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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.2900.6390 (Kosten der Schülerbeförderung) in Höhe von 400.000,00 €.  

Kreistag
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 17.12.2004    
Zeit: 9:00 - 14:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2004/191 Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.2900.6390 (Kosten der Schülerbeförderung) in Höhe von 400.000,00 €.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Helms, SabineAktenzeichen:5531.89.00
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Dr. Scharf erläutert, dass es für eine derart hohe Summe an zusätzlich benötigten Mitteln für die Schülerbeförderung mehrere Gründe gebe. Es seien ca. 490 zusätzliche Schulkinder zu befördern, was einerseits durch Zuzug in den Landkreis Lüneburg bedingt sei und auf der anderen Seite durch die Auflösung der Orientierungsstufen. Teilweise seien längere Fahrstrecken entstanden, da viele Schülerinnen und Schüler der ehemaligen Orientierungsstufen jetzt zu den Standorten der weiterführenden Schulen befördert werden müssen.

 

Außerdem sei es zu einem Kostenanstieg gekommen bei der Privatbeförderung und bei den Mietwagenkosten. Für den eigentlichen ÖPNV seien in 2003 4,4 Mio. € aufgewendet worden, in 2004 werden es am Ende des Jahres 4,9 Mio. € sein. Laut Nds. Schulgesetz seien die Landkreise Träger der Schülerbeförderung, sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zu den Schulen zu befördern. Dies geschehe ohne Wenn und Aber für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10. Die Schülerbeförderung gehöre zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise. Diese kategorische Festsetzung im Schulgesetz sei natürlich positiv für die Eltern. Allerdings müsse dieser Paragraph im Schulgesetz zu Kritik anregen vor dem Hintergrund der problematischen Haushaltslage der Landkreise. Es müsse nach Alternativen gesucht werden. Gegenwärtig werde von der Landesregierung das Konnexitätsprinzip diskutiert, wonach die Gesetze, die vom Land beschlossen werden und kostenwirksam für die Kommunen seien, auch vom Land bezahlt werden müssen.

 

In einer Zeit mit einer derart angespannten Haushaltslage könne es sich der Landkreis nicht mehr erlauben, Leistungen zum Nulltarif anzubieten. Nulltarifleistungen wirken sich negativ auf das Verantwortungsgefühl aus. Wenn die Kosten für den Landkreis reduziert werden sollen, könne dies nur funktionieren, wenn die Eltern an den Kosten beteiligt würden.

 

KTA Peters macht deutlich, dass diese überplanmäßige Ausgabe absehbar gewesen sei. Die Änderung des Schulgesetzes sowie die Abschaffung der Orientierungsstufen seien bekannt gewesen. Auch der Zuzug neuer Einwohner in den Landkreis Lüneburg sei bekannt gewesen. Aus diesem Grund werde von der SPD-Fraktion moniert, dass nicht im Sinne von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ein realistischerer Ansatz für das Jahr 2004 eingestellt worden sei. Im Übrigen werde auf das Konnexitätsprinzip verwiesen.

 

KTA Danzenbächer schließt sich den Worten seines Vorredners an und fügt ergänzend hinzu, dass diese Mehrausgaben letztlich durch die nicht erfolgte Umsetzung der Möglichkeiten, die das Niedersächsische Schulgesetz hergebe, bedingt seien. Wenn es dem Kreistag gelungen wäre, die Schulentwicklung entsprechend der Diskussionen umzusetzen, hätte diese Mehrausgabe mindestens halbiert werden können.

 

Der Vorschlag, die Eltern künftig an den Schülerbeförderungskosten zu beteiligen, sei entschieden zurückzuweisen. Vielmehr solle dazu übergegangen werden, an die Fahrschüler Monatskarten auszugeben, da diese um mehr als die Hälfte günstiger seien. Hinzu komme, dass die Schüler mit den Monatskarten auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien fahren können.

Die Halbierung der Kosten sei durch den Beitritt zum HVV für die Schülerkarte eingetreten. Die Kosten von zurzeit etwa 700 € werden auf etwa 350 € reduziert.

 

- 55 -

Beschluss:

Beschluss:

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.2900.6390 (Kosten der Schülerbeförderung) in Höhe von 400.000,00 € wird gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 NGO zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen

Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen

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