Auszug - Stellungnahme des Behindertenbeirates zur Arena Lüneburger Land
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Wortprotokoll Beschluss |
Ltd. KVD Maul nimmt Bezug auf die Vorlage und stellt deren Inhalte anhand einer Präsentation noch einmal zusammenfassend vor. Er kündigt an, dass die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des Behindertenbeirates in der Sitzung am 19.03.2020, zu der auch Herr Kohlstedt eingeladen wurde, noch ergänzend beraten werden soll.
Die Stellung des Behindertenbeirates ist nach seinen Recherchen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg nicht verbindlich durch Satzung geregelt. Diese Regelungslücke sollte geschlossen werden.
Zur Chronologie der nachgeholten Beteiligung des Behindertenbeirates verweist er auf die der Vorlage beigefügte Anlage 3. Der Landkreis hat eine genehmigte Planung gekauft. Dass zu dieser übernommenen Planung der Behindertenbeirat nicht beteiligt worden war, sei ihm erst mit der Eingabe des Behindertenbeirates an den Landrat am 19.08.2019 bekannt geworden. Seitdem wurde fortlaufend der Kontakt zum Behindertenbeirat gesucht.
Einem möglicherweise beim Behindertenbeirat entstandenen Eindruck, „man spiele auf Zeit“, tritt er entgegen. Er selbst sei erst im März 2019 zum Projektleiter berufen worden. Eine umfassend abgeschlossene Planung und Konzeption der Arena lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. In vielen Bereichen musste und muss weiter nachgearbeitet werden. Deshalb können aussagekräftige Unterlagen teilweise erst zeitverzögert zur Verfügung gestellt werden. Er sichert zu, dem Behindertenbeirat die Dinge vorzulegen, sobald diese entsprechend vorgelegt werden können.
Im Folgenden stellt er noch einmal einige grundsätzliche Eckpunkte zu der vom Kreistag beschlossenen Zielkonfiguration für die Arena Lüneburger Land vor. Priorität haben danach kommerzielle Veranstaltungen. Eine Nutzung für Schul-, Hochschul- und Breitensport ist ebenfalls gewünscht, aber nur mit größeren, aus Konzeption und Betriebsabläufen resultierenden Einschränkungen. Die Ausübung von Behindertensport selbst oder die öffentliche Zugänglichkeit des Bürotraktes gehören bislang nicht zum definierten Anforderungsprofil der Halle.
Auf dieser Zielkonfiguration beruht die Planung und diese wird derzeit umgesetzt. In dieser Planung sind die Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung, die sich auf die Barrierefreiheit beziehen und sich direkt aus der Bauordnung und der Versammlungsstättenverordnung ableiten, selbstverständlich berücksichtigt. Die Kritikpunkte des Behindertenbeirates gehen deutlich über dieses „Pflichtprogramm“ hinaus.
Das beauftragte Architektenbüro ist über die Kritik an der Planung informiert worden und hat bereits Vorschläge zur Optimierung der Zugänglichkeit für Behinderte erarbeitet. Hierzu präsentiert er die aktualisierten Grundrisspläne. Die entsprechenden Auszüge aus seiner Präsentation liegen dem Protokoll an. Leitsysteme für Sehbehinderte werden noch geprüft. Akustische Maßnahmen für Hörgeschädigte sind bereits vorgesehen.
Diese vorgesehenen Maßnahmen sind bereits in die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Kritikpunkten des Behindertenbeirates eingeflossen. Auf die der Vorlage als Anlage 2 beigefügte Übersicht wird Bezug genommen. Anschließend erläutert er die Stellungnahme der Projektleitung und Projektsteuerung zu den eklatantesten Mängeln.
In der anschließenden Aussprache werden einzelne Kritikpunkte vertiefend diskutiert. Soweit in der Stellungnahme auf die Zuständigkeit des zukünftigen Dienstleisters verwiesen wird, wie z.B. bei den Ausstattungselementen, wird dies in die Ausschreibung aufgenommen und Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Soweit die Zuständigkeit des Landkreises als Betreiber gegeben ist, erfolgen hierzu entsprechende Abstimmungen mit dem künftigen Dienstleister.
