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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 22.03.2005 (Eingang 22.03.2005); Änderung des § 1, (1) b) der Entschädigungssatzung  

Kreistag
TOP: Ö 16
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.04.2005    
Zeit: 14:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Wassermühle Heiligenthal
Ort: Wassermühle Heiligenthal, Hauptstraße 10, 21394 Heiligenthal
2005/068 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 22.03.2005 (Eingang 22.03.2005);
Änderung des § 1, (1) b) der Entschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Schumann-Schilling macht deutlich, dass die letzten Kreistagssitzungen weit über 4 Stunden angedauert haben. Die letzte Sitzung sei um genau 18.03 Uhr geschlossen worden, also nach 4 Stunden und 3 Minuten. Dies habe zur Folge gehabt, dass das Sitzungsgeld um 24,00 € auf 51,00 € pro Person erhöht werden musste. Die Dauer der Sitzung sollte sicherlich nicht nur am Geld festgemacht werden, durch ein wenig Selbstdisziplin eines jeden sollte jedoch versucht werden, die Sitzungen auf eine Dauer von höchstens 4 Stunden zu beschränken. Um dies sicherzustellen, sollen mindestens 6 Kreistagssitzungen im Jahr stattfinden. Im Januar 2006 werde durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe überprüft, ob nach dieser Maßgabe verfahren worden sei. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse überlegt werden, die Entschädigungssatzung dahingehend anzupassen.

 

KTA Uwe Schulze gibt zu bedenken, dass nach 4 Stunden Sitzungsdauer die Diskussion inmitten eines Tagesordnungspunktes stehen könnte. Es stelle sich die Frage, ob die Diskussion dann abgebrochen werden soll.

 

KTA Schumann-Schilling antwortet, dass diese Problematik in dem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden erörtert worden sei. Um dem entgegenzuwirken, soll der Kreistagsvorsitzende nach einer Sitzungsdauer von 3 Stunden an das heutige Abkommen erinnern und an die Selbstverpflichtung aller appellieren.

 

- 32 -

Beschluss:

Beschluss:

-    Die Sitzungsdauer bei Kreistagssitzungen soll über 4 Stunden nicht hinausgehen.

-    Dies ist sicherzustellen durch mindestens 6 Kreistagssitzungen im Jahr.

-    Im Januar 2006 wird die Einhaltung dieses Beschlusses durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe überprüft und entschieden, ob weitergehende Regelungen durch eine Anpassung der Entschädigungssatzung, auf die zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet wird, zu treffen sind.

Abstimmungsergebnis: 5 Gegenstimmen

Abstimmungsergebnis: 5 Gegenstimmen

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