Auszug - Stellungnahme des Behindertenbeirates zur Arena Lüneburger Land
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende KTA Führinger ruft den Tagesordnungspunkt auf, nimmt Bezug auf die umfassende Stellungnahme des Behindertenbeirates und die dazu abgegebenen Erläuterungen der Verwaltung, die aus seiner Sicht für den weiteren Dialog sehr hilfreich sind. Vom Ablauf her sei vorgesehen, dass zunächst der Landrat das Wort erhält, anschließend Herr Maul als Projektleiter und Herr Wittkopf als Vertreter des Projektsteuerers zur Sache vortragen und schließlich Herr Kohlstedt vom Behindertenbeirat angehört wird.
Landrat Böther leitet in die inhaltliche Behandlung ein. Projektleitung und Projektsteuerung haben sich in den letzten Monaten intensiv mit der Stellungnahme des Behindertenbeirates befasst. Er ist zuversichtlich, dass damit für die heutige Sitzung eine gute Basis für einen förderlichen Austausch der gegenseitigen Positionen geschaffen ist.
Ltd. KVD Maul nimmt Bezug auf den Sonderbauausschuss am 13.03.2020 in dem die Projektleitung und Projektsteuerung beauftragt worden sind, zur nächsten Sitzung des Ausschusses unter Berücksichtigung der vom Kreistag beschlossenen Zielkonfiguration und der mit Blick auf den Baufortschritt noch möglichen wirtschaftlichen Lösungen Vorschläge für die über das geforderte Maß hinausgehende barrierefreie Gestaltung des Büro- und Umkleidebereichs zu ermitteln. Eine mögliche Flursituation zwischen Foyer und Fahrstuhl wurde in der letzten Sitzung bereits vorgestellt.
Daneben sollte der nachträgliche Ein- bzw. Anbau eines weiteren Fahrstuhls, über den auch das Kellergeschoss erreichbar ist, geprüft und kostenmäßig benannt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass in die Entscheidung über die Notwendigkeit einer entsprechenden Nachrüstung ggf. auch Erfahrungen aus einer angemessen langen Betriebsphase einfließen sollten.
Zu den Prüfergebnissen im Detail verweist er auf die anschließende Präsentation von Herrn Wittkopf. Da der Bürobereich bereits unmittelbar nach der letzten Ausschusssitzung im Rohbau erstellt wurde, ist hier bzgl. der Flur- und Türbreiten bereits eine Anpassung vorgenommen worden.
Zur Rechtslage sei noch einmal deutlich herauszustellen, dass die baurechtlichen sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Besucherinnen und Besucher der Arena Lüneburger Land in einem dem Bedarf entsprechenden Umfang erfüllt sind bzw. erfüllt werden. Dies wurde auch seitens der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg auf Nachfrage noch einmal bestätigt.
Ungeachtet dessen werden zusätzliche Verbesserungswünsche gerne aufgenommen, jedoch nur insoweit, als sie der Zielkonfiguration des Projektes nicht widersprechen und vom Kreistag mitgetragen bzw. beschlossen werden. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn sie zusätzlicher Finanzmittel bedürfen bzw. zu Änderungen des Bauablaufs führen.
Daran anschließend erläutert Herr Wittkopf von REESE Baumanagement noch einmal ausführlich den nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vorgegebenen Rechtsrahmen und die bereits veranlassten Umplanungen. Auf seine dem Protokoll beigefügte Präsentation wird Bezug genommen.
Die Kosten für die bereits in Umsetzung befindliche behindertengerechte Umgestaltung des Umkleide- und Bürobereichs beziffert er auf ca. 25.000 € netto bzw. 20.000 € netto. Diese insgesamt 45.000 € netto können noch im Budget abgebildet werden. Der noch zur Entscheidung anstehende Anbau eines überdachten Zuganges zum bestehenden Aufzug im VIP- bzw. Gastrobereich verursacht Kosten von ca. 200.000 € netto. Die Kosten für einen zusätzlichen Aufzug im Foyer, der auch das Kellergeschoss barrierefrei erschließen würde, werden auf ca. 250.000 € netto geschätzt. Diese Kosten können nicht mehr aus dem bestehenden Budget getragen werden. Die Mittel dafür wären gesondert bereitzustellen. Hingewiesen wird noch darauf, dass der zusätzliche Aufzug nur bis zum 1. Obergeschoss reicht und dort für eine Weiterfahrt in das 2. Obergeschoss ggf. der Aufzug im VIP- bzw. Gastrobereich zu nutzen wäre.
Ltd. KVD Maul ergänzt, dass er dies als unschädlich ansehe, weil er eine Nutzung des 2. Obergeschosses durch Rollstuhlfahrerinnen bzw. Rollstuhlfahrer als Zuschauerinnen bzw. Zuschauer bei Großveranstaltungen im Hinblick auf die Rettungsproblematik äußerst kritisch sehe. Deswegen werden nach dem Brandschutz- und Sicherheitskonzept dort auch keine festen Zuschauerplätze für Rollstuhlfahrer vorgesehen werden. Der Gastrobereich im 2. Obergeschoss wird dagegen auch für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte nutzbar sein und ist über den dortigen Fahrstuhl barrierefrei erreichbar. Ein Behinderten-WC im 2. Obergeschoss ist eingeplant.
Nach diesen Vorträgen erteilt der Vorsitzende Herrn Kohlstedt das Wort.
Herr Kohlstedt bedankt sich für die Möglichkeit, seine Stellungnahme ergänzend zu erläutern. Er sieht auch nach den vorgestellten Anpassungen weiteren Überarbeitungsbedarf und empfiehlt, einen Fachplaner für Menschen mit Behinderungen hinzuzuziehen. Die Anpassungen gehen ihm nicht weit genug. Die erforderlichen Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer seien noch immer nicht ausreichend hergestellt. Dies demonstriert er am Grundriss des Umkleidebereichs. Dort befänden sich einschränkende Einbauten und der zweite Rettungsweg sei in Teilbereichen zu schmal. Etliche Detailplanungen, z.B. zu den Leitsystemen, hätten ihm noch nicht vorgelegen. Auch die Zielkonfiguration sei ihm nicht bekannt. Gemäß der ihm auf Anforderung von der Hansestadt Lüneburg ausgehändigten Baugenehmigung handelt es sich um eine Sportarena und um keine Eventhalle. In seiner Rolle als Vorsitzender des Behindertenbeirates habe er dem Landkreis eine 18-seitige Stellungnahme zugearbeitet und die daraus gefertigte Auflistung, die der Vorlage anliegt, mit einem Ampelschema hinterlegt. Rot für kritisch, Gelb für Bereiche, die aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht beurteilt werden können und Grün für lösbare oder bereits gelöste Bereiche. Er fordere nichts, was über die DIN 18040-1 hinausgehe und erwarte, dass diese umgesetzt werde. Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, die Arena zu nutzen. Seine Mitarbeit daran bietet er noch einmal ausdrücklich an.
In der anschließenden Aussprache verweist Herr Raab von REESE Baumanagement auf die grün gestempelten und damit genehmigten Pläne. Zum kritisierten Umkleidebereich stellt er klar, dass die Möblierungsplanung noch nicht abgeschlossen sei und Änderungen hier natürlich noch möglich sind. So könnte z.B. eine Dusche mittig geschoben werden. An der Detailplanung werde weitergearbeitet. Ein zusätzlicher Fachplaner wird nicht für notwendig erachtet. Aus seiner Sicht erscheint die Kommunikation zwischen Behindertenbeirat und Projektsteuerer derzeit nicht optimal. Hierüber sollten weitere Gespräch geführt werden.
Ltd. KVD Maul skizziert noch einmal kurz die Zielkonfiguration. Danach haben Veranstaltungen und der Spielbetrieb der Bundesligavolleyballer Vorrang. Breitensport ist in der Halle nur noch eingeschränkt möglich.
Diese Zielausrichtung wird seitens einiger Ausschussmitglieder noch einmal ausdrücklich bestätigt. Nach Auskunft des Kreissportbundes gäbe es derzeit im Raum Lüneburg kaum aktive Behindertensportgruppen. Das Angebot der Vereine sei sehr überschaubar. Von daher erscheine es legitim, den Bedarf an einer aktiven Sportnutzung der Arena Lüneburger Land durch Menschen mit Behinderungen zu hinterfragen, zumal für den Behindertensport Kapazitäten in den anderen landkreiseigenen Sporthallen vorgehalten werden. Kritisiert wird, dass der Behindertenbeirat sich erst im August 2019 positioniert hat, obwohl seit Anfang 2017 in etlichen öffentlichen Sitzungen über den Bau der Arena Lüneburger Land beraten worden ist.
Auf diese Kritik erwidert Herr Kohlstedt, dass die Beteiligung des Behindertenbeirats eine Bringe- und keine Holschuld sei. Auf welche Rechtsgrundlage er diese Auffassung stützt, lässt er offen. Wie bereits in der letzten Sitzung dargestellt, ist die Beteiligung des Behindertenbeirats im Landkreis Lüneburg nicht eindeutig geregelt.
Als Ergebnis der Diskussion wird festgestellt, dass die planerischen Details zwischen den Fachleuten und Interessenvertretern abgestimmt werden sollten. Dies sei nicht Aufgabe des Ausschusses. Ein Austausch über das Notwendige und Machbare wird angeregt. Hier verlässt sich der Ausschuss auf die Verwaltung und den Projektsteuerer. Die seitens des Behindertenbeirats gegebenen Hinweise gilt es zu bewerten und abzuwägen. Offene Fragen sind zu klären. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss vorzustellen. Über zusätzliche Mittel muss dann vom Kreistag entschieden werden.
Dieser Auffassung schließt sich Landrat Böther an. Der Behindertenbeirat bekommt von der Verwaltung Unterlagen zur Stellungnahme und gibt gegenüber der Verwaltung seine Stellungnahme ab. Diese wird bewertet und ggf. Schlüsse daraus gezogen, die dann - je nach Dimension und Bedeutung - den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt oder bereits im Bauprozess selbst umgesetzt werden.
Abschließend gibt Ltd. KVD Maul noch eine persönliche Erklärung zur Berichterstattung über den Hochbauausschuss am 13.03.2020 in der Landeszeitung vom 09.04.2020 ab. Die Darstellung, dass er geäußert haben soll, dass eine behindertengerechte Ausführung der Arena weder mit dem Budget noch im Zeitplan zu realisieren sei, widerspreche, wie auch dem heute einstimmig genehmigten Sitzungsprotokoll zu entnehmen sei, nicht nur den Tatsachen, sondern unterstelle im ein rechtswidriges Vorgehen. Daher habe er den Redakteur, Herrn Rath, über die Pressestelle um eine Richtigstellung in der nächsten Ausgabe der Landeszeitung gebeten. Dieses sei bisher nicht erfolgt. Insofern müsse er sich ein anderes Vorgehen offenhalten.
Beschluss:
Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich.