Auszug - Beantwortung von schriftlichen Anfragen gemäß § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Dr. Porwol bezieht
sich auf die erste Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion, in der es um die
Auswirkungen der Hartz IV Reform gehe. Hierzu berichtet er, dass mit Stand
31.12.2004 4.195 Bedarfsgemeinschaften mit 8.590 Personen zu verzeichnen
gewesen seien. Mit Stand 31.03.2005 erhielten im Bereich der Stadt Lüneburg 210
Bedarfsgemeinschaften und im Landkreis Lüneburg 83 Bedarfsgemeinschaften
Sozialhilfeleistungen nach den Bestimmungen des SGB XII. Hinsichtlich der
Sozialhilfekosten seien im Jahr 2004 in Stadt und Kreis 22,7 Mio. € ausgegeben
worden, dies seien 1,9 Mio. € monatlich. Zum Stichtag 31.03.2005
seien Kosten in Höhe von 670.000 € entstanden, also monatlich 225.000 €. Es sei
also ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Die Sozialleistungen seien
lediglich ein Teil der Kosten, die nach Einführung von Hartz IV zum 01.01.2005
beim Landkreis geblieben seien. Neben den Sozialhilfekosten stehe der Landkreis
seit dem 01.01.2005 umfassend für die Kosten der Unterkunft finanziell in der
Verantwortung. Diese werden dann zwar durch die ARGE bewilligt und ausgezahlt,
Aufgaben- und Kostenträger sei jedoch der Landkreis Lüneburg. Hier seien in den
ersten drei Monaten 1,762 Mio. € angefallen. Mit Stand 31.03.2005 erhielten
7.190 Bedarfsgemeinschaften durch den Landkreis Lüneburg, die Stadt Lüneburg
und die Agentur für Arbeit im Bereich des Landkreises Arbeitslosengeld II.
Nach bisherigem Stand werde die Stadt Lüneburg im Jahr 2005 16
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die ARGE überführen. Hierdurch werde im
Rahmen des Finanzausgleiches im Jahr 2006 die Zuweisung des Landkreises an die
Stadt entsprechend um 536.000 € reduziert. Die Beträge für 2005 stehen noch
nicht fest. Es werde mit ca. 250.000 bis 300.000 € gerechnet, da die
Überführung des Personals erst nach und nach erfolge und in diesem Jahr noch
nicht der volle Betrag fällig werde. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Landkreises werden etwa 10 bis 12 Kräfte an die ARGE überführt. Dieser
Umstand werde genutzt, um eigenes Personal zu reduzieren. 3 Mitarbeiter scheiden
völlig bzw. vorübergehend ersatzlos aus, 2 Mitarbeiter seien für
Nachbesetzungen aufgrund von Altersteilzeit umgesetzt worden und 2,5
Mitarbeiter werden auf frei werdende Posten umgesetzt. Die hierdurch erreichte
Personalkosteneinsparung könne am Ende des Jahres beziffert werden.
Die zweite Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion betreffe die
Streichung des Landesblindengeldes durch das Land Niedersachsen. Im Jahr 2004
seien in Stadt und Landkreis Lüneburg 245 Fälle von Landesblindengeld zu
verzeichnen gewesen, im Jahr 2005 betrage die Fallzahl bis zum jetzigen
Zeitpunkt 11. Es sei also ein erheblicher Rückgang zu erkennen. Dies hänge
unter anderem damit zusammen, dass die Einkommensfragen geprüft werden und das
Landesblindengeld nicht mehr einkommensunabhängig gezahlt werde. Der Landkreis
habe in diesem Jahr durch die Auszahlungen des Landesblindengeldes voraussichtlich
einen finanziellen Mehraufwand in Höhe von rund 263.000 €. Allerdings habe
das Land Niedersachsen angekündigt, hierzu Ausgleichszahlungen für die
betroffenen Kommunen vorzunehmen und den Betrag auf maximal 21 Mio. €
festgesetzt. Sofern diese 21 Mio. € in diesem Jahr landesweit
überschritten werden, sei der Betrag damit gedeckelt.
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