Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Die Vorsitzende KTA Kruse-Runge verpflichtet die anwesenden beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und belehrt sie über die sich aus den §§ 40 bis 42 NKomVG ergebenden Pflichten. Die folgenden beratenden Mitglieder sind anwesend:
Dr. Bernd Redecker
Bernhard Stilke
Rudolf Wieland (online)
Die beratenden Mitglieder des Begleitausschusses zur Endlagersuche werden förmlich verpflichtet.