Auszug - Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 22.03.2005 (Eingang 22.03.2005); Änderung des § 1, (1) b) der Entschädigungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Schumann-Schilling macht
deutlich, dass die letzten Kreistagssitzungen weit über 4 Stunden angedauert
haben. Die letzte Sitzung sei um genau 18.03 Uhr geschlossen worden, also nach
4 Stunden und 3 Minuten. Dies habe zur Folge gehabt, dass das Sitzungsgeld
um 24,00 € auf 51,00 € pro Person erhöht werden musste. Die Dauer der Sitzung
sollte sicherlich nicht nur am Geld festgemacht werden, durch ein wenig
Selbstdisziplin eines jeden sollte jedoch versucht werden, die Sitzungen auf
eine Dauer von höchstens 4 Stunden zu beschränken. Um dies sicherzustellen,
sollen mindestens 6 Kreistagssitzungen im Jahr stattfinden. Im Januar 2006
werde durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe überprüft, ob nach dieser
Maßgabe verfahren worden sei. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse überlegt
werden, die Entschädigungssatzung dahingehend anzupassen.
KTA Uwe Schulze gibt zu
bedenken, dass nach 4 Stunden Sitzungsdauer die Diskussion inmitten eines
Tagesordnungspunktes stehen könnte. Es stelle sich die Frage, ob die Diskussion
dann abgebrochen werden soll.
KTA Schumann-Schilling
antwortet, dass diese Problematik in dem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden
erörtert worden sei. Um dem entgegenzuwirken, soll der Kreistagsvorsitzende
nach einer Sitzungsdauer von 3 Stunden an das heutige Abkommen erinnern und an
die Selbstverpflichtung aller appellieren.
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Beschluss:
- Die Sitzungsdauer bei Kreistagssitzungen soll über 4 Stunden
nicht hinausgehen.
- Dies ist sicherzustellen durch mindestens 6 Kreistagssitzungen im
Jahr.
- Im Januar 2006 wird
die Einhaltung dieses Beschlusses durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe
überprüft und entschieden, ob weitergehende Regelungen durch eine Anpassung der
Entschädigungssatzung, auf die zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet wird, zu
treffen sind.
Abstimmungsergebnis: 5 Gegenstimmen