Auszug - Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll |
KTA Christmann fragt, ob sich aufgrund der Verzögerung der Fertigstellung der Arena Regressansprüche seitens der SVG ergeben könnten.
KRin Vossers antwortet, dass die SVG keinen Vertrag mit der Betriebsgesellschaft geschlossen habe und daher keinerlei Verpflichtungen seitens des Landkreises bestünden, die Arena zu einem bestimmten Zeitpunkt spielfertig zur Verfügung zu stellen. Dennoch sei man seitens der Projektsteuerung bemüht und tue alles dafür, dass die Arena zeitnah in Betrieb gehen könne.