Auszug - Antrag der FDP/ Die Unabhängigen Gruppe vom 13.09.2020; Flexible Öffnung kreiseigener Sporthallen während der Schulferienzeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Anregung des Antragstellers erläutert zunächst KVD Beyer die Stellungnahme der Verwaltung und den alternativen Beschlussvorschlag. Auf die entsprechend ergänzte Vorlage und die dem Protokoll beigefügte Präsentation wird Bezug genommen.
Anschließend begründet für die Antragsteller KTA van den Berg noch einmal kurz den Antrag und signalisiert, dem alternativen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen zu können. Dazu regt er an, den ersten Punkt nicht als Ziel, sondern als klare Absicht zu formulieren. Für die Oster- und Herbstferien entfiele damit die Vergabe der Hallenzeiten nach den im Sportausschuss diskutierten neuen Kriterien. Für die Sonderregelung der kreiseigenen Hallen im Stadtgebiet in den Sommerferien wäre das Verfahren neu mit dem Kreissportbund und der Hansestadt abzustimmen.
In der anschließenden Aussprache wird noch einmal für ein einheitliches Verfahren von Hansestadt und Landkreis geworben. Begonnen werden soll mit der Hallenöffnung in den Osterferien 2021. Für die diesjährigen Herbstferien war die Vorlaufzeit zu kurz.
Nach einer seitens des Antragstellers vorgeschlagenen Konkretisierung des ersten Punktes wird der alternative Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig beschlossen.
Beschluss:
- Der Landkreis Lüneburg hält seine Schulsporthallen während der Oster- und Herbstferien für die Sportvereine gemäß der aktuell gültigen Belegungspläne geöffnet.
- Für die Sommerferien, in denen die Hallen grundsätzlich geschlossen bleiben, sind Anträge auf Ausnahmeregelungen, z.B. für Jugendsportfreizeiten, möglich.
- Für die Feriennutzung der landkreiseigenen Hallen im Stadtgebiet sind einvernehmliche Absprachen mit der Hansestadt Lüneburg zu treffen.
- Diese Regelungen gelten vorbehaltlich durchzuführender notwendiger Prüfungs-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten. Diese haben Vorrang vor dem Sport.
- Die nutzenden Vereine organisieren eigenverantwortlich die Sauberhaltung und verlässliche Schließung der Hallen. Dies umfasst auch die Einhaltung der Hygieneregelungen gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Eine regelmäßige Unterhaltsreinigung findet während des Ferienbetriebes nicht statt.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig -