Auszug - Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie für den vorbeugenden Brandschutz (Feuerwehrgebührensatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fachgebietsleiterin Sachse erläutert die Vorlage und die Kalkulation der einzelnen Gebührentarife. Zum Mannschaftstransportwagen (MTW) führt sie ergänzend aus, dass dieser vorwiegend für Fahrten außerhalb von Einsätzen, z.B. für Dienstfahrten der FTZ oder im Rahmen der Kreisausbildung, genutzt werde. In den letzten drei Jahren sei hier nur eine Einsatzstunde angefallen, weshalb der rechnerische Gebührentarif extrem hoch ausfallen würde. Die Verwaltung schlage daher vor, das Fahrzeug komplett aus der Satzung zu streichen und dieses generell nicht abzurechnen.
Beschluss:
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie für den vorbeugenden Brandschutz (Feuerwehrgebührensatzung) sowie die Anlage zur Satzung (Gebührentarif) wird beschlossen. Der Gebührentarif für den Mannschaftstransportwagen (Ziffer 2.4 der Anlage zu § 4 der Feuerwehrgebührensatzung) wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig