Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 1
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.07.2020    
Zeit: 16:04 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Vors. Voltmann-Hummes fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.

 

Es liegen folgende Anfragen von Bürgerin A, Bürger B, Bürger C und Bürger D vor.

 

rgerin A aus Lüneburg stellt folgende Frage zu der Thematik „Buchholzer Bahn“. Es gehe um Schutzzonen, die vom Eisenbahnbundesamt festgeschrieben seien. Inwieweit könne der Landkreis Lüneburg über den Schutzabstand zu Wald- und Siedlungsgebieten Auskunft geben? Seien die Mindestabstände erfüllt?

 

EKR Krumböhmer bittet die Frage an die zuständige Verwaltung zu stellen. Der Landkreis Lüneburg sei in diesem Fall keine Genehmigungsbehörde.

 

rger B aus Lüneburg stellt folgende Fragen und Anmerkungen zum geplanten „Naturschutzgebiet Hohes Holz mit Möhren und Gewässer“. Warum gebe es im Landkreis Harburg eine Einschränkung in Form eines Blühstreifens von 2,50 Metern und im Landkreis Lüneburg von fünf Metern? Welche Art der Entschädigung sei vorgesehen?

 

KRin Vossers verdeutlicht, dass man versucht habe, alle Betroffenen zu beteiligen und weist darauf hin, dass die Vorlage eine Synopse als Anlage beinhalte, welche die Einwendungen mit den dazugehörigen Inhalten aufführe. Sie weist darauf hin, dass genug Zeit eingeräumt wurde, um eine Beteiligung der Landwirte zu garantieren. Es seien Regelungen aufgenommen worden, wie zum Beispiel in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde, wie konkrete Maßnahmen durchgeführt werden können. Was die Entschädigung angehe müsse im Einzelfall geprüft werden, inwieweit die Nutzung eingeschränkt sei.

 

rger C aus Radbruch bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Gewässerunterhaltung. Wie soll die aus landwirtschaftlicher Sicht erforderlichen Entwässerungen des Bahlburger Gebietes auch nach Inkrafttreten der Naturschutzverordnung durchgeführt werden?

Wie könne ein erforderliches Mitsprachrecht der Grabenanliegergemeinschaft Bahlburg GbR bei Aufstellung von Unterhaltungspnen oder anderen entsprechenden Plänen oder bei Durchführung von Einzelmaßnahmen für den Hausbach von Gemarkungsgrenze Bahlburg bis zur Kreisstraße 78 in die Verordnung für das Naturschutzgebiet aufgenommen werden?

 

KRin Vossers betont, dass die Naturschutzgebietsverordnung Bereiche im Landkreis Harburg regelt. Es gehe um die weitere Funktionstüchtigkeit der Entwässerung. Die natürlichen Gewässer stehen unter Schutz, bei denen man Sicherung und Pflege betreiben müsse. Man habe die Stellungnahme, die ihre Bedenken beinhaltet sowie eine entsprechende Klausel in der Verordnung mit aufgenommen. Diese Klausel stelle den Zustimmungsvorbehalt dar. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwässerung in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde möglich sei.

 

rger C aus Radbruch merkt an, dass eine Begehung zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Landkreis Harburg erfolgen sollte.

 

rger D aus Radbruch erläutert, dass eine Flurbereinigung A 250 in Radbruch stattgefunden habe. Es stelle sich die Frage, warum das Naturschutzgebiet innerhalb dieser Flurbereinigung nicht im Einvernehmen mit allen Anliegern durchgeführt worden sei?

 

KRin Vossers weist darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde die Pflicht habe die Sicherung der FFH-Gebiete durchzuführen. Dieses Verfahren sei mit der entsprechenden öffentlichen Beteiligung durchgeführt worden. Detaillierter könne die Frage nicht beantwortet werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung