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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zukunftsfähige Siedlungsentwicklung im Landkreis Lüneburg - Beschluss der Arbeitsnachträge  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.11.2020    
Zeit: 15:00 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2020/411 Zukunftsfähige Siedlungsentwicklung im Landkreis Lüneburg - Beschluss der Arbeitsnachträge
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

BRin Schlag erklärt, dass sich aufgrund der Einreichungsfristen die Beschlussvorlage zum Ausschuss für Raumordnung mit der Beschlussvorlage zum Kreisausschuss vom 2.11.2020 zeitlich überschnitten hat. Die Verwaltung hat die Beschlüsse des Kreisausschusses zur zukunftsfähigen Siedlungsentwicklung in den folgenden Ausführungen bereits berücksichtigt.

 

Ange Dr. Panebianco trägt zu den Ergebnissen der Prüfung der noch offenen Aspekte zu folgenden Themen vor:

  1. Aufwertung von W1-Standorten im näheren Umfeld Lüneburgs,
  2. Entwicklung des Ostkreises,
  3. Abgabe von Kontingenten von Grundzentren an Eigenentwicklungsorte und W3-Standorte und
  4. Gewährleistung einer ausreichenden Flexibilität während der Laufzeit des RROP.

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

KTA Prof. Dr. Bonin weist zu Punkt 1 auf die Möglichkeit hin, Deutsch Evern anstelle eines W1-Standortes als Grundzentrum festzulegen.

 

Ange Dr. Panebianco erläutert, dass dies bereits geprüft wurde mit dem Ergebnis, dass die Einwohnerzahl der Samtgemeinde Ilmenau zu gering für die Festlegung von zwei starken und eigenständigen Grundzentren ist.

 

BRin Schlag ergänzt, dass zu diesem Thema eine Abstimmung mit der Samtgemeinde Ilmenau und der Gemeinde Deutsch Evern erfolgt ist. Dabei wurde zum Ausdruck gebracht, dass mit der Funktion eines Grundzentrums auch Aufgaben wie die Bereitstellung von Gewerbeflächen verbunden wären. Zudem hat die Samtgemeinde unter anderem durch den Neubau des Rathauses bekundet, dass Melbeck als Grundzentrum erhalten bleiben soll.

 

KTA Dubber wendet ein, dass die Abstimmung mit der Samtgemeinde bereits einige Zeit her ist und die Präsentation der Zwischenergebnisse des Verkehrsgutachtens in der Sitzung des Fachausschusses am 29.9.2020 Erkenntnisse erbracht hat, die eine erneute Abstimmung des Landkreises mit der Samtgemeinde Ilmenau empfehlen lassen. Aus seiner Sicht ist Melbeck wegen der verkehrlichen Belastung und der begrenzten Flächen für eine umfangreiche Weiterentwicklung nicht geeignet.

 

KTA Gros stellt die Sinnhaftigkeit einer schwerpunktmäßigen Siedlungsentwicklung so nah an der Hansestadt Lüneburg aufgrund der entstehenden Verkehrsproblematiken in Frage.

 

Ange Dr. Panebianco berichtet, dass die Fragestellungen zum Verhältnis von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung bereits an den Verkehrsgutachter weitergeleitet wurden.

 

BRin Schlag erklärt, dass auch die Verwaltung Argumenter eine Festlegung Deutsch Everns als Grundzentrum sieht. Sie sagt zu, diesbezüglich erneut das Gespräch mit der Samtgemeinde Ilmenau zu suchen.

 

Zu Punkt 3 hebt KTA Prof. Dr. Bonin das vorgetragene Argument hervor, dass die gewünschte Möglichkeit zur Umverteilung von Kontingenten unter den Gemeinden die Genehmigungsfähigkeit des RROP gefährde, da die Einhaltung des zentralörtlichen Systems nicht gewährleistet werden kann. Er bittet um die Weiterleitung der entsprechenden Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung an die Ausschussmitglieder. BRin Schlag sagt dies zu.

KTA Dubber nscht bezüglich der in Punkt 3 aufgeführten Festlegung eine Klarstellung seitens der Verwaltung, auf welcher Ebene und wie das Einvernehmen von den Gemeinden mit dem Landkreis hergestellt werden soll.

 

KTA Gros regt an, für das Einvernehmen Kriterien festzulegen.

 

BRin Schlag erläutert, dass ihr daran gelegen sei, die Weitergabe von Kontingenten zwischen Standorten der Eigenentwicklung möglichst niedrigschwellig zu halten, um für alle Beteiligten und insbesondere die Kommunen keine unnötige Mehrarbeit zu schaffen, da diese regionalplanerisch in der Regel nicht relevant sind. Davon getrennt zu betrachten ist eine Weitergabe von Grundzentren und W-Standorten an Eigenentwicklungsorte, da diese regionalplanerisch relevante Auswirkung entfaltennnen.

 

AV KTA Walter bittet darum, die Präsentationen zu den TOP 6-8 möglichst frühzeitig an die Mitglieder des Fachausschusses zu versenden. BRin Schlag sagt zu, diese bereits am nächsten Tag zu verschicken.

 

KTA Gros geht erneut darauf ein, dass aus seiner Sicht beim Thema Natur und Landschaft die Ziele des LROP 2017 missachtet werden und fordert, hierzu eine Stellungnahme seitens des Amtes für regionale Landesentwicklung einzuholen. Dies wird von LR Böther abgelehnt, da die Inhalte des LROP 2017 von der Verwaltung bereits auf verpflichtende Handlungsaufträge sowie Handlungsspielräume geprüft wurden und es hier keiner erneuten Abstimmung bedarf.

 

Beschluss:

 

Die Vorlage wurde wieder auf die Tagesordnung genommen und als Berichtsvorlage behandelt. Daher keinen Beschluss.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FA_201110_Siedlungsentwicklung (902 KB)      

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