Auszug - Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.2900.6390 (Kosten der Schülerbeförderung) in Höhe von 400.000,00 €.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Dr. Scharf
erläutert, dass es für eine derart hohe Summe an zusätzlich benötigten Mitteln
für die Schülerbeförderung mehrere Gründe gebe. Es seien ca. 490 zusätzliche Schulkinder
zu befördern, was einerseits durch Zuzug in den Landkreis Lüneburg bedingt sei und
auf der anderen Seite durch die Auflösung der Orientierungsstufen. Teilweise
seien längere Fahrstrecken entstanden, da viele Schülerinnen und Schüler der
ehemaligen Orientierungsstufen jetzt zu den Standorten der weiterführenden
Schulen befördert werden müssen.
Außerdem sei es zu einem Kostenanstieg gekommen bei der
Privatbeförderung und bei den Mietwagenkosten. Für den eigentlichen ÖPNV seien
in 2003 4,4 Mio. € aufgewendet worden, in 2004 werden es am Ende des Jahres 4,9
Mio. € sein. Laut Nds. Schulgesetz seien die Landkreise Träger der
Schülerbeförderung, sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und
Schüler zu den Schulen zu befördern. Dies geschehe ohne Wenn und Aber für die
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10. Die Schülerbeförderung gehöre
zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise. Diese kategorische Festsetzung im
Schulgesetz sei natürlich positiv für die Eltern. Allerdings müsse dieser
Paragraph im Schulgesetz zu Kritik anregen vor dem Hintergrund der
problematischen Haushaltslage der Landkreise. Es müsse nach Alternativen
gesucht werden. Gegenwärtig werde von der Landesregierung das Konnexitätsprinzip
diskutiert, wonach die Gesetze, die vom Land beschlossen werden und
kostenwirksam für die Kommunen seien, auch vom Land bezahlt werden müssen.
In einer Zeit mit einer derart angespannten Haushaltslage könne
es sich der Landkreis nicht mehr erlauben, Leistungen zum Nulltarif anzubieten.
Nulltarifleistungen wirken sich negativ auf das Verantwortungsgefühl aus. Wenn
die Kosten für den Landkreis reduziert werden sollen, könne dies nur
funktionieren, wenn die Eltern an den Kosten beteiligt würden.
KTA Peters macht
deutlich, dass diese überplanmäßige Ausgabe absehbar gewesen sei. Die Änderung
des Schulgesetzes sowie die Abschaffung der Orientierungsstufen seien bekannt
gewesen. Auch der Zuzug neuer Einwohner in den Landkreis Lüneburg sei bekannt
gewesen. Aus diesem Grund werde von der SPD-Fraktion moniert, dass nicht im
Sinne von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ein realistischerer Ansatz
für das Jahr 2004 eingestellt worden sei. Im Übrigen werde auf das
Konnexitätsprinzip verwiesen.
KTA Danzenbächer
schließt sich den Worten seines Vorredners an und fügt ergänzend hinzu, dass
diese Mehrausgaben letztlich durch die nicht erfolgte Umsetzung der
Möglichkeiten, die das Niedersächsische Schulgesetz hergebe, bedingt seien.
Wenn es dem Kreistag gelungen wäre, die Schulentwicklung entsprechend der
Diskussionen umzusetzen, hätte diese Mehrausgabe mindestens halbiert werden
können.
Der Vorschlag, die Eltern künftig an den
Schülerbeförderungskosten zu beteiligen, sei entschieden zurückzuweisen. Vielmehr
solle dazu übergegangen werden, an die Fahrschüler Monatskarten auszugeben, da
diese um mehr als die Hälfte günstiger seien. Hinzu komme, dass die Schüler mit
den Monatskarten auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien
fahren können.
Die Halbierung der Kosten sei durch den Beitritt zum HVV für
die Schülerkarte eingetreten. Die Kosten von zurzeit etwa 700 € werden auf etwa
350 € reduziert.
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Beschluss:
Der überplanmäßigen Ausgabe bei der
Haushaltsstelle 01.2900.6390 (Kosten der Schülerbeförderung) in Höhe von
400.000,00 € wird gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 NGO zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen