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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Gründung der Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH (ehemals ARTIE)  

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Touristik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.01.2022    
Zeit: 15:00 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2022/010 Gründung der Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH (ehemals ARTIE)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Gilcher, Hanna
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Gilcher, Hanna
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

 

 

 

Der der Ausschuss für Wirtschaft und Touristik, der Kreisausschuss und der Kreistag Lüneburg beschließen:

  1. Dem Beitritt des Landkreises Lüneburg zur noch zu gründenden „Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH“ mit Sitz in Buchholz wird auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages zugestimmt.
  2. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich am Stammkapital der Gesellschaft von insgesamt 25.000 € mit einer Stammkapitaleinlage von 2.500 Euro (10 % Gesellschaftsanteil).
  3. Der Landkreis Lüneburg stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Konsortialvertrages zu und betraut die noch zu gründende „Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH“ mit der Durchführung einer Dienstleistung von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse gemäß § 7 des Konsortialvertrages.
  4. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich gemäß den Regelungen des Konsortialvertrages an der Finanzierung der Gesellschaft.
  5. Die vorgenannten Beschlüsse umfassen auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages und/oder des Konsortialvertrages, die sich auf Grund einer Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport ergeben sowie sonstige redaktionelle Änderungen.
  6. Der Landkreis Lüneburg entsendet gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages den Landrat in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft werden gemäß § 9 Abs. 1 des Konsortialvertrages i.V.m. § 138 Abs. 2 NKomVG als Mitglieder der Landrat und der/die Kreistagsabgeordnete/ Kreistagsabgeordneter sowie als Verhinderungsvertreter der/die erste Kreisrätin/Kreisrat sowie und der/die Kreistagsabgeordnete/Kreistagsabgeordneter entsandt, welche zu benennen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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