

 

KTA Dr. Scharf ist der Ansicht, dass ein gesundes Misstrauen angebracht und eine entsprechende Nachfrage berechtigt sei. KTA Dr. Scharf bittet Herrn LR Fietz um eine Bestätigung, dass die Ausweitung des Naturparks Lüneburger Heide keine Auswirkung auf die Trassierung der künftigen A 39 habe.

 

LR Fietz erläutert, dass ein Naturpark per Gesetz keinerlei Qualifikation innehabe. Es handele sich um einen Begriff, der überwiegend in der Vermarktung oder Werbung gebraucht werde und dazu dienen solle, ein Identifikationsgefühl zu erzeugen. Alles andere seien nur Mutmaßungen.

 

KTA Meißner bezieht sich auf die Anlage der Sitzungsvorlage zum Thema „Häufig gestellte Fragen“, aus der Folgendes zu entnehmen sei: „Erhöhte Schwierigkeiten könnten sich bei der Genehmigung von besonderen Vorhaben ergeben, die nach Immissionsrecht zu beurteilen sind und ggf. die Gefahr beinhalten, dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft entgegenzustehen.“ Demnach habe also nach Immissionsrecht auch eine Autobahntrasse maßgeblichen Einfluss.

 

KTA Wegner bittet die Verwaltung aufgrund der aufgetretenen Unsicherheiten, die Angelegenheit heute zurückzuziehen. Dieser Punkt solle erst wieder behandelt werden, wenn der Kreistag entsprechend und ausreichend über die Auswirkungen der Gebietsausweitung informiert worden sei.

 

KTA Hoppe ist ebenfalls der Ansicht, dass hier noch Klärungsbedarf bestehe. Deshalb stelle er für die CDU-Fraktion den Antrag, dass diese Angelegenheit vertagt werden solle, bis das Trassenfindungsverfahren für die A 39 zu einem Abschluss gekommen sei.

 

KTA Köne erinnert, dass die Angelegenheit dem Kreistag lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt worden sei. Die Gebietsausweitung des Naturparks Lüneburger Heide bringe für die betroffenen Gemeinden und auch den Landkreis außerordentliche Chancen mit sich.

 

Vors. Schulze lässt zunächst über den Antrag auf Zurückstellung abstimmen. Dieser Antrag wird bei 18 : 21 Stimmen abgelehnt.

 

- 2 -

Beschluss:

Beschluss:

Die Informationen zum Thema “Naturparkausweitung Lüneburger Heide” werden zur Kenntnis genommen. Eine Diskussion zur Ausweitung des Naturparks Lüneburger Heide wird unterstützt und begleitet. Voraussetzung ist aber, dass der Prozess von den Gemeinden getragen wird und alle relevanten Gruppen, insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, eingebunden werden. Ein Beschluss zu einer möglichen Ausweitung des Naturparks erfolgt erst nach Vorlage eines von den Gemeinden getragenen und untereinander abgestimmten Konzepts.

Abstimmungsergebnis: 37 : 11 bei 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 37 : 11 bei 3 Enthaltungen

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