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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie für den vorbeugenden Brandschutz (Feuerwehrgebührensatzung)  

Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.11.2020    
Zeit: 15:00 - 16:44 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2020/404 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie für den vorbeugenden Brandschutz (Feuerwehrgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sachse, Sonja
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fachgebietsleiterin Sachse erläutert die Vorlage und die Kalkulation der einzelnen Gebührentarife. Zum Mannschaftstransportwagen (MTW) führt sie ergänzend aus, dass dieser vorwiegend für Fahrten außerhalb von Einsätzen, z.B. für Dienstfahrten der FTZ oder im Rahmen der Kreisausbildung, genutzt werde. In den letzten drei Jahren sei hier nur eine Einsatzstunde angefallen, weshalb der rechnerische Gebührentarif extrem hoch ausfallen würde. Die Verwaltung schlage daher vor, das Fahrzeug komplett aus der Satzung zu streichen und dieses generell nicht abzurechnen.  

 

Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie für den vorbeugenden Brandschutz (Feuerwehrgebührensatzung) sowie die Anlage zur Satzung (Gebührentarif) wird beschlossen. Der Gebührentarif für den Mannschaftstransportwagen (Ziffer 2.4 der Anlage zu § 4 der Feuerwehrgebührensatzung) wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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