Auszug - Berufung der ehrenamtlichen Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit hier: 7. SGG-ÄndG-Entwurf
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Das Vorschlagsrecht
für die Berufung der ehrenamtlichen Richter in der niedersächsischen
Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Höchstzahlenverfahrens nach
D’Hondt gemäß § 47 Abs. 2 NLO wie folgt auf die Fraktionen verteilt:
GRUPPE
der CDU, FDP und Unabhängigen Fraktionen 2
Personen
SPD
Fraktion 2
Personen
2. Auf
Vorschlag der Fraktionen werden die folgenden Personen gewählt:
-
KTA Meinhard Perschel (GRUPPE)
-
KTA Markus Graff (GRUPPE)
-
KTA Ute Bruch (SPD)
-
Frau Nadja Schmidt, Nelly-Sachs-Straße 38, 21335 Lüneburg
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung