Auszug - Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2005 (Eingang: 31.01.2005); Bürgersolardächer; Information durch einen Vertreter der AVACON AG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Krause und Herr Jäger von der Avacon AG
referieren anhand von Folien über die Einflussnahme der garantierten
Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den
Strompreis. Danach wirkt sich die gewährte Einspeisevergütung für im Landkreis
Lüneburg erzeugten Solarstrom nicht unmittelbar auf die Preisgestaltung der
Avacon AG aus. Vielmehr greifen hier die im EEG verankerten
Wälzungsmechanismen, nach denen vom Verband der Netzbetreiber VDN e.V. beim
VDEW eine bundesweite Ausgleichsregelung vorgenommen wird.
Jeweils vierteljährlich werden alle in der Bundesrepublik
aufgenommenen und nach dem EEG vergüteten Strommengen regenerativer
Energieträger erfasst, deren Anteil an der Gesamtstrommenge ermittelt und
danach eine vom örtlichen Energieversorger zu einer bestimmten
Durchschnittsvergütung abzunehmende Quote für Strommengen nach dem EEG
festgesetzt.. Im laufenden Quartal beträgt die Quote 9,80 % zu einer
Durchschnittsvergütung von 9,54 Cent/kWh. Bei der Kalkulation des örtlichen
Stromtarifs erfolgt dann eine Rückwälzung auf den Abnehmer. Im Ergebnis zahlt
also der Stromkunde im Landkreis Lüneburg sowohl den in Bayern erzeugten
Solarstrom, als auch den in Windparks im Wattenmeer erzeugten Strom mit. Den
weit größten Anteil bei den EEG-Strommengen nimmt mit derzeit ca. 65 % der
durch Windenergieanlagen erzeugte Strom ein. Es folgen die Wasserkraftwerke
(ca. 20 %) und Biomasseanlagen (ca. 13 %). Der Solarstrom nimmt bislang mit
1,14 % eher eine Außenseiterrolle ein. Die wird sich nach den Prognosen des VDN
auch bis zum Jahre 2010 nicht ändern.
Der derzeitige durchschnittliche Strompreis der Avacon AG
beträgt brutto 18,00 Cent/kWh. Davon entfallen 0,65 Cent/kWh auf die
abzunehmende EEG Quote. Betrachtet man die Entwicklung des genehmigten
Allgemeinen Tarifes der Avacon AG in Niedersachsen ist festzuhalten, dass sich
die Vergütung für Erzeugung, Transport und Vertrieb seit 1998 nicht erhöht hat.
Kostensteigernd haben sich letztlich das EEG, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
(KWKG), die Stromsteuer und die auf alles zu entrichtende Mehrwertsteuer
ausgewirkt. Hingewiesen wir noch auf das „Doppelvermarktungsverbot“, wonach der
von Naturstrombeziehern finanzierte EEG-Strom („Natur-Watt-Produkte“) nicht
noch einmal in die Kalkulation des Allgemeinen Tarifs einfließt. Die von den
Referenten aufgelegten Folien liegen dem Protokoll an.
Nach dem Vortrag erfolgt eine kurze, teils kontrovers geführte
Aussprache.
Beschluss:
Die Ausführungen der beiden Referenten von der Avacon AG werden
zur Kenntnis genommen. Das Thema wird jetzt in den Fraktionen weiter beraten.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für
Hochbau- und Energiesparmaßnahmen eine Beschlussvorlage zu fertigen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -