Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004); Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nieders. Landkreisordnung (NLO)  

Kreistag
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.04.2005    
Zeit: 14:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Wassermühle Heiligenthal
Ort: Wassermühle Heiligenthal, Hauptstraße 10, 21394 Heiligenthal
2004/231 Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004);
Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nieders. Landkreisordnung (NLO)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, SigridAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Perschel betont, dass die Entscheidung über die Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten heute fallen müsse, da bereits 18 Monate vor der am 01.11.2006 beginnenden Wahlperiode die Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 NLO beschlossen sein müsse. Die Diskussion sei bereits im Herbst des vergangenen Jahres durch einen Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige eingeleitet worden. Seitdem sei nicht nur im Kreistag über das Für und Wider einer Verringerung diskutiert worden, sondern auch in den Räten der Stadt und Samt- und Einheitsgemeinden. Der überwiegende Teil der Räte habe sich für eine geringe Verringerung ausgesprochen.

 

Nach Auffassung der Gruppe müssen auch zukünftig genügend Abgeordnete des Kreistages ihre Region vertreten können, so dass eine Verringerung mit Augenmaß stattfinden müsse. Es sei klar, dass mit der Verringerung der Zahl der Abgeordneten der Haushalt des Landkreises nicht signifikant verbessert werden könne. In der laufenden Diskussion sei noch einmal deutlich geworden, dass die Politik von den Bürgern täglich verlange, Opfer zu bringen und den Gürtel enger zu schnallen. Deshalb gehöre es auch für die Kreistagsabgeordneten dazu, ein kleines Zeichen zu setzen. Letztlich sei die Entscheidung der Gruppe dahingehend gefallen, dass die kleinstmögliche Verringerung von 2 Abgeordneten für die nächste Wahlperiode ab dem 01.11.2006 gelten soll. In einem zweiten Schritt gehe es später darum, gerechte Wahlkreise zuzuschneiden. Da im Kreisausschuss am 04.04.2005 die Beschlussempfehlung auf Verringerung um 2 Sitze einstimmig gewesen sei, werde davon ausgegangen, dass auch heute ein einstimmiger Beschluss gefasst werde.

 

KTA Nahrstedt macht deutlich, dass durch die Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten nicht auf Kosteneinsparungen gehofft werden könne. Kreistagsmitglieder erhalten für ihre Zeit und arbeitsaufwändige Tätigkeit im Kreistag nur eine minimale Aufwandsentschädigung und arbeiten ansonsten ehrenamtlich. Oft seien es die ehrenamtlichen Kreistagspolitiker, die mit ihren vielfältigen Sichtweisen und Erfahrungen aus Wirtschaft und Gesellschaft eine sinn- und zweckmäßige Politik und Verwaltung überhaupt erst möglich machen. Verwaltung brauche politische Vorgaben, aber auch politische Kontrolle. In den meisten Fällen kosten die beiden Kommunalpolitiker, die eingespart werden sollen, zusammen maximal so viel wie eine Viertel-Verwaltungskraft. Die Kreistagsabgeordneten seien durch demokratische Wahl legitimiert, repräsentieren die Bevölkerung und seien Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Niemand bestreite die Notwendigkeit einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, es müssen jedoch Prioritäten gesetzt werden. Bürgernähe in der Politik setze in einem flächenmäßig großen Landkreis genügend Kreistagspolitiker voraus.

 

KTA Nahrstedt habe sich aus den vorgenannten Gründen gegen eine Verkleinerung des Kreistages und auch der Räte der Gemeinden ausgesprochen. In einem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden sei jedoch deutlich geworden, dass alle anderen sich für eine Verkleinerung aussprechen. Da für die SPD-Fraktion in diesem Gremium keine Möglichkeit für einen mehrheitlichen Beschluss bestehe, werde der Verringerung zugestimmt. Mit dem heutigen Beschluss werde zwar der Kreistag um 2 Sitze verringert, aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen werde der Kreistag jedoch im Ergebnis in der nächsten Wahlperiode um 2 Sitze größer sein. Mit der Zustimmung zu der Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten wolle die SPD-Fraktion weiterhin zeigen, dass in schwierigen Sachthemen Konsensfähigkeit bestehe. Diese Vorgehensweise sei auch von anderen Fraktionen wünschenswert.

 

KTA Peters stimmt letztlich zwar einer Verringerung zu, äußert jedoch einige kritische Bemerkungen. Der Antrag sei eingebracht worden von den Fraktionen CDU und Unabhängige, wobei die CDU-Fraktion in manchen Dingen eine vorbildliche demokratische Partei darstelle, vor allem innerparteilich sehr viel Demokratie lebe. Auf dieser Ebene habe die CDU-Fraktion jedoch offensichtlich eine Einschränkung der Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in der kommunalen Selbstverwaltung betrieben. Die Motivation hierfür könne er nicht nachvollziehen. Die Möglichkeit einer Kostenersparnis könne insoweit nicht der Grund sein, da in einem Kommentar von Robert Thiele nachzulesen sei, dass finanzielle Gründe nicht dazu führen dürfen, die kommunale Selbstverwaltung auf diesem Sektor einzuschränken.

 

KTA Danzenbächer spricht sich gegen eine Verkleinerung des Kreistages aus. Das Thema sei auf der Kreismitgliederversammlung beraten worden und dort sei man mit großer Mehrheit zu diesem Ergebnis gekommen.

Eine Verkleinerung der kommunalen Parlamente vorzunehmen mache keinen Sinn. Gerade vor dem Hintergrund der sich immer mehr ausbreitenden Politikverdrossenheit sei es notwendig, neue Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu gewinnen und diese an dem Politikgeschehen zu beteiligen. Die hier vorgeschobenen Gründe der finanziellen Einsparungen seien in der Tat vorgeschoben. Robert Thiele habe in seiner Kommentierung zur NGO deutlich dargelegt, dass gerade die finanziellen Aspekte keine Begründung für eine Verkleinerung seien. Grund für eine Verkleinerung sei ausschließlich, dass es Schwierigkeiten bereite, Mandatsträger zu gewinnen. Insoweit konstatiert er, dass die CDU-Fraktion da wohl erhebliche Schwierigkeiten habe. Er erachte es als richtig, bei den Zahlen zu bleiben. Sein Verdacht sei bestätigt worden, dass durch die Einführung des neuen Auszählverfahrens Hare-Niemeyer letztlich die CDU das, was sie der FDP im Landtag zugestanden habe, wieder kassiert werden soll.

 

KTA Schumann-Schilling erläutert, dass die FDP-Fraktion der Verringerung als Kompromiss zustimmen werde. Die Bürger sollten mehr kommunalpolitisch vertreten sein. Da jedoch aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen neue Mandate hinzugewonnen werden, könne an dieser Stelle eine Verringerung mitgetragen werden.

 

KTA Perschel kommt zurück auf die Wortmeldung von KTA Danzenbächer hinsichtlich des Auszählverfahrens. Nach D’Hondt seien die kleinen Parteien etwas schlechter dran, nach Hare-Niemeyer sei dies nicht so, davon profitieren die kleinen Parteien.

 

- 32/41 -

Beschluss:

Beschluss:

Aufgrund der §§ 7, 27 Abs. 2 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird folgende Satzung über die Verringerung der Zahl der für den Kreistag des Landkreises Lüneburg zu wählenden Kreistagsabgeordneten beschlossen:

§ 1

Für die am 1. November 2006 beginnende Wahlperiode wird die Zahl der nach § 27 Abs. 1 NLO zu wählenden Kreistagsabgeordneten gem. § 27 Abs. 2 NLO um zwei verringert.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung