Auszug - Sachstandsbericht zur Umsetzung des Richtlinienentwurfs des Nds. MK über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen
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Wortprotokoll Beschluss |
Einleitend stellt KVD Beyer noch einmal die bislang gefassten Beschlüsse des Kreistages vom 24.06.2021 (Vorlage 2020/139) und 15.07.2021 (Vorlage 2021/313 sowie den aktuellen Beschluss des Kreisausschusses vom 13.09.2021 (Vorlage 2021/370) vor. Anschließend berichtet er zu den aktuellen Entwicklungen und Inhalten der Förderrichtlinien des Landes und des Bundes, den seitens der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen zu deren Umsetzung, den Ergebnissen einer eingeholten fachlichen Bewertung der jeweiligen Fördergegenstände, dem seitens der Verwaltung vorgeschlagenem Vorgehen sowie die konkreten weiteren Schritte. Auf die dem Protokoll beigefügten Auszüge seiner Präsentation wird Bezug genommen.
Aus der Landesrichtlinie werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der auf den Landkreis Lüneburg maximal entfallende Förderbetrag beträgt 213.856,07 €. Die insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben liegen damit bei 267.320,08 €. Ziel sollte aus Sicht der Verwaltung sein, neben der jetzt beschlossenen Antragstellung nach der Förderrichtlinie des Bundes für die Ausstattung der Unterrichtsräume der Jahrgänge eins bis sechs mit stationären raumlufttechnischen Anlagen auch die Fördermittel des Landes in voller Höhe abzurufen.
Im ersten Schritt sollten damit zur Unterstützung bzw. Erleichterung der natürlichen Fensterlüftung alle Unterrichtsräume mit CO2-Ampeln ausgestattet werden. Nach Abfrage der Schulen wären hierfür noch rd. 400 Stück zu beschaffen. Bei einem angenommenen Einzelpreis von ca. 150 € wären damit aus den bereitstehenden Fördermitteln rd. 60.000 € gebunden.
Aus den verbleibenden Fördermitteln von rd. 207.000 € sollte den 17 kreiseigenen Schulen nach entsprechender Interessenbekundung nach einem noch festzulegenden Schlüssel ein bestimmtes Kontingent an Luftreinigungsgeräten für einen jeweils vor Ort individuell und eigenverantwortlich zu bestimmenden Einsatz in „problematisch erscheinenden“ Unterrichtsräumen zur Verfügung gestellt werden. Bei einem angenommenen Einzelpreis von ca. 3.500 € (ohne Installationskosten) wäre eine Beschaffung von bis zu 60 Geräten denkbar. Über die maximale Fördersumme hinaus sollten aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass bei der durchgeführten Begehung aller Unterrichtsräume kein Raum als kritisch im Sinne des Wortlauts der Förderrichtlinie identifiziert werden konnte. Inzwischen wurde die bislang sehr restriktive Auslegung der Förderbedingungen allerdings vom Land etwas aufgeweicht, so dass mit entsprechender Begründung auch die Beschaffung eines bestimmten Kontingents an Luftreinigungsgeräten möglich erscheint.
Die sich an die Sachdarstellung der Verwaltung anschließende Diskussion wird kontrovers geführt.
Die Befürworter des Einsatzes von Luftfiltergeräten verweisen auf die Studienergebnisse renommierter Wissenschaftler, wonach man mit Lüften lediglich einen Luftaustausch von maximal
50 % erreiche und sehen hier auch im Hinblick auf absehbare Lieferengpässe bei einer späteren Beschaffung sofortigen Handlungsbedarf.
Landrat Böther verweist auf die hierzu gefassten Beschlüsse und die Erkenntnisse des Krisenstabs über das Infektionsgeschehen in Schulen, wonach Infektionen in aller Regel nicht in der Schule, sondern außerhalb der Schule weitergetragen werden. Die wirksamste Schutzmaßnahme sei nach Aussage der Amtsärztin weiterhin das Tragen der Maske. Seitens der Verwaltung wird sich an den Empfehlungen des Landesgesundheitsamtes orientiert, die weiterhin Bestand haben. Seitens der Landesschulbehörde wird zudem auf den Arbeitsschutz der Lehrer und die Einhaltung des in der Arbeitsschutzrichtlinie Lärm A3.7 vorgegebenen maximal zulässigen Dauerschallpegels von 35 dB(A) hingewiesen.
Hier schließen sich die Skeptiker von Luftreinigungsgeräten an und berichten von eigenen Erfahrungen über die Lautstärke solcher Geräte und damit verbundene Störung des Unterrichts.
Frau Dr. Pahnke vom Kreiselternrat wird der Verwaltung Geräte benennen, die hochwirksam seien, d.h. die Virenlast deutlich senken und dabei die Lärmgrenzwerte einhalten.
Abschließend wird noch die Bedeutung der Impfquote im Kampf gegen die Pandemie thematisiert.
Beschlüsse werden in der Sitzung nicht gefasst.