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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004); Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nieders. Landkreisordnung (NLO)  

Kreistag
TOP: Ö 24
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 17.12.2004    
Zeit: 9:00 - 14:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2004/231 Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004);
Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nieders. Landkreisordnung (NLO)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, SigridAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Kaidas erläutert den vorliegenden Antrag. Das Thema solle bereits jetzt diskutiert werden, damit die Regelung zur nächsten Wahl greifen könne. Es könne eine Verringerung von bis zu 6 Kreistagsabgeordneten vorgenommen werden, wobei dann auch die Anzahl der Wahlbereiche verändert werden müsse. Außerdem seien die Zahlen des Anstiegs der Einwohner des Landkreises Lüneburg unsicher. Die CDU-Fraktion schlage deshalb vor, die Zahl der Abgeordneten um lediglich 2 zu verringern. Bei der nächsten Wahl würden erneut 6 Kreistagsabgeordnete hinzukommen und es könne ggf. eine erneute Senkung vorgenommen werden. So werden die Wahlbereiche in Anzahl und Form beibehalten werden können.

 

EKR Dr. Porwol weist darauf hin, dass unabhängig von einer Verringerung der Kreistagsabgeordneten die Wahlbereiche geändert werden müssen. Der Grund dafür sei, dass das Bundesverfassungsgericht die Abweichungsmarke hinsichtlich der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche von 33 1/3 % auf 25 % herabgesetzt habe und es dann in Adendorf und Scharnebeck zu Problemen kommen werde.

 

KTA Nahrstedt kritisiert, dass die CDU-Fraktion in dem Antrag darauf hingewiesen habe, dass eine weitere Begründung im Kreistag erfolgen werde, eine Begründung jedoch tatsächlich nicht erfolgt sei. Vielmehr habe die Verwaltung in einem Vermerk vom 16.11.2004 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die auf alle Gesichtspunkte des Antrages eingehe. Bei Anträgen der SPD-Fraktion habe die Verwaltung dieses Entgegenkommen noch nicht gezeigt. Die in dem Vermerk der Verwaltung aufgeführten möglichen Veränderungen hinsichtlich der Wahlkreise sei mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden nicht besprochen worden. Diese Vorgehensweise sei nicht nachzuvollziehen und nicht akzeptabel. Bevor eine weitere Diskussion in dieser Sache stattfinde, soll eine Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten nachgeholt werden. Dieser Tagesordnungspunkt soll somit heute abgesetzt und bei der nächsten Kreistagssitzung am 14.02.2005 erneut behandelt werden.

 

LR Fietz macht deutlich, dass mit dem vorliegenden Antrag der GRUPPE nicht anders verfahren worden sei, als mit allen anderen Anträgen. Bei eingehenden Anträgen werden diese an den zuständigen Fachbereich geleitet und die Verwaltung nehme zu dem Sachverhalt Stellung. Dieses Verfahren sei auch in dem vorliegenden Fall eingehalten worden. Da es sich um eine komplizierte Materie handele, sei die Stellungnahme sehr ausführlich ausgefallen. Es handele sich hierbei nicht um eine Empfehlung für den Kreistag, sondern es seien vielmehr alle Gesichtspunkte aufgezeigt worden. Die Entscheidung werde durch den Kreistag getroffen. LR Fietz weist ausdrücklich darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg selbstverständlich Kontakt aufgenommen habe mit der Stadt Lüneburg. Die vom Landkreis gesetzte Frist zur Stellungnahme sei von OB Mädge kritisiert worden. Man habe verabredet, die Beratung in den Gremien der Stadt abzuwarten.

 

EKR Dr. Porwol fügt ergänzend hinzu, dass die Angelegenheit bereits im Kreisausschuss behandelt worden sei. Dort sei aus den Reihen der Kreistagsabgeordneten gefordert worden, dass die Verwaltung den Sachverhalt einmal genau darstellen und den Abgeordneten schriftlich zur Verfügung stellen solle. Die SPD-Fraktion habe dabei um zügige Bearbeitung gebeten, da die Fraktion diese Informationen zu der am folgenden Wochenende stattfindenden Klausurtagung benötige.

 

KTA Schurreit bezieht sich auf die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 15.11.2004, nach der lediglich eine Diskussion stattfinden soll. Eine inhaltliche Entscheidung solle demnach heute noch gar nicht getroffen werden.

 

KTA Hoppe gibt bekannt, dass in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit der Antrag von der CDU-Fraktion zunächst zurückgezogen werde und bittet die Verwaltung, mit der Stadt Lüneburg entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Angelegenheit solle in der nächsten Sitzung des Kreistages beschlossen werden.

 

KTA Danzenbächer stellt die Frage, ob bei der Änderung der Zahl der Mandatsträger das von der CDU im Landtag eingebrachte Änderungsgesetz zum Niedersächsischen Wahlgesetz auf diese Art und Weise wieder kassiert werden soll wie die Erhöhung der Mandatsmöglichkeiten für die kleinen Parteien.

 

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Beschluss:

Beschluss:

Ohne Beschlussfassung wird einvernehmlich festgestellt, dass die Beratungen entsprechend der KA-Empfehlung fortzusetzen sind und die Stadt Lüneburg einzubeziehen ist.

 

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