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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Arena Lüneburger Land - Ausschreibung des Gastronomievertrages (im Stand der 1. Aktualisierung vom 25.09.2020)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.09.2020    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Bardowick
Ort: Schützenhaus Bardowick, St. Dionyser Weg 2, 21357 Bardowick
2020/330 Arena Lüneburger Land - Ausschreibung des Gastronomievertrages (im Stand der 1. Aktualisierung vom 25.09.2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vossers, Sigrid
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:23.1. 111-100 Verwaltungsführung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Schulz-Hendel hrt aus, dass es in der Vergangenheit viele Unwegbarkeiten, wie unter anderem die Kommunikation mit dem Behindertenbeirat, den Betreiberwechsel mit einer hohen Entschädigungs-

summe und die schwierige Parkplatzsituation gegeben habe. Nun solle für eine halbe Million eine Küche eingebaut werden, die dann in der Ausstattung mit einem potenziellen Betreiber abgestimmt werden solle. Dies solle nun heute beschlossen werden, ohne dass ein überarbeiteter Gastronomievertrag durch Rechtsanwälte vorläge. KTA Schulz-Hendel merkt an, dass aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nicht mit einer regen Bewerberzahl für Betreiber zu rechnen wäre. Er befürchte, dass hier die neue Investition auf einen Betreiber zugeschnitten werden solle, dies hätte eine Schwächung der Steuerzahler und nicht subventionierter Wettbewerber zur Folge. Dies könne unter Umständen am Ende vergabrechtlich problematisch werden. Zudem gäbe es seitens des Bauherrn keine schlüssige Bedarfsplanung. Er könne diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

KTA Führinger betont, dass er zu einem anderen Ergebnis käme als sein Vorredner. Er befürworte den Vorschlag hier eine Küche einzubauen. Bei der Planung habe man noch nicht absehen können, dass man zur Eröffnung, aufgrund der derzeitigen Situation, in eine für die Gastronomiebetreiber schwierige Lage kommen würde. Somit sei man zum damaligen Zeitpunkt zurecht davon ausgegangen, dass ein potenzieller Betreiber auch zu größeren Investitionen bereit gewesen wäre. Bedingt durch die heutige Corona-Situation, deren Dauer auch noch nicht absehbar sei, sei derzeit kein Gastronom in der Lage hier eine so große Investition zu tätigen. Daher sei der Bauherr hier in der Pflicht, diese Investition selbst zu übernehmen und dem zukünftigen Betreiber kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. KTA Führinger spricht sich weiterhin dafür aus, dass es hier wichtig und richtig sei ein Budget für den Einbau festzulegen, dass aber 500.000 € nicht überschreiten solle. Er bittet um Zustimmung.

 

KTA Niemeyer befürwortet die Idee, dem potentiellen Gastronomiebetreiber eine Küche zum Leasing zur Verfügung zu stellen. Dies binde bei dem Betreiber kein zusätzliches Kapital. Er befürchte, dass aufgrund der noch nicht vorhandenen Businesspläne und der daraus entstehenden Unklarheit für einen potenziellen Betreiber mit welchen Kosten er zu rechnen habe, sich niemand bewerben werde. Es wäre aus einer Sicht sinnvoller, die Ausschreibung erst in einem Jahr zu tätigen, wenn klarer sei, wie die Zukunftsperspektiven aussähen. Die Versorgung nnten vorerst durch die örtlich ansässigen Cateringunternehmen vorgenommen werden. Sollte es keine Bewerbungen geben, wäre eine freie Verpachtung nur mit größeren finanziellen Zugeständnissen möglich. KTA Niemeyer appeliert noch einmal daran, mit der Ausschreibung noch zu warten, damit sich Fehler aus der Vergangenheit, die aufgrund von Zeitnot entstanden seien, nicht wiederholten. Er stimme diesem Beschlussvorschlag nicht zu.

 

KTA Graff weist daraufhin, dass es in der Vergangenheit (Januar 2020) ein Konzept zum Vorsteuerabzug gegeben habe, das auch einen Plan zur Kostenminimierung enthalte. In diesem sei schriftlich festgelegt, dass die Gastronmieausstattung vom Betreiber selbst zu finanzieren sei. Hier sollten Kosten eingespart werden, um die absolute Obergrenze der Kosten nicht zu überschreiten. Dies sei gescheitert. Man habe sich seitens der Verwaltung jetzt doch entschlossen auf eigene Kosten eine Küche einzubauen. Diese Entscheidung belaste auch den Steuerzahler. Die Änderung des Gastronomievertrages sei seiner Ansicht nach falsch, da der bisherige Vertrag dem Landkreis alle Möglichkeiten biete, den Zeitpunkt des Einbaus der Küche individuell mit dem zukünftigenchter zu regeln. Er könne dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

KTA Bonin erhebt Einspruch gegen das Gesagte von KTA Graff und KTA Schulz-Hendel und betont, dass es in diesem Zusammenhang darum ginge einen Gastronomen zu finden, der die Arena im Kontext mit dem Dienstleister finanziell rentabel mache. Man habe über die Jahre keine stringenten Vorgaben über den Betrieb machen nnen. Dies habe an verschiedenen Aspekten gelegen.

 

 

KTA Gödecke äert Bedenken, dass die Ausstattung der Küche auf die Berfnisse des Betreibers und die Konzeption der Veranstaltungen, die dort stattfinden sollen, abgestimmt werden sste. Dies sei bei einem Betreiberwechsel schwierig. Zumal für ihn unklar sei, welche Art von Veranstaltungen in der Halle stattfinden und wie die neue Küche ausgestattet werde solle. In der Regel hätten die Gastronomen ihre eigenen Geräte, die auf ihr Konzept abgestimmt seien. Der Einbau einer Grundaustattung mit späterer Aufrüstung durch den Betreiber auf dessen Bedürfnisse, sei für ihn daher eher nachvollziehbar, als die Vollausstattung einer Küche, mit der der zukünftige Betreiber später nichts anfangen könne. Daher könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

KTA Gros pflichtet Herrn Gödecke bei. Statt viel Geld für eine Küche zu investieren, könne man lieber die lokalen Cateringunternehmen stärken. Er stimme dem Beschlussvorschlag nicht zu.

 

KTA Bauschke ist der Ansicht, dass hier ohne ein stimmiges Gesamtbetriebskonzept durch den Einbau einer Küche nur ein schneller Abschluss des Projektes erfolgen solle. Für die veranschlagte Summe in Höhe von 500.000 €, die die Kosten der absoluten Obergrenze überschreite, sei als Begründung die Corona-Pandemie angeführt worden. Indem man dem potenziellen Betreiber die Kosten für den Einbau der Küche abnehme, habe man aber nicht bedacht, dass zudem noch hohe Nebenkosten auf diesen zukämen. Diese müssten ebenfalls ersteinmal erwirtschaftet werden. Auch seien die sogenannten „Triplenet-Verträge“ nicht durchführbar, weil Sie in der Vertragsausgestaltung eine Konkretisierung des Objektes abverlangen würden, die wegen ihrer Kleinteiligkeit oft gar nicht zu leisten sei. Sie könne dem Beschlussvorschlag folglich nicht zustimmen.

 

KTA Kamp spricht sich positiv für die Arena aus. Er geht davon aus, dass diese nach der Coronazeit auch intensiv genutzt werde. Zum jetzigen Zeitpunkt fände man ohne vernünftige Küchenausstattung keinen geeigneten Betreiber. Daher befürworte er den Einbau einer Küche. Es ginge ja in diesem Beschluss auch ersteinmal um die Festlegung der Obergrenze einer Summe zur Anschaffung der Küche. Alles Weitere würde im Rahmen der Ausschreibung geregelt werden. Diese Investition werde auch nur in dem Falle getätigt, wenn ein potenzieller Bewerber nicht über eine eigene Ausstattung verfüge. Es handele sich hierbei somit ersteinmal um einen sogenannten „Vorratsbeschluss“, damit die Verwaltung handlungsfähig ist. Er bittet somit um Zustimmung.

 

KRin Vossers weist darauf hin, dass es im gemeinsamen Interesse sei, die Arena gut funktionsfähig zu machen. Es sei schon viel Beratung und Wissen mit eingeflossen. Man habe vor, mit Der- oder Demjenigen, der bei der Ausschreibung des Gastronomievertrages den Zuschlag bekäme, in ganz enger Abstimmung die Küchenausrüstung zu stellen, die auch funktioniere. Es sei wichtig, eine hochwertige Gastronomie zu haben, die zum Erfolg der Halle beitrage. In der jetztigen Situation sei dies eine gute Möglichkeit, um nach der Coronazeit eine effektive Auslastung der Halle zu ereichen.

 

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den auszuschreibenden Gastronomievertrag für die Arena Lüneburger Land dahingehend abzuändern, dass der Bauherr die in § 1 Ziffer 1.6 geregelte Verpflichtung zur Ausstattung der Küche und der Gastronomiebereiche gemäß Anlage 1.6 übernimmt und die konkrete Ausstattung in Abstimmung mit dem Vertragspartner ausführt.

Die Verwaltung stimmt die Änderungen des Vertragstextes mit den Rechtsanwälten von bhp ab und legt sie dem Beirat der Betriebsgesellschaft vor Ausschreibung zur Freigabe vor.

 

  1. Das Arena-Budget wird für die Kosten der Ausstattung der Küche und der Gastronomiebereiche um 500.000,- € aufgestockt.

 

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 21 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

 

 

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