Auszug - Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (5) Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
Spendenaktion
KTA Kamp kündigt an, dass seine Fraktion das Sitzungsgeld für die „Ocean Viking“ spenden werde und der Betrag auf insgesamt 1.000 Euro aufgerundet worden sei. Er bedanke sich für die Teilnahme.
Vorsteuer LKH Arena
KTA Prof. Dr. Bonin erfragt, wann die Verwaltung eine klare Auskunft zum Thema Vorsteuer geben könne.
LR Böther antwortet, dass man das 1. Quartal 2022 zur Bearbeitung des Themas ins Auge gefasst habe.
Rederecht laut Geschäftsordnung
KTA van den Berg merkt an, dass ihm aufgefallen sei, dass KTA Bösehans das Rederecht gemäß der Geschäftsordnung zu TOP 19 eigentlich zweimal zugestanden hätte. Dies sei ihm verwehrt worden, obwohl er zum einen von KTA Schröder-Ehlers direkt angesprochen wurde und zum anderen auch mit Antragsteller sei. KTA Schulz-Hendel sei das Rederecht hingegen zweimal zugestanden worden. Er wolle keinerlei Kritik üben, sondern lediglich wissen, wie zukünftig damit umgegangen werden solle und ob hier das einmalige Rederecht den Vorzug finde.
Vors. Mertz antwortet, dass KTA Schulz-Hendel in dem Fall für alle drei Antragsteller das Wort ergriffen habe. Er habe den Antrag vorgestellt und durfte ein zweites Mal als Kreistagsabgeordneter sprechen. Wenn es nur einen Antragsteller gebe, dürfe dieser auch nur einmal sprechen.
KTA van den Berg teilt mit, dass dies so nicht in der Geschäftsordnung stehe.
Vors. Mertz erklärt, sie sehe dies anders aber werde nochmals eine Prüfung vornehmen.
Klimawirkungsprüfung
KTA Findeis schildert, dass sie das Instument der Klimawirkungsprüfung sehr begrüße. Dennoch sei ihr aufgefallen, dass dies oftmals gar nicht oder irreführend ausgefüllt werde. Sie wolle nunmehr wissen, inwieweit dieses Instument weiterentwickelt werde. Man müsse qualitativ schauen, wie die Klimawirkung sei und auch bei größeren Vorhaben quantitativ ermitteln, wie sich diese auswirke. In dem Fall könne man keine konkreten Berechnungen erwarten, sondern eher Überschläge. Im Hinblich auf diese Überschläge wolle sie wissen, ob dahingehend Unterstützung von der Leuphana gewünscht sei und ein gemeinsames Projekt möglich wäre. Des Weiteren interessiere sie, inwieweit das ganze Projekt noch auf andere Nachhaltigkeitsindikatoren (wie z. B. soziale Gerechtigkeit oder Biodiversität) ausgeweitet werden könnte. Die Stadt Lüneburg plane bereits an dieses Projekt ganzheitlich und nachhaltig heranzugehen.
LR Böther antwortet, dass dieses Projekt ins Haus gegeben wurde und dass dies ein Entwicklungsprozess sei. Man müsse bedenken, dass der Aufwand für die Ermittlung dieser Angaben oftmals nicht im gleichen Verhältnis zur Aussagekraft stünde. Es sei wichtig, bei Entscheidungen die vor uns lägen, abzuwägen, welchen Weg man ginge. Dies wurde beim Wirtschaftsplan der SBU auch diskutiert. Dort fehlten die Angaben über die Auswirkungen. Wenn man diese Auswirkungen der Tätigkeit der SBU auf das Klima in der Vorlage hätte unterbringen wollen, so sei dies ein Aufwand der nicht leistbar sei. Daher sei es wichtig bei Entscheidungen einen Mittelweg zu finden und nicht mit großem Aufwand Dinge zu notieren, die letztendlich an der Entscheidung nichts änderten. Man sei über Herrn Winkelmann mit der Leuphana in Kontakt. Man sei dabei den Klimaschutz auszubauen. Er könne nur sagen, dass alles in einem gesunden Verhältnis stehen und man aufgrund des zeitlichen Engpasses bei der Erstellung einiger Vorlagen auch manchmal einfach einen Kompromiss eingehen müsse. Man sei natürlich bereit bei dem Entwicklungsprozess zu lernen und zu erkennen, an welcher Stelle eine genauere Betrachtung sinnvoll und wichtig für die Entscheidung sei.
