Auszug - Antrag der Gruppe SPD/ Bolmerg vom 10.06.2021 zum Thema "Gemeinsam die Klimaneutralität voranbringen und die Energiewende in Hansestadt und Landkreis anpacken" - Beschlüsse Nr. 2 - 4 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 18.08.2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BOR’in Schlag führt aus, dass das Thema regenerative Energien in der Neuaufstellung des RROP vor allem in Bezug auf die Windenergie bearbeitet wird. Die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung dient dazu, auf der einen Seite einen Wildwuchs von Anlagen zu vermeiden und auf der anderen Seite ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen, um Erneuerbare Energien zu befördern. Im aktuellen Änderungsentwurf des LROP ist vorgesehen, abweichend von der jetzigen Regelung Agrar-Photovoltaikanlagen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft zuzulassen. Allgemeine Flächen für Erneuerbare Energien können nicht festgelegt werden, da eine solche Festlegung zu unbestimmt wäre. Die bestehenden Regelungen weisen jedoch bereits viele Möglichkeiten auf, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien zu steuern.
Auf Nachfrage von KTA Blume an die Antragsteller nach dem Zweck des Antrags erläutert KTA Prof. Dr. Bonin, dass aktuell Investoren an die Gemeinden herantreten und große Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) entwickeln wollen. Die Anfragen betreffen häufig auch kleinere Gemeinden. Dabei ist nicht klar, inwiefern solche Anlagen raumordnerisch relevant sind oder ob die Gemeinden selbst darüber entscheiden können. Zweck des Antrages war es zu klären, ob PV-Anlagen – ebenso wie Windenergieanlagen – ab einer bestimmten Größenordnung raumordnungsrelevant sind. Wenn dies so ist, sollten Kriterien für die Zulässigkeit definiert werden.
KTA Blume erklärt, dass nach seinem Verständnis über die Flächenentwicklung in den Gemeinden bzw. Samtgemeinden in erster Linie im Rahmen der Bauleitplanung entschieden wird. Daher stellt sich die Frage, ob der Landkreis hinsichtlich der PV-Anlagen in diese Zuständigkeit eingreifen sollte. Er würde sich diesbezüglich über eine Einschätzung der anwesenden Hauptverwaltungsbeamten freuen.
LR Böther erklärt, dass der Landkreis keine Zuständigkeit hat, wenn PV-Anlagen als nicht raumbedeutsam eingestuft werden. Die Samt- und Einheitsgemeinden haben die Verantwortung und Kompetenz, entsprechende Planungen mit den vorgeschriebenen Verfahren für ihre Gemeinden vorzunehmen.
Herr Neumann, Bürgermeister der Stadt Bleckede erläutert, dass in der Stadt Bleckede ein großes Interesse von Investoren zu erkennen ist. So gibt es aktuell Anfragen an drei Standorten von Investoren, die sehr offensiv vorgehen und bereits in kurzer Zeit Flächen akquiriert haben. Dabei werden sowohl klassische bodennahe PV- als auch Agrar-PV-Anlagen geplant. Für die Stadt Bleckede hält Herr Neumann die Anfragen aktuell noch für händelbar. Er empfiehlt, die Verantwortung für solche Anlagen auf der kommunalen Ebene zu belassen. Die Gemeinde wird bei der Planung sehr überlegt und moderat vorgehen. Dies ist daher kein Thema, das in der Regionalplanung angesiedelt werden müsste.
Herr Palesch, Bürgermeister der Samtgemeinde Amelinghausen, schließt sich der Meinung seines Vorredners an. Er berichtet von aktuell vier Anfragen. In Schwindebeck wird eine Anlage im Rahmen der 48. F-Plan-Änderung ermöglicht. Aktuell ist die Samtgemeinde gut in der Lage, die Anfragen in der Verwaltung zu bearbeiten und politisch zu beraten. Eine proaktive Flächenausweisung erfolgt nicht.
Herr Luhmann, Bürgermeister der Samtgemeinde Bardowick und Sprecher der Hauptverwaltungsbeamten, erklärt, dass in der Neuaufstellung des RROP zu bedenken ist, dass die Entwicklung von PV-Anlagen i.d.R. einen Verlust von landwirtschaftlichen Flächen bewirkt. Es sollte deutlich formuliert sein, dass Vorranggebiete für die Landwirtschaft nicht in Anspruch zu nehmen sind, um entsprechende Flächenverluste zu vermeiden.
BOR’in Schlag weist darauf hin, dass im RROP für die Landwirtschaft lediglich Vorbehalts-, keine Vorranggebiete festgelegt werden können. Seitens des Landes gibt es Überlegungen, Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft für Agrar-PV-Anlagen freizugeben. Die primäre Nutzung bleibt dabei die Landwirtschaft. Wenn eine PV-Nutzung damit verträglich ist, wäre diese zulässig.
Herr Gerstenkorn, Bürgermeister der Samtgemeinde Scharnebeck berichtet, dass zurzeit in zwei Mitgliedsgemeinden Anfragen vorliegen. Die Vorhaben werden seitens der Unternehmen aggressiv verfolgt. Für die Gemeinden ist dieses Vorgehen nicht einfach, jedoch von der Windenergie schon bekannt. Seine Empfehlung ist daher, die PV-Entwicklung in eigener Zuständigkeit der Kommunen zu lassen.
KTA Gründel erklärt, dass kleine landwirtschaftliche PV-Anlagen von beispielsweise ein Hektar Größe auf Ebene der Raumordnung nicht relevant sind. Wichtig sind dagegen raumbedeutsame Anlagen, mit denen sich der Ausschuss bisher zu wenig beschäftigt hat. Im Sinne des Klimaschutzes muss auch der Albedo-Effekt – die Rückstrahlung von Sonneneinstrahlung von der Erdoberfläche – berücksichtigt werden. Diesbezüglich ist etwa die in Neuhaus geplante Fläche von 64 ha durchaus relevant. Große PV-Anlagen haben einen ähnlichen Effekt wie große, mit Folien überzogene landwirtschaftliche Flächen in Spanien. Hier ist eine Abwägung auch auf Landkreis-Ebene wichtig.
KTA Prof. Dr. Bonin erläutert, dass es bei dem Antrag nicht darum gehe, Kommunen Vorschriften zu machen für Aufgaben, die sie gut selbst bearbeiten können und wollen. Erfahrungsgemäß gehören jedoch bestimmte Aufgaben, die mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen verbunden sind, in die Raumordnung. Dies wurde beim Thema Windenergie lange diskutiert. Es stellt sich die Frage, ob großflächige PV-Anlagen nicht raumordnungsrelevant sind. Hier können durchaus unterschiedliche Interessen der Kommunen und der Raumordnung bestehen. Es ist damit zu rechnen, dass in zwei bis drei Jahren Anlagen in sehr viel größeren Dimensionen auf den Landkreis zukommen, bei denen eine Steuerung nötig sein wird. Hier wird das Land möglicherweise die Rahmenbedingungen vorgeben. Der Ausschuss sollte sich jedoch ebenfalls damit auseinandersetzen. Es sollte verhindert werden, dass wie bei Entwicklung der Windkraftanlagen zunächst ungesteuert kleine Anlagen nah an Wohngebäuden entstehen. Daher stellt sich die Frage, ob große PV-Anlagen gesteuert werden sollen.
BOR’in Schlag erklärt, dass Windkraftanlagen im Gegensatz zu Freiflächen-PV-Anlagen grundsätzlich im Außenbereich privilegiert zulässig wären, sodass planerisch keine Steuerung Windkraftanlagen vorliegt. Bei der Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen ist hingegen Bauleitplanung erforderlich, sodass die Kommunen entscheiden können und ein öffentliches Verfahren notwendig ist. Die Flächen für Windkraftanlagen werden hingegen vom Landkreis über das RROP gesteuert, weil dies die Privilegierung aufhebt und damit dem Wildwuchs entgegengewirkt wird. Bei Freiflächen-PV-Anlagen besteht die Möglichkeit einer Steuerung über die Ausweisung von Vorranggebieten (mit Ausschlusswirkung) seitens der Regionalplanung nicht. Ab einer gewissen Flächengröße von Freiflächen-PV-Anlagen, bei der eine Raumbedeutsamkeit vorliegt, erfolgt jedoch eine Steuerung über ein Raumordnungsverfahren. Bei kleineren Anlagenflächen obliegt es den Kommunen, Bauleitplanung zu betreiben und Freiflächen-PV-Anlagen aktiv zu steuern.
KTA Gros erklärt, dass er nicht über das Vorhaben in Neuhaus über 64 ha informiert war und fragt, ob hierfür ein Raumordnungsverfahren vorgesehen ist und ob geplant ist, Festlegungen zu Agrar-PV-Anlagen zu treffen.
BOR’in Schlag nimmt an, dass sich Agrar-PV-Anlagen auf landwirtschaftlicher Fläche trotz des höheren Aufwandes für die Aufständerung finanziell lohnen. Durch die Festlegung von Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft im RROP können PV-Anlagen mit Ausnahme von Agrar-PV-Anlagen ausgeschlossen werden.
KTA Hövermann gibt zu bedenken, dass sich für die Umsetzung der Energiewende die Erzeugung von Erneuerbaren Energien verzehnfachen muss. Um das Klimaziel zu schaffen, muss auch der Landkreis tätig werden. Der grundsätzliche Wille ist vorhanden, der Weg dahin jedoch unklar.
KTA Gros erklärt, dass es im Bereich der Windenergie Vorgaben des Landes gibt.
BOR’in Schlag weist auf die Planung des Landes zur Freigabe von Windenergie im Wald hin.
KTA Prof. Dr. Bonin erklärt, dass das Thema weiterverfolgt werden muss. Wenn vermehrt Investoren Raumordnungsverfahren beantragen, verzögert dies die Aufstellung des RROP. Den Antrag der SPD sieht er an dieser Stelle ausreichend diskutiert.
KTA Blume bestätigt, dass das Thema wichtig ist und vom Fachausschuss weiter beobachtet werden sollte. Ihm war es wichtig, die Meinung der Gemeinden und der Verwaltung zu erfahren, ob ein Bedarf gesehen wird, dieses Thema jetzt bearbeiten zu müssen. Seiner Meinung nach ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich, der Verwaltung den Auftrag zu geben, Vorranggebiete für PV-Anlagen zu erarbeiten.
KTA Gros weist darauf hin, dass analog zur Teilfortschreibung des RROP zur Windenergie (RROP 2003, i.d.F. der 2. Änderung 2016) auch eine spätere Änderung des aktuell in Aufstellung befindlichen RROP zum Thema PV möglich ist.
LR Böther begrüßt, dass sich der Ausschuss mit dieser Thematik befasst. Es wurde dargestellt, welche Steuerungsmöglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen bestehen. Möglicherweise wird es auch Steuerungsansätze vom Land geben. Es ist davon auszugehen, dass die Sensibilität auch beim Gesetzgeber wachsen wird. Dabei ist es wichtig, auch zu sehen, dass es Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt.
AV KTA Walter fasst zusammen, dass aufgrund der Ausführungen der Verwaltung Punkt 2 des Antrags der Gruppe SPD/Bolmerg als abgeschlossen angesehen und der Ausschuss das Thema in Zukunft weiterhin im Blick hat.
Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung erfolgt