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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Berufung der ehrenamtlichen Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit hier: 7. SGG-ÄndG-Entwurf  

Kreistag
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 17.12.2004    
Zeit: 9:00 - 14:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2004/262 Berufung der ehrenamtlichen Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit
hier: 7. SGG-ÄndG-Entwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Michael SeegersAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

1.  Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Höchstzahlenverfahrens nach D’Hondt gemäß § 47 Abs. 2 NLO wie folgt auf die Fraktionen verteilt:

     GRUPPE der CDU, FDP und Unabhängigen Fraktionen             2 Personen

     SPD Fraktion                                                                           2 Personen

2.  Auf Vorschlag der Fraktionen werden die folgenden Personen gewählt:

     - KTA Meinhard Perschel (GRUPPE)

     - KTA Markus Graff (GRUPPE)

     - KTA Ute Bruch (SPD)

     - Frau Nadja Schmidt, Nelly-Sachs-Straße 38, 21335 Lüneburg

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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