Auszug - Nutzung der Lehrschwimmbecken Oedeme und Bleckede durch kreiseigene Schulen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KVOR Beyer verweist auf die Vorlage, fasst den Sachlage kurz zusammen und nimmt Bezug auf die einstimmige Beschlussfassung im Schulausschuss am 13.02.2020, ab 2021 die Gebühren für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch die kreiseigenen Schulen entfallen zu lassen.
Eine Anregung aus dem Ausschuss, im Interesse der Schwimmförderung den Gebührenerlass auch auf andere Schulen auszuweiten, wird kurz diskutiert aber nicht weiterverfolgt. Hierzu wird auf die ausführliche Beratung im Schulausschuss Bezug genommen.
Beschluss:
Ab 2021 entfallen die Gebühren für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch die kreiseigenen Schulen.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig -