Auszug - "Innovationspartnerschaft" für die Elbfähre "Amt Neuhaus"
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vors. Dr. Voltmann- Hummes weist auf den Änderungantrag vom 23.06.2021 (TOP 18.1) hin und bittet darum diesen kurz vorzustellen.
KTA Kruse-Runge stellt den Änderungantrag vor. Sie berichtet, dass die Ablehnung eines Wasserstoffprojektes seitens ihrer Fraktion sicherlich Fragen aufwerfe. Man halte dies an dieser Stelle nicht für zielführend, zumal die Umsetzung viel zu lange dauere. Vielmehr solle man die Fähre jetzt mit einem Hybridantrieb ausstatten. Man habe sich außerdem zu der Einreichung des Änderungantrages entschieden, weil der Punkt 3 der ursprünglichen Vorlage als irritierend empfunden wurde. Schließlich sei es doch eine Selbstverständlichkeit, dass die alte Fähre bis zur Inbetriebnahme der Neuen weiter in Betrieb bleibe. Es gebe bereits erprobte Fährkonzepte bei denen ein Elektroantrieb eingesetzt werde, mit dem eine Fähre problemlos betrieben werden könne. Dies sei schnell umsetzbar. Wasserstoff solle dann lieber an anderer Stelle eingesetzt werden. Ihr fehle es an manchen Stellen an einer differenzierten Betrachtungsweise, insbesondere wo man Elektromobiltät oder Wasserstoff einsetze, damit es auch zielführend und sinnvoll sei. In diesem Falle bestehe jetzt ein Handlungsbedarf und man könne sich nicht wieder in endlosen Diskussionen ergehen, bevor etwas passiere.
EKR Krumböhmer berichtet, dass sich der Beschlussvorschlag geändert habe. Man habe sich mit einem Anwalt für Vergaberecht, sowie den Bauherren getroffen und die Diskussion habe ergeben, dass hier eine europaweite Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausreichend sei. Der Teilnahmewettbewerb mit den erforderlichen Kriterien werde von Anwalt und Bauherr vorbereitet und dann solle das Verfahren gestartet werden. Man spiele hier nicht auf Zeit, sondern gehe strukturiert vor. Man sei derzeit auf der Suche nach einem Schiffsbauer oder Kontruktionsplaner, der diese Aufgabe bewältigen und alles entsprechend für die Ausschreibung vorbereite, damit diese direkt im Anschluss erfolgen könne. Daher könne er nicht erkennen, was der Einsatz einer Hybridfähre für einen zeitlichen Vorzug habe, da es auch hier einer gewissen Vorbereitungszeit bedürfe, die sich nicht wesentlich unterscheide. Zudem werde zum Thema Klimaneutralität derzeit viel diskutiert, welche Antriebsart (Elektro oder Wasserstoff) besser sei. Sicher gebe es bereits Fähren, die mit Elektroantrieb ausgestattet seien, dennoch sei diese Technik auch noch nicht vollends ausgereift und noch mit vielen „Kinderkrankheiten“ behaftet. Wichtig sei doch, was der Landkreis für ein Zeichen für den Markt setze, damit sich auch andere Anbieter daran orientieren könnten. Diese Technologie habe nur eine Chance, wenn jemand den ersten Schritt mache. Diese Aufgabe sehe er in der öffentlichen Hand und dies sei für ihn der „grüne Weg“ und nicht etwa die Ausstattung einer Fähre mit einem Hybridantrieb, der einen Dieselmotor beinhalte.
KTA Köhlbrandt teilt mit, dass er den Weg des Landkreises und den damit verbundenen Start des Wasserstoffprojektes begrüße. Man habe sich im Mobiltätsausschuss und in der Arbeitsgruppe lange über die Wahl der Antriebsart beraten, sei aber übereingekommen, dass die Herstellung der Batterien nicht Klimaneutral geschehen könne und diese sowohl das Gewicht, als auch die Größe des Fährkörpers erhöhe. Diese Umstände seien für den Betrieb der Fähre bei Niedrigwasserständen nicht förderlich. Zudem müsse bei einer Fähre mit einem Elekroantrieb die Frequenztaktung der einzelnen Überfahrten von jetzt alle 3 Minuten auf 8 Minuten erhöht werden, damit die Batterien an den Ladestationen länger laden könnten, um eine möglichst hohe Lebensdauer zu erreichen. Daher sei diese Antriebsmöglichkeit nicht geeignet und man habe sich in der eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe für einen Wasserstoffantrieb entschieden. Auch sehe er in dem gestellten Änderungsantrag, in dem es um die Ausstattung der Fähre mit einem Hybridantrieb ginge, keine zukunftsweisende Klimapolitik. Der Landkreis müsse „Flagge zeigen“ und innovative Ziele setzen, um das Ganze zu unterstützen und deshalb bitte er darum, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
KTA Stoll kritisiert den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, da ein Hybridantrieb für die Fähre seines Erachtens nicht dazu beitrage, bis 2030 die geforderte klimaneutralität im Landkreis zu erreichen. Zumal der Hybridantrieb einen Dieselmotor beinhalte, der im Falle von Hochwasser als zusätzlicher Antrieb fungiere. Es sei nicht zielführend so einen Antrieb einzusetzen, da das Hochwasser manchmal mehrere Monate andauere und es doch im Zuge der Klimaneutralität darum ginge, den CO2-Ausstoß zu minimieren. Sicherlich stecke die Wasserstoffmobilität noch in der Entwicklung, bei der Elektromobilität bei Fähren sei dies aber ähnlich. Hinzu komme noch, dass die Batteriekapazität die Belastbarkeit der Fähre durch die unterschiedliche Ladedauer stark einschränke, mal abgesehen von der Entsorgungsproblematik, die dabei entstehe. Man wolle doch innovativ sein und sei sogar in der Lage „grünen Wasserstoff“ in unmittelbarer Nähe zu produzieren. Somit biete sich ein Wasserstoffantrieb an und er bitte darum, das Wasserstoffprojekt zu unterstützen.
KTA Kastens berichtet, dass der vorliegende Beschlussvorschlag aus einem sehr guten Gutachten erarbeitet und begründet vorgestellt worden sei. Nach Abwägung aller Komponenten und unter Berücksichtigung aller Optionen sei das Ergebnis eindeutig die modernste Technik. Daher nutze man die Zeit des Weiterbetriebs der jetzigen Fähre intensiv für das weitere Vorgehen. Dieser Beschluss beinhalte den konkreten Auftrag, bereits jetzt gezielt im Rahmen der Ausschreibung an einer neuen innovativen Antriebskonzeption mit Wasserstoff zu arbeiten. Ziel sei es, einen verlässlichen, kraftvollen Fährbetrieb zwischen Bleckede und Neu Bleckede zu jeder Zeit sicherzustellen. Die besondere Herausforderung sei, hierbei nach einer kompetenten Lösung für ein sehr raues und unbeständiges Gewässer mit Hoch- und Niedrigwasserlagen, Eislagen etc. zu suchen. Das erhöhte Anforderungsprofil habe das gutachterliche Ergebnis entscheidend bestimmt. Mit der Ausstattung der Fähre mit einem Wasserstoffantrieb mache der Landkreis einen bedeutenden Schritt, der nicht nur nachhaltig und klimaneutral sei, sondern er beinhalte auch gleichzeitig die Förderung der Wasserstoffthematik. Er appeliere an die Unterstützung der Beschlussvorlage.
KTA Gödecke teilt mit, dass 2002 im niedersächsischen Landtag bereits beschlossen wurde eine Modellregion für nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dies beihalte unter anderem, dass man sich der modernsten, nachhaltigsten Umwelttechnologien bediene und ein Dieselantrieb zähle seines Erachtens nicht dazu. Zudem habe man aufgrund des Landtagsbeschlusses die Handthabe, die zugesagte Förderung auch einzufordern. Er begrüße daher, dass man sich auf das Ziel eines Wasserstoffantriebes geeinigt habe.
KTA Schulz-Hendel weist die Unterstellung zurück, dass seine Fraktion nicht klimaschutzfreundlich sei. Es gäbe durchaus erfahrene Konstrukteure, die in der Lage seien funktionsfähige und elektrobetriebene Fähren für den Pendelverkehr auf Flüssen und unter Berücksichtigung der verschiedenen Anforderungen zu bauen. Es käme dabei auf verschiedenste Komponenten, wie bespielsweise Reichweite, Ladekapazität etc. an. Daher sei er sich unsicher, ob es richtig war jetzt schon eine Beschlussvorlage mit einer endgüligen Entscheidung aufgrund nur eines Gutachtens vorzulegen oder ob man nicht weitere Fachmeinungen habe hinzuziehen sollen. Er zweifle dies an, da der Bau einer elektrischen Fähre je nach Anforderung innerhalb von 52 Wochen möglich sei und seiner Einschätzung nach 2 bis 3 Millionen Euro koste. Sein Vorschlag sei es, die Mobilität durch den Einsatz von zwei elektrischen Fähren zu verbessern, dies sei im Sinne der Klimaneutralität. Denn laut Konzept sei nicht die Rede davon, ob es sich bei dem eingesetzten Wasserstoff überhaupt um sogenannten „grünen Wasserstoff“ handele bzw. wie dieser Wasserstoff überhaupt produziert werde. Es gäbe bereits erfahrene Konstrukteure für elektrobetriebene Fähren, dennoch strebe man hier an, sich erst einen Konstrukteur für einen Wasserstoffbetrieb zu suchen und die alte Fähre noch lange in Betrieb zu lassen. Dies sei der angestrebten Klimaneutralität des Landkreises nicht zuträglich.
EKR Krumböhmer merkt an, dass die Kosten und Anforderungen für andere Standorte mit den Anforderungen an den Schiffbau zwischen Bleckede und Neu Bleckede nicht vergleichbar und daher auch nicht anwendbar seien. Daher sei es wichtig, dass die Ingenieure eine auf genau diese Rahmenbedingungen abgestimmte Lösung suchen. Man strebe natürlich eine „grüne Wasserstoffregion“ an aber man solle nicht von vornherein jeglichen anders produzierten Wasserstoff der anfangs eingesetzt werde ablehnen, dann habe diese neue Technologie von Beginn an keine Chance. Man bezöge bereits viele mittelständische Unternehmen mit ein und ermutige diese zum Bau einer Energiefabrik, damit man die Chance habe „grünen Wasserstoff“ zu produzieren. Davon profitiere nicht nur die Fähre, denn eine Abnahme durch den ÖPNV sei auch angestrebt. Der Landkreis wolle seinen Betrag leisten und daher müsse man den ersten Schritt wagen.
Beschluss:
- Der Landkreis Lüneburg strebt einen Neubau einer Elbfähre bei Bleckede/Neu Bleckede mit einem Wasserstoffantrieb an.
- Ein/e Konstruktionsplaner/in oder ein/e Ingenieur/in wird durch ein Vergabeverfahren gesucht und beauftragt.
- Bis zur Inbetriebnahme der neuen Fähre bleibt die „Amt Neuhaus“ weiter in Betrieb.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen und 1 Enthaltung