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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Beginn und Dauer der Kreistagssitzungen - Aufhebung des Beschlusses 2017/337  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.03.2021    
Zeit: 14:00 - 18:19 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg
2021/034 Beginn und Dauer der Kreistagssitzungen - Aufhebung des Beschlusses 2017/337
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hensel, Sandra
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Hensel, Sandra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Christmann teilt mit, dass seine Fraktion der Verlängerung der Kreistagssitzung zustimme, der Verlegung der Sitzung auf einen früheren Beginn jedoch nicht. Daher bitte er diesbezüglich um eine getrennte Abstimmung. Man habe sich 2017 bewusst dafür entschieden, den Kreistag erst zu einer späteren Uhrzeit beginnen zu lassen, damit für die rger*innen die Möglichkeit einer Teilnahme bestünde. Diesem Angebot fühle man sich auch weiterhin verpflichtet, damit auch Arbeitnehmer*innen weiterhin teilnehmen könnten.

 

KTA Gödecke begrüßt die Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses und die Verlängerung der Sitzungsdauer von drei auf vier Stunden.

 

KTA Bothe merkt an, dass man die Kreistagssitzungen seiner Zeit habe später beginnen lassen, da man sich dadurch eine regere Teilnahme der rger*innen erhofft habe. Es habe sich aber gezeigt, dass sich die Beteiligung nicht erhöht habe. Daher stimme er zu. Ebenfalls begrüße er die Länge von vier Stunden, obwohl es seines Erachtens nicht notwendig sei sich hier Zeitlimits zu setzen, da eine Sitzung so lange dauere wie notwendig. Zumal die Dauer der Sitzung oftmals von der Selbstdisziplin bei der Länge der Redebeiträge beeinflusst werde. Er gebe dennoch zu, dass es zunehmend schwieriger werde als Berufstätiger an einer solchen Sitzung teilzunehmen und rege daher an, den Schritt der Digitalisierung zu gehen, da dies mehr Flexibiltät, sowohl für Bürger*innen, als auch für Kreistagsabgeordnete biete.

 

KTA Plaschkahrt ebenfalls aus, dass die Teilnahme an einer Sitzung nicht von der Anfangszeit abhängig sei. Wie bereits erwähnt, seien zu einer späteren Uhrzeit auch nicht mehr Teilnehmer gekommen als zu einem früheren Sitzungsbeginn. Die Bürger*innen kämen nur, wenn sie die Themen selbst beträfen oder interessierten und das sei unabhängig von der Anfangszeit. Die Anfangszeit 14:00 Uhr sei zwar relativ früh, da viele dann erst einen halben Arbeitstag hinter sich hätten, jedoch finde die Kreistagssitzung nicht so häufig statt und daher nne man sich dies einrichten. Die Länge von vier Stunden empfinde Sie jedoch als zu lang, da die Konzentrationsfähigkeit aller Anwesenden über die Zeit doch sehr nachließe. Jedoch stimme sie der Vorlage zu.

 

KTA Stoll teilt mit, dass er sich gegen den Beschlussvorschlag ausspreche, da die Anfangszeit für Ihn als Arbeitnehmer sehr ungünstig sei, um an der Kreistagssitzung teilzunehmen. Zudem sehe er nicht, warum man nicht auch von 16.00 Uhr bis 20:00 Uhr tagen könne, zumal die Länge der Sitzung bzw. die Zeitknappheit seines Erachtens den viel zu langen und sich zum Teil auch inhaltlich wiederholenden Redebeiträgen geschuldet sei. Er rege an, dass sich da jeder ein bisschen selbst disziplinieren solle, dann käme man auch mit drei Stunden Sitzungsdauer aus. Er plädiere weiterhin für einen Besucher- und Arbeitnehmerfreundlichen Sitzungsbeginn von 16.00 Uhr.

 

KTA Pols erklärt, dass er die neue Anfangszeit der Sitzung für Arbeitnehmer und auch aus Arbeitgebersicht nicht als optimal empfinde. Der Arbeitnehmer, der in der Kommunalpolitik tätig sei sse sich während seiner Arbeitszeit vom Arbeitgeber freistellen lassen und fehle dem Arbeitgeber dann im Betrieb. Zudem schließe es für viele jüngere Leute aus, dass sie sich in der Kommunalpolitik engagierten, da dies mit Ihrer Arbeitszeit nicht vereinbar sei. Hinzu käme ja noch die Anreise zu den verschiedenen Veranstaltungsorten der Sitzung, bei denen der Arbeitgeber noch höhere Fehlzeiten seines Arbeitnehmers in Kauf nehmen müsse. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.

 

KTA Bauschke stimmt KTA Pols zu, dass wenn man jüngere Leute für die Politik begeistern wolle, es auch zeitlich attraktiver gestalten solle, damit Arbeitszeit und Politik für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut vereinbar sei.

 

Vors. Voltmann- Hummessst den Beschluss auf Antrag des KTA Christmann in zwei Teilen abstimmen.

Beschluss:

 

 

Die Zeitbegrenzung der Kreistagssitzungen wird ab dem Jahr 2021 auf vier Stunden festgelegt. Der Beginn des Kreistages ist 14.00 Uhr. Hierbei wurde über die Anfangszeit und die Dauer getrennt abgestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

1)      Zur Dauer der Kreistagssitzung (4h) Einstimmig bei 1 Enthaltung

 

2)      Zur Anfangszeit (14.00 Uhr)  Mehrheitlich b. 20 Gegenstimmen u. 2 Enthaltungen             

 

 

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