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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Beantwortung von schriftlichen Anfragen gemäß § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung  

Kreistag
TOP: Ö 20
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 18.04.2005    
Zeit: 14:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Wassermühle Heiligenthal
Ort: Wassermühle Heiligenthal, Hauptstraße 10, 21394 Heiligenthal
2005/069 Beantwortung von schriftlichen Anfragen gemäß § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss

EKR Dr

EKR Dr. Porwol bezieht sich auf die erste Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion, in der es um die Auswirkungen der Hartz IV Reform gehe. Hierzu berichtet er, dass mit Stand 31.12.2004 4.195 Bedarfsgemeinschaften mit 8.590 Personen zu verzeichnen gewesen seien. Mit Stand 31.03.2005 erhielten im Bereich der Stadt Lüneburg 210 Bedarfsgemeinschaften und im Landkreis Lüneburg 83 Bedarfsgemeinschaften Sozialhilfeleistungen nach den Bestimmungen des SGB XII. Hinsichtlich der Sozialhilfekosten seien im Jahr 2004 in Stadt und Kreis 22,7 Mio. € ausgegeben worden, dies seien 1,9 Mio. € monatlich. Zum Stichtag 31.03.2005 seien Kosten in Höhe von 670.000 € entstanden, also monatlich 225.000 €. Es sei also ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Die Sozialleistungen seien lediglich ein Teil der Kosten, die nach Einführung von Hartz IV zum 01.01.2005 beim Landkreis geblieben seien. Neben den Sozialhilfekosten stehe der Landkreis seit dem 01.01.2005 umfassend für die Kosten der Unterkunft finanziell in der Verantwortung. Diese werden dann zwar durch die ARGE bewilligt und ausgezahlt, Aufgaben- und Kostenträger sei jedoch der Landkreis Lüneburg. Hier seien in den ersten drei Monaten 1,762 Mio. € angefallen. Mit Stand 31.03.2005 erhielten 7.190 Bedarfsgemeinschaften durch den Landkreis Lüneburg, die Stadt Lüneburg und die Agentur für Arbeit im Bereich des Landkreises Arbeitslosengeld II.

 

Nach bisherigem Stand werde die Stadt Lüneburg im Jahr 2005 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die ARGE überführen. Hierdurch werde im Rahmen des Finanzausgleiches im Jahr 2006 die Zuweisung des Landkreises an die Stadt entsprechend um 536.000 € reduziert. Die Beträge für 2005 stehen noch nicht fest. Es werde mit ca. 250.000 bis 300.000 € gerechnet, da die Überführung des Personals erst nach und nach erfolge und in diesem Jahr noch nicht der volle Betrag fällig werde. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises werden etwa 10 bis 12 Kräfte an die ARGE überführt. Dieser Umstand werde genutzt, um eigenes Personal zu reduzieren. 3 Mitarbeiter scheiden völlig bzw. vorübergehend ersatzlos aus, 2 Mitarbeiter seien für Nachbesetzungen aufgrund von Altersteilzeit umgesetzt worden und 2,5 Mitarbeiter werden auf frei werdende Posten umgesetzt. Die hierdurch erreichte Personalkosteneinsparung könne am Ende des Jahres beziffert werden.

 

Die zweite Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion betreffe die Streichung des Landesblindengeldes durch das Land Niedersachsen. Im Jahr 2004 seien in Stadt und Landkreis Lüneburg 245 Fälle von Landesblindengeld zu verzeichnen gewesen, im Jahr 2005 betrage die Fallzahl bis zum jetzigen Zeitpunkt 11. Es sei also ein erheblicher Rückgang zu erkennen. Dies hänge unter anderem damit zusammen, dass die Einkommensfragen geprüft werden und das Landesblindengeld nicht mehr einkommensunabhängig gezahlt werde. Der Landkreis habe in diesem Jahr durch die Auszahlungen des Landesblindengeldes voraussichtlich einen finanziellen Mehraufwand in Höhe von rund 263.000 €. Allerdings habe das Land Niedersachsen angekündigt, hierzu Ausgleichszahlungen für die betroffenen Kommunen vorzunehmen und den Betrag auf maximal 21 Mio. € festgesetzt. Sofern diese 21 Mio. € in diesem Jahr landesweit überschritten werden, sei der Betrag damit gedeckelt.

 

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