Problematisiert wird der derzeitige Ausschluss von aktivem Behindertensport in der Halle. Kritisch gesehen wird zudem die Ausgrenzung von Gehbehinderten aus dem Büro- und Gastronomiebereich. Als ursächlich dafür wird die erfolgte Neuausrichtung der Halle in Richtung Veranstaltungen erkannt, die so seitens der Politik mitgetragen und beschlossen worden ist. Hier kann dem neuen Projektteam kein Vorwurf gemacht werden. Als Schwerpunkt der sportlichen Aktivitäten in der Arena sind die leistungsorientierten Ballsportarten benannt worden. Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten in dafür bislang genutzten Hallen sollten dann dem Breitensport zur Verfügung gestellt werden.
Seitens des Projektsteuerers wird noch einmal dargestellt, dass beim Einstieg in das Projekt der Fokus zunächst darauf zu setzen war, die vorgefundene Planung funktionsfähig zu machen und einen geordneten Bauablauf sicherzustellen. Die vorgetragenen Themen werden jetzt aufgegriffen und auf Umsetzbarkeit geprüft. Dies hat dann natürlich auch Auswirkungen auf die Kosten, da das Budget von 23 Mio. € brutto auf der bisherigen Zielkonfiguration beruht.
Um 14:42 Uhr unterbricht der Vorsitzende KTA Führinger die Sitzung und erteilt dem Vorsitzenden des Behindertenbeirates, Herrn Kohlstedt, das Wort.
Herr Kohlstedt stellt sich als Architekt für Großbauvorhaben im DeutscheBahn-Konzern vor und erläutert dem Ausschuss seine Kritikpunkte an der Planung. Die der Vorlage als Anlage 2 beigefügte Auflistung der Kritikpunkte mit der Stellungnahme der Projektleitung/Projektsteuerung habe er nach dem Ampelschema eingeordnet in „Rot“ für kritische, aus seiner Sicht umzuplanende Bereiche, „Gelb“ für Bereiche, die er aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht beurteilen kann (z.B. Brandschutz- und Sicherheitskonzept) und „Grün“ für lösbare oder bereits gelöste Problemstellungen. Ein „No Go“ sei für ihn, dass Menschen mit Behinderungen in der Halle nicht selbst sportlich aktiv werden können, sondern nur als Besucher betrachtet werden. Aus seiner Sicht könnten auch zum jetzigen Zeitpunkt noch viele Dinge gelöst werden. Dies belegt er anhand einiger Beispiele. Hierfür bietet er seine Mitarbeit an.
Der Vorsitzende KTA Führinger bedankt sich für die Ausführungen und nimmt die Sitzung wieder auf.
Über die Ursachen und Verantwortung für die thematisierten Mängel folgt eine streckenweise hitzig geführte Aussprache. Die Verwaltung und der Projektsteuerer werden schließlich beauftragt, zur nächsten Sitzung die groben Kosten für eine barrierefreie Umgestaltung des Büro- und Umkleidebereichs sowie den nachträglichen Einbau bzw. Anbau eines weiteren Fahrstuhls, über den auch das Kellergeschoss erreichbar ist, zu ermitteln.
Dazu weist Ltd. KVD Maul noch einmal deutlich auf seinen Auftrag aus dem Kreistag hin, die Arena für 23 Mio. € brutto zu errichten. Dieser Kostenrahmen und der darauf abgestellte Zeitplan werden sich bei Änderung der bisherigen Ausführungsplanung nicht halten lassen.
Dies ist dem Ausschuss bewusst. Für die weitere Entscheidungsfindung scheint es den Ausschussmitgliedern aber mehrheitlich wichtig, dass entsprechende Grundlagen darüber, was noch machbar ist und was es kostet, ermittelt werden.
Beschluss:
Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich.