Auszug - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 12.10.2019 (Eingang: 14.10.19); Umsetzung des Biotopverbundes an bestehenden Kreisstraßen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 17.10.2019)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Gros erläutert den Hintergrund des Antrages und bemängelt die Ablehnung des Antrages durch den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz.
Der genaue Inhalt des Landschaftsrahmenplanes sei nicht bekannt gewesen und das Sterben der Artenvielfalt werde ignoriert. Des Weiteren seien die neu vorgeschlagenen und geänderten Planungskosten von 100.000 Euro für eine Konzeptentwicklung zu veranschlagen.
KTA Thiemann spricht sich im Namen der CDU-Fraktion gegen den Antrag aus und erläutert, dass die Fraktion sich der Sachdarstellung der Kreisverwaltung anschließe. Die sektorale Betrachtung eines Biotopverbundes auf Kreisstraßen sei nicht zielführend. Ein Biotopverbund müsse sich auf eine Vielzahl von Arten und nicht nur auf Wild an Kreisstraßen beziehen. Zielführend seien die im Jahr 2019 neu besetzten Stellen der unteren Naturschutzbehörde, welche sich auf die Maßnahmen und Ziele konzentrieren können, die bisher nicht erbracht werden konnten. Des Weiteren verdeutlicht ein Bericht der Polizeistation in Lüneburg, dass die Einrichtung eines Biotopverbundes in Bezug auf Haarwild nicht sinnvoll sei.
KTA Plaschka stimmt dem Vortag von KTA Thiemann zu und betont, dass der Landkreis Lüneburg eine sehr dünn besiedelte Gegend sei, in der die Einrichtung eines Biotopverbundes nicht zielführend sei.
KTA Gros äußert, dass die Polizei nicht die fachliche Stelle für die Darstellung ökologischer Sachverhalte sei. Mit diesem Antrag werde das inhaltliche Defizit des Landschaftsrahmenplanes ausgebessert.
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen