Auszug - Bericht Arena Lüneburger Land
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Wittkopf vom Projektsteuerer REESE Baumanagement knüpft zunächst an die Ausführungen von KR’in Vossers zur Rechnungslegung des Rohbauers an und stellt noch einmal klar, dass lediglich für die Einreichung der Schlussrechnung nach erfolgter Fertigstellung Fristen vorgegeben sind und verweist hierzu auf die entsprechende Regelung im § 14 Abs. 3 der VOB/B. Einen Anspruch des Auftraggebers auf Vorlage von Abschlagsrechnungen gemäß Baufortschritt gibt es nach VOB/B dagegen nicht.
Anschließend berichtet er zu den aktuellen Entwicklungen auf der Baustelle, den Auswirkungen von COVID 19, zum Planungsstand, zum Stand der Vergaben, zum Ausführungsstand, den Terminen, den Terminrisiken, zum Budget, den Budgetrisiken, zum Verkehrskonzept sowie der Ausschreibung des Gastronomievertrages. Auf seine dem Protokoll beigefügte Präsentation wird Bezug genommen.
Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen, deren Gründe er in der Sitzung umfassend kommentiert, werden nicht alle Arbeiten zum 31.07.2021 abgeschlossen werden können. Der Übergabetermin an den Dienstleister verschiebt sich entsprechend. Hierüber werden aktuell Gespräche zwischen den Bauherrenvertretern, Betreiber und Dienstleister geführt.
Zu den wiederholt benannten Budgetrisiken konkretisieren sich die unvorhergesehenen Kosten für die erforderlich werdende Abfuhr des Bodenaushubs zur A 39 auf ca. 250.000 € und den Abbruch der Baustraße auf ca. 150.000 €. Der Vorgang und die Verantwortlichkeiten werden geprüft. Priorität hat allerdings derzeit die Fertigstellung der Arena.
Diese Mehrkosten sind nicht im Budget abgedeckt und müssen zusätzlich bereitgestellt werden. Sobald die tatsächliche Höhe feststeht, wird hierüber eine überplanmäßige Aufwendung beantragt werden. Als Deckung sollen durch die notwendig werdende zeitliche Verschiebung von Maßnahmen entstehende Minderausgaben im investiven Budget der Gebäudewirtschaft vorgeschlagen werden. Die zur Deckung einzusetzenden Mittel wären dann im nächsten Jahr erneut im Haushalt zu veranschlagen.
Wie bereits unter TOP 7 berichtet, ist der Mietvertrag über die zusätzlichen 500 Parkplätze auf der benannten besonderen Fläche abgeschlossen. Eine Herrichtung ist im III. / IV. Quartal geplant.
Die Herrichtungskosten sind nicht im Baubudget enthalten und müssten ggf. über die Betriebsgesellschaft bereitgestellt werden. Den Kosten stehen eingesparte Aufwendungen für entfallende, ursprünglich geplante Parkplatzanmietungen gegenüber.