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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Berufsbildende Schulen; Behebung des Wasserschadens in der alten Sporthalle - Sanierungsvarianten  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 20.02.2020    
Zeit: 15:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2020/065 Berufsbildende Schulen; Behebung des Wasserschadens in der alten Sporthalle - Sanierungsvarianten
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 27.10.2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt war die Vorlage nicht für alle Abgeordneten im ALLRIS Amtsinformationssystem abrufbar. Diese „technische Panne“ wird seitens der Verwaltung geklärt. Gleichwohl besteht Einvernehmen, diese Beschlussvorlage in der Sitzung zu behandeln.

 

KVOR Beyer hrt in die Sachlage ein und stellt die in Zusammenarbeit mit einem Fachingenieurbüro entwickelten Sanierungsvarianten in ihren Grundzügen vor. Auf die Anlagen zur Vorlage und seine dem Protokoll beigefügte Präsentation wird Bezug genommen.

 

Anschließend werden die Varianten 1 bis 3 vertiefend von Bau.-Ingin Ute Grölz aus der Gebäudewirtschaft erläutert. Alle drei Varianten sehen für die Entwässerung - sowohl für das Regenwasser, als auch für das Schichtenwasser - den Einbau einer zweistufigen Pump-/Hebeanlage vor, die ein Zurückfließen des Wassers aus dem Hauptregenwasserkanal verhindern soll. Diese Anlage verursacht allerdings laufende Kosten, die in der Vorlage benannt sind. Favorisiert wird die Umsetzung der Variante 1, da diese aus Sicht der Verwaltung den besten Schutz bietet. Eine 100%ige Sicherheit kann aber auch bei dieser Variante nicht garantiert werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird seitens der Verwaltung klargestellt, dass zu diesen Varianten erste Abstimmungsgespräche mit der Hansestadt geführt worden sind, eine Entwässerungsgenehmigung für die Pumpenlösung aber noch beantragt werden muss. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird dann insbesondere zu klären sein, wie und mit welchen Auswirkungen sich der Entlastungspunkt für den öffentlichen Regenwasserkanal verschiebt. Hierüber entwickelt sich eine kurze Diskussion. Schließlich wird zu dem Einsatz von Pumpen keine wirkliche Alternative gesehen. Der Einbau einer Regenrückhaltung für den Rückstaufall über Rigolen wurde nicht weiter vertiefend geprüft, weil das Wasser von außen ja eben nicht auf dem Hallengrundstück aufgenommen, sondern vom Grundstück ferngehalten werden soll. Für das auf dem eigenen Grundstück anfallende Regenwasser sind ausreichend dimensionierte Regenrückhalteanlagen (tieferliegender Brunnen) vorhanden. Ein Regenrückhaltebecken mit Versickerung lässt sich auf dem tiefliegenden Grundstück wegen des hohen Grundwasserstandes nicht realisieren.

 

Angeregt wird aus dem Ausschuss, eine Notstromversorgung für die Pumpen vorzusehen.
Die Verwaltung sagt zu, in der nächsten Ausschusssitzung über den Fortgang zu berichten.

Beschluss:

Die vorgestellten Sanierungsvarianten werden zur Kenntnis genommen. Zur Ausführung kommen soll die Variante 1. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zeitnah umzusetzen und über den Fortgang im Bauausschuss zu berichten.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

 

 

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