Auszug - Anfrage der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 01.11.2021 zum Thema: "Unterbringung von Seniorinnen/Senioren"
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Wortprotokoll Beschluss |
KRin Vossers trägt hierzu vor, dass 67 Seniorinnen und Senioren aus dem Wohnpark zur Alten Saline aufgrund von Brandschutzmängeln ausziehen mussten. Sie führt umfangreich unter Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen in das Thema ein. Der Landkreis Lüneburg handhabe es so, dass bei Brandverhütungsschauen die Vorlage von entsprechenden Prüfberichten eingefordert würden. So sei auch dieser Fall ans Licht gekommen. Dies sei zwar nicht Bestandteil der Aufgaben, aber aufgrund von entsprechenden Schwächen sei hiernach gefragt worden. Sie beantworte die schriftliche Anfrage wie folgt:
1) Wie viele „Residenzen“ für Senior:innen gibt es im Landkreis Lüneburg?
Im Landkreis – ohne Hansestadt – seien 23 solcher Einrichtungen bekannt.
2) Sind diese „Residenzen“ auf brandschutzgerechte Unterbringung der Bewohner:innen geprüft worden?
Bei jeder Einrichtung werde im Genehmigungsverfahren die Auflage einer Schlussabnahme aufgenommen. Dies gelte auch bei genehmigungspflichtigen baulichen Änderungen dieser Einrichtung. Eine Erstprüfung erfolge dann im Rahmen der Schlussabnahme. Wenn dort Mängel auftreten, würden diese vom Landkreis Lüneburg als Bauaufsichtsbehörde weiter verfolgt.
3) Bei wie vielen Residenzen steht eine solche Brandverhütungsschau noch aus?
Wie bekannt sei, wurde vor nicht allzu langer Zeit im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes personell nachgebessert. Die Politik habe hier freundlicherweise großzügig entsprechende Stellen zugebilligt, da es hier über Jahre eine personelle Unterversorgung gegeben habe. Einige Dinge würden hier zurzeit aufgearbeitet. Heime und andere schutzwürdige Einrichtungen stünden hier ganz oben. Es gebe eine Übersicht, welche zurzeit abgearbeitet werde. Genaue Zahlen könnten daher im Moment nicht genannt werden. Die Brandverhütungsschau diene nicht der Prüfung der Anlagentechnik und ersetze auch nicht die Schlussabnahme. Die Dinge die jetzt hier zur Prüfung stünden, würden zusätzlich mitgemacht.
4) Gibt es einen Maßnahmenplan falls aufgrund von Brandschutzmängeln oder aus anderen
Gründen eine Evakuierung/anderweitige Unterbringung der Bewohner:innen notwendig werden
sollte?
Alle Einrichtungen wurden nochmals durch den Landkreis Lüneburg angeschrieben und allgemein auf die Verpflichtung zur Anlagenprüfung mit den entsprechenden Konsequenzen hingewiesen. Hierzu gab es eine große Resonanz der Einrichtungen, die ihrer Pflicht nachgekommen sind und dies auch nachgewiesen haben. Es werde davon ausgegangen, dass der vorliegende Fall nicht der Regelfall sei und es sich um einen Einzelfall handele. Die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner solle durch entsprechende Brandverhütungsschauen weiterhin bestmöglich gewährleistet werden.