Auszug - Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004); Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nieders. Landkreisordnung (NLO)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Kaidas
erläutert den vorliegenden Antrag. Das Thema solle bereits jetzt diskutiert
werden, damit die Regelung zur nächsten Wahl greifen könne. Es könne eine
Verringerung von bis zu 6 Kreistagsabgeordneten vorgenommen werden, wobei dann
auch die Anzahl der Wahlbereiche verändert werden müsse. Außerdem seien die
Zahlen des Anstiegs der Einwohner des Landkreises Lüneburg unsicher. Die
CDU-Fraktion schlage deshalb vor, die Zahl der Abgeordneten um lediglich 2 zu
verringern. Bei der nächsten Wahl würden erneut 6 Kreistagsabgeordnete hinzukommen
und es könne ggf. eine erneute Senkung vorgenommen werden. So werden die
Wahlbereiche in Anzahl und Form beibehalten werden können.
EKR Dr. Porwol weist
darauf hin, dass unabhängig von einer Verringerung der Kreistagsabgeordneten
die Wahlbereiche geändert werden müssen. Der Grund dafür sei, dass das
Bundesverfassungsgericht die Abweichungsmarke hinsichtlich der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche von 33 1/3 % auf 25 %
herabgesetzt habe und es dann in Adendorf und Scharnebeck zu Problemen kommen
werde.
KTA Nahrstedt kritisiert,
dass die CDU-Fraktion in dem Antrag darauf hingewiesen habe, dass eine weitere
Begründung im Kreistag erfolgen werde, eine Begründung jedoch tatsächlich nicht
erfolgt sei. Vielmehr habe die Verwaltung in einem Vermerk vom 16.11.2004 eine
ausführliche Stellungnahme abgegeben, die auf alle Gesichtspunkte des Antrages
eingehe. Bei Anträgen der SPD-Fraktion habe die Verwaltung dieses
Entgegenkommen noch nicht gezeigt. Die in dem Vermerk der Verwaltung
aufgeführten möglichen Veränderungen hinsichtlich der Wahlkreise sei mit den
Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden nicht besprochen worden. Diese
Vorgehensweise sei nicht nachzuvollziehen und nicht akzeptabel. Bevor eine
weitere Diskussion in dieser Sache stattfinde, soll eine Absprache mit den
Hauptverwaltungsbeamten nachgeholt werden. Dieser Tagesordnungspunkt soll somit
heute abgesetzt und bei der nächsten Kreistagssitzung am 14.02.2005 erneut behandelt
werden.
LR Fietz macht deutlich, dass mit
dem vorliegenden Antrag der GRUPPE nicht anders verfahren worden sei, als mit
allen anderen Anträgen. Bei eingehenden Anträgen werden diese an den
zuständigen Fachbereich geleitet und die Verwaltung nehme zu dem Sachverhalt
Stellung. Dieses Verfahren sei auch in dem vorliegenden Fall eingehalten worden.
Da es sich um eine komplizierte Materie handele, sei die Stellungnahme sehr
ausführlich ausgefallen. Es handele sich hierbei nicht um eine Empfehlung für
den Kreistag, sondern es seien vielmehr alle Gesichtspunkte aufgezeigt worden.
Die Entscheidung werde durch den Kreistag getroffen. LR Fietz weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg selbstverständlich Kontakt
aufgenommen habe mit der Stadt Lüneburg. Die vom Landkreis gesetzte Frist zur
Stellungnahme sei von OB Mädge kritisiert worden. Man habe verabredet, die
Beratung in den Gremien der Stadt abzuwarten.
EKR Dr. Porwol fügt
ergänzend hinzu, dass die Angelegenheit bereits im Kreisausschuss behandelt
worden sei. Dort sei aus den Reihen der Kreistagsabgeordneten gefordert worden,
dass die Verwaltung den Sachverhalt einmal genau darstellen und den
Abgeordneten schriftlich zur Verfügung stellen solle. Die SPD-Fraktion habe
dabei um zügige Bearbeitung gebeten, da die Fraktion diese Informationen zu der
am folgenden Wochenende stattfindenden Klausurtagung benötige.
KTA Schurreit bezieht
sich auf die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 15.11.2004, nach der
lediglich eine Diskussion stattfinden soll. Eine inhaltliche Entscheidung solle
demnach heute noch gar nicht getroffen werden.
KTA Hoppe gibt
bekannt, dass in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit der Antrag von der
CDU-Fraktion zunächst zurückgezogen werde und bittet die Verwaltung, mit der
Stadt Lüneburg entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Angelegenheit solle
in der nächsten Sitzung des Kreistages beschlossen werden.
KTA Danzenbächer stellt
die Frage, ob bei der Änderung der Zahl der Mandatsträger das von der CDU im
Landtag eingebrachte Änderungsgesetz zum Niedersächsischen Wahlgesetz auf diese
Art und Weise wieder kassiert werden soll wie die Erhöhung der
Mandatsmöglichkeiten für die kleinen Parteien.
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Beschluss:
Ohne Beschlussfassung wird einvernehmlich festgestellt, dass
die Beratungen entsprechend der KA-Empfehlung fortzusetzen sind und die Stadt
Lüneburg einzubeziehen ist.