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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II  

Kreistag
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.04.2005    
Zeit: 14:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Wassermühle Heiligenthal
Ort: Wassermühle Heiligenthal, Hauptstraße 10, 21394 Heiligenthal
2005/025 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

EKR Dr. Porwol berichtet, dass in dieser Sache am 15.04.05 ein Gespräch mit Verwaltung und Fraktionsvorsitzenden stattgefunden habe. Das Ergebnis der Besprechung könne der Tischvorlage entnommen werden, die allen Anwesenden vorgelegt worden sei.

 

KTA Nahrstedt stellt dar, dass seit Januar 2005 die beiden bisherigen Sozialsysteme Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld zusammengeführt worden seien. Ziel dieser Reform sei es, eine einheitliche Leistung aus einer Hand zu bringen, was durch die Bildung der ARGE umgesetzt werde. Die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft soll auf einer Augenhöhe sein, was durch folgenden Satz aus der Präambel deutlich werde: Beide Leistungsträger verstehen sich als gleichberechtigte Partner, die im Interesse der anspruchsberechtigten Personen im Landkreis Lüneburg ihre jeweiligen Stärken in die Zusammenarbeit einbringen sollen. Wenn diesem Grundsatz gefolgt werden soll, müsse die größte Stadt im Landkreis, nämlich die Stadt Lüneburg, ihrer Stärke entsprechend in den Verwaltungsrat eingebracht werden. Deshalb ist die SPD-Fraktion der Ansicht, dass sich die Zusammensetzung des Verwaltungsrates um 1 Sitz auf 4 Sitze erhöhen müsse. Dabei soll neben dem Landrat der Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg als gesetztes Mitglied gelten.

 

Weiterhin schlägt die SPD-Fraktion vor, dass dem Beirat unter § 9 Abs. 2 a der Vereinbarung nicht 2, sondern 3 Vertreter der Gemeinden angehören sollen. Dabei soll der dritte Platz durch die Stadt Lüneburg besetzt werden. Durch die Veränderung zu Gunsten der Stadt Lüneburg werde ein partnerschaftliches Zeichen gesetzt und die unbestreitbaren Stärken der Stadt in die Zusammenarbeit eingebracht.

§ 7 Abs. 1 der Vereinbarung soll im zweiten Satz um folgende Passage erweitert werden: ... und mit ¾ der Stimmen zugestimmt wurde.

 

KTA Studtmann macht deutlich, dass es bereits seit langem als Missstand anerkannt worden sei, dass Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe von zwei unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht worden sei. Die Bildung der Agentur und damit die Beseitigung dieses Missstandes werde daher von der Gruppe unterstützt. Ein Teil dieses Missstandes war, dass sich Fälle von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gegenseitig zugeschoben worden seien. Mit der Gründung der ARGE gelinge es den beteiligten Parteien, sich partnerschaftlich und ohne Konkurrenzdenken gemeinsam einzubringen. Der Einfluss auf die arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Landkreis Lüneburg werde gesichert.

Wichtig sei es, dass die Bildung eines Beirats, eines Verwaltungsrates sowie die Beteiligung anderer Verantwortlicher in die ARGE eingebracht worden seien.

 

KTA Staudte erläutert, dass auch die Grüne-Fraktion die Bildung der Arbeitsgemeinschaft begrüße. Auch den von KTA Nahrstedt vorgeschlagenen Änderungen könne zugestimmt werden. Die Erarbeitung des vorliegenden Satzungsentwurfs habe für die Verwaltungen enorme Mehrarbeit bedeutet, allein die Findung einer geeigneten Rechtsform habe sich als schwierig gestaltet. Die Menschen im Landkreis werden allerdings von dieser Zusammenführung profitieren, bürokratische Schranken seien gefallen. Ob die Zusammenarbeit jedoch wirklich gelinge, könne nicht an dem Kleingedruckten in der Vereinbarung festgemacht werden.

Ein wichtiger Punkt sei auch, die Unterbringung der Mitarbeiter in einem Gebäude anzustreben. Dies wäre im Hinblick auf die Bürgerfreundlichkeit eine große Verbesserung.

