Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll |
Vors. Voltmann-Hummes fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.
Bürgerin A als Vertreterin der Institution „Seebrücke Lüneburg“ erfragt zum Thema „Aufnahmeverfahren für die im Mittelmehr geretteten Menschen“ welche konkreten Schritte der Landkreis unternehmen werde, um auch die bisher nicht erfüllten Quoten abzudecken und darüber hinaus noch weitere Menschen aus den an die EU angrenzenden Flüchtingslagern aufzunehmen.
Frau Hobro (Fachbereichsleitung Soziales) antwortet, dass man bezüglich der Erfüllung der Aufnahmefquoten in engem Kontakt mit den Gemeinden und dem Land stehe. Die Hansestadt Lüneburg habe ihre Quote übererfüllt, die anderen Gemeinden seien sich ihrer Aufnahmeverpflichtung aber bewusst und würden auch weiterhin geflüchtete Menschen aufnehmen, sofern ihnen diese zugewiesen würden. Desweiteren sei man mit dem Land im regen Austausch, wo Unterkünfte frei würden. Sollte es zu einer Übererfüllung der Quoten kommen, so sei man auch da im Gespräch mit den Kommunen, um zu schauen wo in welcher Gemeinde die besten Kapazitäten und Bedingungen der Betreuung gegeben seien.
Bürgerin A fragt nach, was der Landkreis für ein Signal setzen werde, um sich zum „sicheren Hafen“ zu erklären. Ihres Eachtens müsste es ein konkretes Signal geben, dass beinhalte, dass der Landkreis über die Quotenerfüllung hinaus bereit wäre noch weitere geflüchtete Menschen aufzunehmen. Dies sehe die „Seebrücke Lüneburg“ derzeit nicht.
Vors. Voltmann-Hummes verweist auf den Tageordnungpunkt 24.1 in dem diese Thematik diskutiert und erläutert werden solle und auch beschlossen werde, ob sich der Landkreis Lüneburg zum „sicheren Hafen“ erklären werde.
KTA Rehfeldt erfragt als Einwohner des Landkreises, ob es auch für obdach- und wohnungslose Menschen eine Möglichkeit gebe an der Kommunalwahl teilzunehmen.
EKR Krumböhmer antwortet, dass der- oder diejenige auf jeden Fall gemeldet sein müsse, damit nicht die Gefahr bestünde, dass der oder die Betroffene dann in mehreren Wahlkreisen an der Wahl teilnehme. Seines Erachtens sei dies aber eine Einzelfallentscheidung.
LR Böther bittet darum, dass die konkreten Einzelfälle an den Landkreis herangetragen werden sollen, damit nach Wahlrecht geprüft werden könne, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme an der Kommunalwahl möglich sei.