Fernsehbericht NDR- fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
KTA Schröder-Ehlers trägt vor, dass es um einen Fernsehbericht vom vorletzten Wochenende ginge, in dem thematisiert wurde, dass Mieterinnen und Mieter in Kaltenmoor eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters, der Vonovia, erhalten hätten. Daraufhin hätten die Mieterinnen und Mieter versucht etwas dagegen zu unternehmen, was sich allerdings schwierig gestaltete, da die Miete vom Jobcenter in Lüneburg direkt entrichtet werde. Das Jobcenter sah sich nicht in der Lage, für die Mieterinnen und Mieter einzuspringen und die offenen Fragen mit dem Vermieter zu klären. Man habe diesbezüglich seitens des Jobcenters keine Zuständigkeit gesehen. Es stünde somit zu befürchten, dass die Vonovia aus staatlichen Mitteln zu Unrecht Gelder erhalte, die sie nicht hätte einfordern dürfen. Der Mieterbund habe sich in dieser Sache ebenfalls bereits eingeschaltet. Da der Landkreis Träger des Jobcenters sei, erfrage sie, wie sich der Landkreis aufzustellen gedenke, um entsprechende Hilfestellung zu leisten. Es sei wichtig, das Nebenkostenabrechnung eines so großen Vermieters auch korrekt seien, damit nicht unnötig staatliche Gelder gezahlt würden.
LR Böther antwortet, dass die Rechtslage etwas schwierig sei, da das Jobcenter in diesem Falle nicht in einem direkten Vertragsverhältnis mit dem Vermieter stehe. Vertragspartner seien in diesem Fall die Hilfeempfänger und der Vermieter. Im Regelfall werde das Geld auch nicht direkt an den Vermieter entrichtet, sondern dem Hilfeempfänger zur Begleichung der Abrechnung zur Verfügung gestellt. Wenn das Jobcenter nicht direkt einen Hinweis auf die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erhalte, habe es darauf keinen Einfluss. Dies sei auch nicht gewollt, da das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter bestehe, die eigenverantwortlich handelten. Sofern ein Sachverhalt mietrechtliche Sachverhalte aufweise, die einen zivilrechtlichen Hintergrund hätten, so könnten angemessene Beiträge für einen Mieterverein seitens des Jobcenters übernommen werden. Hierzu sei aber zunächst die Initiative des Hilfeempfängers notwendig. Dies sei in diesem Einzelfall auch so gewesen. Bislang sei es jedoch noch nicht vorgekommen, dass ein Hilfeempfänger bezüglich der Vonovia auf das Jobcenter zugekommen sei. Sollte sich noch jemand melden, so werde der Beitrag für den Mieterbund übernommen. Eine rechtliche Grundlage für die Überprüfung der Betriebskosten seitens des Jobcenters bestehe nicht, aber man sei natürlich sensibilisiert und habe natürlich auch ein Interesse unterstützend tätig zu werden. Es dürfe natürlich nicht sein, dass ein Vermieter das besondere Rechtsverhältnis auf Kosten des Staates ausnutze.
Sporthalle IGS Embsen
KTA Bothe schildert, dass im Kreishaushalt Gelder für den Bau der Sporthalle der IGS Embsen vorgesehen seien. Er habe nunmehr erfahren, dass der Bauträger im letzten Jahr abgesprungen sein solle und der Landkreis zurzeit auf der Suche nach einem neuen Bauträger sei. Er wolle sich vergewissern, ob diese Aussage stimme und wann letztendlich mit dem Bau begonnen werde.
LR Böther antwortet, dass bereits vor einigen Wochen im Hochbauausschuss mit allen Beteiligten ein Zeitplan vereinbart worden sei. Der Bauträger sei nicht abgesprungen, denn man habe noch keinen, da man sich noch in der Ausschreibungsphase befinde. Es gäbe somit einen festen Zeitplan zur Wiederherstellung der Sporthalle und dazu habe es auch eine entprechende Pressemitteilung gegeben. Das Projekt sei veranschlagt und auf dem Weg.