 

KTA Meißner kommt zurück auf die von KTA Nahrstedt vorgeschlagene Erweiterung des Beirates sowie des Verwaltungsrates um je 1 Sitz. Etwa 70 % des Klientels, welches zu bedienen sei, komme aus der Stadt. Deshalb könne auf den Sachverstand aus dem Bereich der Stadt nicht verzichtet werden. Wenn die Arbeitslosigkeit erfolgreich bekämpft werden soll, müsse auf die Erfahrungen der Stadt Lüneburg zurückgegriffen werden.

 

KTA Graff gibt daraufhin zu bedenken, dass auch die Samt- und Einheitsgemeinden in dieser Position außen vor gelassen worden seien. Die Stadt Lüneburg werde mit der jetzt vorliegenden Vereinbarung mit den Gemeinden gleichbehandelt.

 

KTA Dörbaum entgegnet, dass es in der Stadt Lüneburg 3.000 Sozialhilfeempfänger gebe und in allen Gemeinden zusammen lediglich 2.000. Diese Tatsache müsse Berücksichtigung finden und deshalb sei die Beteiligung der Stadt richtig und fair.

 

KTA Staudte macht deutlich, dass Vertragspartner der Agentur für Arbeit das Sozialamt des Landkreises sei. Aber solange es auch in der Stadt noch ein eigenes Sozialamt gebe, würde dem nur Rechnung getragen werden, indem der Oberbürgermeister oder ein anderer Vertreter der Stadt auch einen Sitz im Verwaltungsrat bekäme.

 

LR Fietz betont, dass das Bundesgesetz Hartz IV in aller Deutlichkeit vorschreibe, wer Partner der Arbeitsverwaltung sei und dies sei unstrittig der Landkreis. Ebenfalls sei dort festgehalten, dass Partner die Leistungsträger seien, was ebenfalls unstrittig der Landkreis sei. Die Stadt Lüneburg verfüge zwar über ein Sozialamt, aber die Kosten trage der Landkreis. Es werde sich niemand dagegen aussprechen, wenn der Oberbürgermeister der Stadt im Verwaltungsrat vertreten sei. Jedoch sei die Forderung nicht berechtigt, einen Vertreter, der keine Verantwortung in der Sache trage und auch keinen finanziellen Beitrag leiste, in dieser Form zu beteiligen.

Weiterhin sei es nicht die Entscheidung des Kreistages allein, über die Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. des Beirates zu entscheiden, hier seien die Vertreter der Arbeitsverwaltung zu beteiligen.

 

 

Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

-    § 9 Abs. 2 a) der Vereinbarung wird wie folgt geändert:

     Der Beirat besteht aus 3 Vertretern (davon 1 Vertreter von der Stadt Lüneburg) der Gemeinden im Landkreis Lüneburg auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten im Nds. Städte- und Gemeindebund im Benehmen mit der Stadt Lüneburg.

-    § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

     Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus je vier Vertretern der Vertragspartner. Diese werde von den Vertragspartnern benannt. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Im Falle der Verhinderung eines Mitgliedes kann ein benanntes Ersatzmitglied stimmberechtigt teilnehmen. Die Vertragsparteien benennen maximal für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied.

-    § 7 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt ergänzt:

     ...und mit ¾ der Stimmen zugestimmt wurde.

 

Abstimmungsergebnis: 24 : 27

 

Beschluss:

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

 

- 5 -

Beschluss:

Beschluss:

1.  Die der Vorlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Agentur für Arbeit die dieser Vorlage beigefügte Gründungsvereinbarung nach folgenden Maßgaben zu schließen:

     - Umlaufbeschlüsse gemäß § 7 Absatz 1 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eine Dreiviertelmehrheit.

     - Dem Landkreis stehen im Beirat zwei Sitze gemäß § 9 Absatz 2 f zu.

     - Gründungsdatum gemäß Satzung und Vereinbarung soll der 01.07.2005 sein.

Sollten sich in den abschließenden Verhandlungen mit der Agentur noch redaktionelle oder unwesentliche, insbesondere keine wesentlichen Mehrkosten verursachenden Veränderungen ergeben, ist die Verwaltung ermächtigt, diese zu vereinbaren. Insbesondere besteht die Ermächtigung, auch für die Agentur im Beirat gemäß § 9 zwei Sitze vorzusehen. Die Verwaltung wird in den politischen Gremien hierüber berichten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

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